
Interessant ist beispielsweise auch, wie teilweise von den Waffenbehörden mit den Revolvern im Kaliber .357S&W und den dafür oftmals benutzten .38Special umgegangen wird. Da es keine kombinierte Waffe ist, darf ich nur EIN Kaliber eintragen. Und zwar das, für das die Waffe konzipiert wurde, also hier .357S&W. Damit entfällt aber rein rechtlich die Erwerbserlaubnis für die .38Special. Die meisten Händler verkaufen aber trotzdem an die Eigner auch die .38Special, da sie um den Umstand wissen.
Helfen würde nur ein getrennter Munitionserwerbsschein, der aber extra Geld kostet.
Gruß,
dakota
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