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WBK ohne Vereinszugehörigkeit?

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    WBK ohne Vereinszugehörigkeit?

    Hallo Leute,
    ich habe mal eine blöde Frage! Mal davon abgesehen das ich schon in einem neuen Verein beigetreten bin würde es mich mal interessieren ob ich überhaupt einem Verein angehören muß um meine WBK nicht aberkannt zu bekommen!?! Die Sache ist die, das ich bei einem Verein gekündigt habe, die Vorsitzende deswegen ziemlich angepisst gewesen ist und gleich BDMP und Behörde angeschrieben hat was ja auch okay ist! Nun gut, Kündigung zum 24.05.2011 und bis zum 22.02.2011 gibt mir der SB von der Waffenbehörde Zeit um einen neuen Verein nachzuweisen! Der BDMP hat mir geschrieben das ich dort nun Einzelmitglied bin, mal davon abgesehen das ich nun auch schon Mitglied im DSB bin und einem neuen Verein beigetreten bin, muß ich das überhaupt? Ich kann doch auch in einem Verband sein BDMP(Einzelmitglied), und als Gastschütze schießen!? Oder??? Und wieso habe ich nur bis zum 22.02. Zeit wenn ich noch bis zum 24.05. Mitglied in einem Verein bin? Verstehe ich nicht so ganz! Für eine Antwort wäre ich euch dankbar.

    Gruß Thomas
    P30L V3 & Glock 17 & Uhl WS .22
    DSB & BDS

    #2
    Grundsätzlich musst du keinem Verein angehören.
    Ich hatte diesen Fall selbst mal, und es reicht wenn du bei einem anerkannten Schießsportverband Mitglied bist.
    Allerdings musst du dann ständig deiner Behörde nachweisen das du auch irgendwo Schießen gehst. Ansonsten erlischt ja dein Bedürfnis.
    Einfacher ist es allerdings wirklich in einem Verein Mitglied zu sein, da geht man solchen Problemen direkt aus dem Weg.

    Gruß
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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      #3
      Nabend ElFunghi,
      ja danke für die Antwort! Das war auch das so wie ich es verstanden hatte! Aber wie gesagt bin ich ja schon einem anderen Verein und neuem Verband beigetreten. Nur die Behörde scheint es noch nicht zu wissen.

      Gruß Thomas
      P30L V3 & Glock 17 & Uhl WS .22
      DSB & BDS

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        #4
        Lass dir doch mal eine Bescheinigung schreiben und lege sie mal deinem SB vor.

        Gruß David

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          #5
          Hallo David,

          da mir der 1.Vorsitzende gesagt hatte ich bräuchte nichts weier tun ich würde vom Verein bei der Behörde angemeldet! Meinem SB habe ich heute mal eine Mail mit der Sachlage geschildert, und ihn gleich mal gefragt wieso er mir bis zum 22.02. zeit gibt ein neues Bedürfnis nachzuweisen obwohl ich bis 24.05. Mitglied in meinem alten Verein bin! Und im neuen Verein werde ich morgen abend mal auf den Busch klopfen und fragen wann die in die Gänge kommen!

          Gruß Thomas
          P30L V3 & Glock 17 & Uhl WS .22
          DSB & BDS

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            #6
            Hallo,

            die Einzelmitgliedschaft machen wohl einige Verbände, zumindest dann, wenn sie dem BDS angehören. Gehört der BDMP nicht auch dem BDS an?

            Aus der Erfahrung heraus kann ich folgendes dazu sagen. Meine Lebensgefährtin ist Einzelmitglied im BDS, weil wir nicht dass mit den höheren Kosten und Pflichtstunden im Verein wollten. Aber! Von der zugehörigen Geschäftsstelle kam dann ein Schreiben, dass man aus rechtlichen Gründen einem Verein jetzt angehört. So gehört man einem Verein jetzt an, der von uns aus ca. 150km weg ist.

            Wer ist dann noch so Einzelmitglied bei einem Dachverband? Wirklich nur Einzelmitglied oder habt ihr nicht auch so ein Schreiben bekommen dass man dem XY-Verein jetzt angehört?

            Grundsätzlich ist dass kein Problem für uns, weil eben günstiger. Aber es ist eben doch eine Vereinsmitgliedschaft.

            Gruß OlliDD

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              #7
              Zitat von Eagletom Beitrag anzeigen
              Hallo Leute,
              ich habe mal eine blöde Frage! Mal davon abgesehen das ich schon in einem neuen Verein beigetreten bin würde es mich mal interessieren ob ich überhaupt einem Verein angehören muß um meine WBK nicht aberkannt zu bekommen!?! Die Sache ist die, das ich bei einem Verein gekündigt habe, die Vorsitzende deswegen ziemlich angepisst gewesen ist und gleich BDMP und Behörde angeschrieben hat was ja auch okay ist! Nun gut, Kündigung zum 24.05.2011 und bis zum 22.02.2011 gibt mir der SB von der Waffenbehörde Zeit um einen neuen Verein nachzuweisen! Der BDMP hat mir geschrieben das ich dort nun Einzelmitglied bin, mal davon abgesehen das ich nun auch schon Mitglied im DSB bin und einem neuen Verein beigetreten bin, muß ich das überhaupt? Ich kann doch auch in einem Verband sein BDMP(Einzelmitglied), und als Gastschütze schießen!? Oder??? Und wieso habe ich nur bis zum 22.02. Zeit wenn ich noch bis zum 24.05. Mitglied in einem Verein bin? Verstehe ich nicht so ganz! Für eine Antwort wäre ich euch dankbar.

              Gruß Thomas

              Die Behauptung, man müsse für den Erhalt der WBK zwingend Mitglied in einem Schützenverein sein, ist schlichtweg Unsinn. Ich selbst bin seit einigen Jahren freier Schütze und lege der Waffenbehörde jährlich mein Schießbuch vor.Ich besitze seit vielen Jahren mehrere Waffen und die kann man mir auch nicht einfach weg nehmen, nur weil ich keinem Verein angehöre.Es gibt keinen Vereinszwang in Deutschland.

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                #8
                Wieso angepisst?
                Zuletzt geändert von Sonnengott; 16.11.2012, 21:15.

                Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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                  #9
                  Wieso angepisst?

                  Er ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet! Ohne Ausnahme!

                  Siehe dazu

                  §15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
                  . . . . . .
                  (5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

                  Das einzige was ihn sicherlich nervt, ist wohl der Papierkram

                  Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                  «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                  "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                  „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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                    #10
                    Hai allerseits,

                    mal ´ne Verständnissfrage von jemandem der manchmal etwas länger braucht.

                    Ich war bis vor ca. 2 jahren in einem Verein, wo man (fast) alles schießen konnte, War am Anfang auch nicht übel. Hab dann neben LG und Lupi eine 9mm und eine .22 gekauft. Aber so nach und nach gib´s bergab. Bitte nicht nach den Gründen fragen. Dachte dann auch laut über einen Austritt nach. Da hieß es, könnte nicht so ohne weiteres austreten - dann seien meine Waffen futsch. Der Typ war so ein 120%er. War seit gaanz vielen Jahren im Verein, schoß (immer noch) (fast) alle möglichen Disziplinen und weiß alles, kann alles. BlaBlaBla.... .

                    Hab dann trotzdem gewechselt. Einige andere auch. Bin nu in einem Verein, wo allerdings nur Luftpumpe geschossen wird. An sich nicht übel, aber meine Großen "vergammeln". Spiele wieder mit dem Gedanken auszutreten. Andere Gründe als im ersten Verein.

                    Wenn ich das hier richtig lese, dann brauche ich in keinem Verein nicht Mitglied zu sein, kann meine Waffen trotzdem behalten. Gibt es irgendwie eine (wie soll ich es sagen) rechtliche Grundlage dafür?? Ich frage deshalb, weil in beiden Vereinen gibt´s intelligende Interlensbolzen, die meinen alle Gesetzte zu kennen. Nur wenn man dann genauer nachfragt, fängt das Gespräch an, sich im Kreise zu drehen. Und man wird nicht schlauer. Und/oder es kommen irgendwelche dummen Sprüche.

                    Es wurde ja auch ausreichen, regelmäßig als Gastschütze die verschiedenen Vereine in der Gegend abzugrasen, oder?? Hauptsache regelmäßig 18x/Jahr(??).

                    Achja, bin Einzelmitglied im BDMP.

                    Macht´s bitte nicht zu kompliziert. Siehe oben.

                    vlg Joachim

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                      #11
                      18 mal im Jahr ist Voraussetzung für die Erstbeantragung der WBK. Danach sollte man denoch weiterhin ab und zu schießen (und zwar mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht Luftgewehr) gehen um das Bedürfnis zu erhalten. Wenn du aber freier Schütze/Einzelmitglied im Verband sein willst musst das am Besten mit deinem Verband und deinem SB klären um zu wissen, welche Nachweise im einzelnen gefordert werden. @minaton meldet sich ja vielleicht. Er müsste es wissen, da er freier Schütze ist.

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                        #12
                        Als Einzelmitglied reichen in der Regel die regelmäßigen Eintragungen und somit nachgewiesene Schießübungen im Schießbuch und in der Liste des jeweiligen Standes. " Regelmäßig " bedeutet aber nicht "18 / 12 " in der Regel genügt 12/12 um ein Bedürfnis glaubhaft zu machen oder eine neue Waffe auf die Grüne WBK zu bekommen.


                        Mike
                        Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                          #13
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          18 mal im Jahr ist Voraussetzung für die Erstbeantragung der WBK. Danach sollte man denoch weiterhin ab und zu schießen (und zwar mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht Luftgewehr) gehen um das Bedürfnis zu erhalten.
                          Und worauf begründest Du diese Ansicht? §14 ist da ziemlich deutlich und enthält den Begriff "regelmäßig". Dieser Begriff wurde mit 18/12 bestimmt. Er enthält nicht "ab und zu".

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                            #14
                            §14 (ausser 3 Grundkontingent) bezieht sich auf die Beantragung und nicht auf die Zeit danach:

                            Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen (...) wird (...) erteilt...

                            WaffVwV
                            Zu § 4 (4.4)
                            Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden
                            Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die
                            den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am
                            Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln
                            und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine
                            konkrete Mindestzahl festzulegen.
                            Zuletzt geändert von Dzilmora; 06.02.2013, 09:03.

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                              #15
                              Zitat von Clint_Eastwood Beitrag anzeigen
                              Hai allerseits,

                              mal ´ne Verständnissfrage von jemandem der manchmal etwas länger braucht.

                              Ich war bis vor ca. 2 jahren in einem Verein, wo man (fast) alles schießen konnte, War am Anfang auch nicht übel. Hab dann neben LG und Lupi eine 9mm und eine .22 gekauft. Aber so nach und nach gib´s bergab. Bitte nicht nach den Gründen fragen. Dachte dann auch laut über einen Austritt nach. Da hieß es, könnte nicht so ohne weiteres austreten - dann seien meine Waffen futsch. Der Typ war so ein 120%er. War seit gaanz vielen Jahren im Verein, schoß (immer noch) (fast) alle möglichen Disziplinen und weiß alles, kann alles. BlaBlaBla.... .

                              Hab dann trotzdem gewechselt. Einige andere auch. Bin nu in einem Verein, wo allerdings nur Luftpumpe geschossen wird. An sich nicht übel, aber meine Großen "vergammeln". Spiele wieder mit dem Gedanken auszutreten. Andere Gründe als im ersten Verein.

                              Wenn ich das hier richtig lese, dann brauche ich in keinem Verein nicht Mitglied zu sein, kann meine Waffen trotzdem behalten. Gibt es irgendwie eine (wie soll ich es sagen) rechtliche Grundlage dafür?? Ich frage deshalb, weil in beiden Vereinen gibt´s intelligende Interlensbolzen, die meinen alle Gesetzte zu kennen. Nur wenn man dann genauer nachfragt, fängt das Gespräch an, sich im Kreise zu drehen. Und man wird nicht schlauer. Und/oder es kommen irgendwelche dummen Sprüche.

                              Es wurde ja auch ausreichen, regelmäßig als Gastschütze die verschiedenen Vereine in der Gegend abzugrasen, oder?? Hauptsache regelmäßig 18x/Jahr(??).

                              Achja, bin Einzelmitglied im BDMP.

                              Macht´s bitte nicht zu kompliziert. Siehe oben.

                              vlg Joachim


                              Wie erwähnt, gibt es in Deutschland keinen Vereinszwang. Die Auslegung des Waffengesetzes ist nicht selten abhängig von der Sturheit der Behörden. Ich musste mir auch zunächst einen schriftlichen Schlagabtausch mit der zuständigen Waffenbehörde liefern, um keinen Ärger als "freier Schütze" zu bekommen. Trotzdem bleibt es dabei: Ich kann als vereinsloser, freier Schütze Waffen besitzen, muss meine Schießübungen aber regelmäßig, im Durchschnitt jährlich per Schießbuch der Behörde nachweisen. Das ist etwas aufwendiger, als im Schützenverein, man nimmt es aber gern in Kauf. wenn man auf Vereinsmeierei nicht steht. Ich kann sogar neue Waffen erwerben, wenn ich die Notwendigkeit entsprechend begründen kann. Ist allerdings etwas aufwendiger, als wenn man im Verein ist. Auch 18 x pro Jahr ist nur eine Richtlinie,nicht Zwang. Darüber hat die Landespolizei in Bayern schon mal etwas internes herausgegeben. Einfach mal googeln.
                              Zuletzt geändert von minaton; 29.11.2013, 15:16.

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