SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nationales Waffenregister

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    ...und dann gibt es noch die ganz einfachen Tipp- und Lesefehler, die mir einen K98k mit der Patrone .308WM anstatt WIN bescherten...
    Das Kaliberwirrwarr ist aber auch schier undurchdringlich, von Schreibfehlern mal abgesehen

    Interessant ist beispielsweise auch, wie teilweise von den Waffenbehörden mit den Revolvern im Kaliber .357S&W und den dafür oftmals benutzten .38Special umgegangen wird. Da es keine kombinierte Waffe ist, darf ich nur EIN Kaliber eintragen. Und zwar das, für das die Waffe konzipiert wurde, also hier .357S&W. Damit entfällt aber rein rechtlich die Erwerbserlaubnis für die .38Special. Die meisten Händler verkaufen aber trotzdem an die Eigner auch die .38Special, da sie um den Umstand wissen.
    Helfen würde nur ein getrennter Munitionserwerbsschein, der aber extra Geld kostet.

    Gruß,
    dakota

    Kommentar


      #17
      Oder es wird bei " Bezeichnung der Munition " als " .357mag/.38special " eingetragen.
      MfG aus der schönen Pfalz

      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

      "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

      Kommentar


        #18
        Zitat von dakota Beitrag anzeigen
        Da es keine kombinierte Waffe ist, darf ich nur EIN Kaliber eintragen.
        Es geht eben kein Doppeleintrag mehr nach dem Standard X-Waffe!

        Gruß,
        dakota

        Kommentar


          #19
          Bei uns wird die WBK Händisch im Feld "Munitionserwerb" ergänzt. Das System erfasst, übriegens vollkommen richtig, einen .357 Mag. Revolver!

          Der Revolver hat das Kaliber .357 Mag. und nicht .38 Spc., der Munitionserwerb ist eine andere Sache
          Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

          Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

          Kommentar


            #20
            Zitat von dakota Beitrag anzeigen
            Es geht eben kein Doppeleintrag mehr nach dem Standard X-Waffe!

            Gruß,
            dakota
            Aber: zu § 10WaffG siehe WaffVwV 10.10!!!

            ist für mich eindeutig, da ".....erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret ......."

            lesen könnt Ihr ja selber.

            @ Dakota: Interpretiere ich das falsch?

            lg

            igel
            Zuletzt geändert von igel64; 31.10.2012, 07:40.
            DSB-WSB,

            4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

            Kommentar


              #21
              Tatsächlich,

              so steht es da. Jedoch wird bei den neuen Eintragungen eine Prüfung durchgeführt seitens des Systems, ob für den betreffenden Waffentyp ein zweites Kaliber möglich ist. Bei den Kurzwaffen wird dies anscheinend verneint und eine Kurzwaffe mit 2 Kalibern vom NWR nicht angenommen.
              Mir scheint, da sollte ich mal ein Ticket beim BVA aufmachen. Noch eins

              Gruß,
              dakota

              Kommentar


                #22
                Wenm Du 'nen Verbesseerungsvorschlag einreichst, dann erwähne auch gleich die .22mag-Revolver, aus denen auch .22lfB und .22kurz verschossen werden kann
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von dakota Beitrag anzeigen
                  so steht es da. Jedoch wird bei den neuen Eintragungen eine Prüfung durchgeführt seitens des Systems, ob für den betreffenden Waffentyp ein zweites Kaliber möglich ist. Bei den Kurzwaffen wird dies anscheinend verneint und eine Kurzwaffe mit 2 Kalibern vom NWR nicht angenommen.
                  Mir scheint, da sollte ich mal ein Ticket beim BVA aufmachen. Noch eins

                  Gruß,
                  dakota
                  Danke für deinen Einsatz.......( auch wenn es bedauerlicherweise Mehrarbeit für dich ist )

                  Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                  «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                  "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                  „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X