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Es ist bekanntlich müßig über Sinn und Unsinn von waffenrechtlichen Regelungen der BRD lange zu debattieren oder sich den Kopf zu zerbrechen.
2 Büchsenmacher-Betriebe die ich tel. kontaktiert habe wegen dieser Frage, ob ich meine Waffen selbst unbrauchbar machen darf, haben übereinstimmend mir mitgeteilt, daß solch eine Aktion illegal wäre, weil evtl. Beweismittel einer Straftat damit vernichtet werden würde. Eine kriminaltechnische Untersuchung wäre dann nicht mehr möglich.
Ob diese Aussagen zutreffend sind, habe ich noch nicht weiter überprüfen können.
Sofern die WBK Plätze nicht für was anderes benötigt werden und die Gewehre auch keine Lagerkosten verschlingen sehe ich keinen Grund, sowas abzugegen.
Allein schon aus Prinzip würde ich keine Waffe welche ich im Besitz habe jemals irgend einer Behörde aushändigen oder gar der Vernichtung zuführen und sei das System noch so alt und unbrauchbar. Es geht einfach ums Prinzip.
Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben
@ Michi
Im Prinzip hast du Recht, zumal es sich um alte Familienerbstücke handelt.
Deswegen kommt die Abgabe bei einer Behörde zur Verschrottung auch praktisch nicht mehr in Betracht.
Der Grund warum ich sie loswerden will: Schießen werde ich nicht mehr damit und sie nehmen mir im Waffenschrank Platz weg, den ich für anderes Gerät benötige. Einen größeren Waffenschrank will ich mir deswegen aber nicht mehr zulegen.
Wenn ein hiesiges Heimatmuseum Interesse hat trotz waffenrechtlichen Umständen, werde ich sie als Spende abgeben, sonst kommen sie bei Egun zur Versteigerung.
Sehe ich auch so ! Wenn die alten Dinger nicht total stören (Platz im Schrank) würd`ich sie auch nicht abgeben,zerstören lassen.
Ein guter Bekannter von mir,knapp 70 Jahre alt u. "Alt-Waffenbesitzer" wollte auch vor einiger Zeit alle seine Gewehre (alte Floberts,98k,Schrotflinte etc. u. ordentlich in WBK eingetragen) zum LRA bringen u. abgeben
Habe ihn dazu überreden können es nicht zu tun. Bis auf ein KK Gewehr hat er jetzt alles an einen Jungjäger verkauft. Er hat noch ein paar Euros bekommen u. der Jungjäger freut sich über zwar alte,aber guterhaltene Sachen.
Zum Thema Waffenabgabe hätt`ich noch eine kleine Geschichte.
Ein Vereinskamerad war vor ein paar Wochen am Landratsamt um sich einen UHR eintragen zu lassen. Beim rausgehen kam ihm ein Mann entgegen mit einem Luftgewehr in der Hand (offen u. nicht verpackt etc.)
Fragt ihn mein Bekannter was er damit denn wolle,der Mann sagte er habe das Gewehr geerbt u.weil er mit Waffen überhaupt nichts zu tun haben will,gibt er es jetzt am Amt zur Vernichtung ab. Mein Bekannter fragte ob er das Gewehr mal ansehen dürfe,war ein schön erhaltenes Diana 34 LG.
Als er es abknickte merkte er das es bereits gespannt war u. auch eine Kugel drin steckte Nur gesichert war es noch.
Hat es dem Mann erklärt u. das LG entspannt u. gemeint er bräuchte es doch nicht vernichten lassen,wäre doch frei ab 18 Jahren zu kaufen. Er hätte ihm erst 20,dann 30 Euro dafür geboten. Der Mann ließ sich aber nicht beirren u. meinte das er darauf bestehe ,daß die "Waffe" vernichtet wird.
Naja war nichts zu machen . Hätte dumm f.d. Mann laufen können,wenn er evtl. einem LRA Beschäftigten mit dem LG wo hin geschossen hätte u.Umständen.
@Peng Peng ... finde ich richtig,daß Du die Gewehre nicht zerstören lassen wilsst! Frage doch einfach mal bei ein paar Schützen oder Jägern rum ob wer was davon gebrauchen kann. Evtl. ein Zettel ans schwarze Brett eine Schützenvereines,Waffenhändler etc.
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