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Führen auf dem Stand?!?

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    Führen auf dem Stand?!?

    Wie ist die rechtliche Situation in folgendem Planspiel:

    Ein Schießstand befindet sich im Keller eines mehrstöckigen Gebäudes, im EG ist eine Kneiße, die ausschließlich von Schießstandbesuchern besucht wird, dort besteht auch die Möglichkeit draußen zu sitzen. Des Weiteren findet sich im EG eine Büchsenmacherwerkstatt.

    Wie ist hier die Rechtslage? Kann man vom Schießstand mit geholsterter Waffe in diesen "Kneipenbereich" bzw. in den abgrenzten Außenbereich? Gehen wir davon aus, dass die Einwilligung des Betreibers liegt vorliegt. Zählt dieser Bereich noch als "die Schießstätte"? Kann ich mit Einwilligung eine Waffe auf dem befriedeten Besitztum eines Fremden führen?

    Das eine Raucherpause vor der Tür des Standes verboten ist, ist mir völlig klar.

    Danke für die Auskunft...

    #2
    Ich weiß sogar wo das ist.

    Dort, wo wir IPSC schießen, ist es so, dass die Waffe in der Safety Area abgelegt wird, bevor man den Schießstand verlässt.

    Generell würde ich sagen, dass es in Ordnung ist, sofern das Besitztum umfriedet ist und Du die Einwilligung des Eigentümers hast. Nichts desto trotz würde ich die Waffe einfach auf dem Stand lassen, mache ich dort auch immer so. Ist ja auch kein Akt, das restliche Gerödel (Magazintaschen, Holster) kann ja am Gürtel bleiben, selbst bei der Raucherpause vor der Eingangstüre. Wobei manche Passanten da schon mal komisch schauen.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    Kommentar


      #3
      Zitat von Michael Beitrag anzeigen
      Ich weiß sogar wo das ist.

      Dort, wo wir IPSC schießen, ist es so, dass die Waffe in der Safety Area abgelegt wird, bevor man den Schießstand verlässt.

      Generell würde ich sagen, dass es in Ordnung ist, sofern das Besitztum umfriedet ist und Du die Einwilligung des Eigentümers hast. Nichts desto trotz würde ich die Waffe einfach auf dem Stand lassen, mache ich dort auch immer so. Ist ja auch kein Akt, das restliche Gerödel (Magazintaschen, Holster) kann ja am Gürtel bleiben, selbst bei der Raucherpause vor der Eingangstüre. Wobei manche Passanten da schon mal komisch schauen.

      Gruß

      Michael

      Hi Michael,

      ich weiß es nicht!

      Es geht nicht darum einen "auf dicke Hose" zu machen und wie Graf Rotz mit Knarre durch die Gegend zu laufen, um Gottes Willen. Meine Frage hat auch einen Hintergrund, aber das würde jetzt zu weit führen. Mich interessiert nur die rein rechtliche Situation.

      PS: Machst du IPSC? Falls ja, wo? Würde ich mir auch gerne mal anschauen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Clausewitz Beitrag anzeigen
        Hi Michael,

        ich weiß es nicht!

        Es geht nicht darum einen "auf dicke Hose" zu machen und wie Graf Rotz mit Knarre durch die Gegend zu laufen, um Gottes Willen. Meine Frage hat auch einen Hintergrund, aber das würde jetzt zu weit führen. Mich interessiert nur die rein rechtliche Situation.

        PS: Machst du IPSC? Falls ja, wo? Würde ich mir auch gerne mal anschauen.
        In Bamberg beim SC04, jeden zweiten Dienstag im Monat:



        Gruß

        Michael
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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          #5
          Ja du kannst die Waffe auf dem befriedetem Besitztum eines anderen führen, sofern dessen Erlaubnis vorliegt.

          § 12 WaffG

          (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
          1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

          2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

          3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

          4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

          5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
          Grüße

          Thomas
          Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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            #6
            Wenn der Schütze eine Pause einlegen möchte, legt er die Waffe mit offenem Verschluss bzw.ausgeklappter Trommel in Zielrichtung auf dem Tisch,der Leitende überprüft den sicheren Zustand der Waffe, erst dann geht der Schütze in den Aufenthaltsraum!OHNE WAFFE!
            No place for second best!
            (Accuracy international)

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              #7
              Soweit mir bekannt ist führt man nicht, sobald man sich auf dem Gelände des Schießstandes befindet. Dazu gehört bereits der Parkplatz des Schießstandes.

              Gruss

              Sigi

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                #8
                Moin

                Zitat von Stabsapotheker Beitrag anzeigen
                Soweit mir bekannt ist führt man nicht, sobald man sich auf dem Gelände des Schießstandes befindet. Dazu gehört bereits der Parkplatz des Schießstandes.

                Gruss

                Sigi
                Dazu gibt es von der Stadt Darmstadt eine Erklärung, die besagt, das ein Parkplatz, egal ob eingezäunt oder nicht, immer ein der Öffentlichkeit zugänglicher Rechtsraum sei. Somit ist auf dem Parkplatz und dem Weg zum Schießstand darauf zu achten, die Waffe und die Munition ordnungsgemäß aufzubewahren.
                Das Hantieren mit Waffen im Gastronomiebereich des Klubs ist auch tabu.

                Vom Hörensagen weiß ich, das das auch schon überprüft wurde............

                Am Stand selbst, darf die Waffe im Holster -entladen- geführt werden.

                Offenbar ist das Thema örtlich zu erläutern und abzustimmen.

                Und natürlich frage ich mich ab und zu, ob Verstand tatsächlich verteilt wurde.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                  #9
                  @Stabsapotheker:

                  Natürlich führt man die Waffen im von Dir beschriebenen Fall, wenn sie zugriffsbereit sind, nur eben erlaubnisfrei!!

                  @diesel:

                  Der Parkplatz zählt dann zum umfriedeten Grundbesitz, wenn seine Abgrenzung zum Umfeld deutlich sichtbar ist.
                  Um dem Gesetz zu genügen, bedarf es z.B. eines sich vom Umfeld deutlich abhebenden Grenzsteines ("Bordsteinkante") oder eines umlaufenden Grabens oder Zaunes. Die Abgrenzung muß deutlich erkennbar, aber durchaus nicht unüberwindbar sein (von wegen: öffentlich zugänglich).
                  Aber wer will das schon vor Gericht erklären?!
                  Ich würde auf dem Parkplatz alles im Koffer lassen, in dem es sich auf der Fahrt ohnehin befinden mußte. Wer spielt denn auf dem Parkplatz gleich John Wayne (sorry, Bernhard).

                  Im Gastraum ist dementsprechend nur tabu, was der Gastwirt verbietet, auf jeden Fall im Bezug auf das WaffG

                  § 12 WaffG

                  (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
                  1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
                  Sofern der Gastraum dann noch zum Schießstand gehört und der Schütze während eines längeren Aufenthaltes dort eine Malzeit zu sich nimmt, wäre es möglich, gegen das Ordnungsamt zu argumentieren (Aufsichtspflicht über die Schußwaffe, etc. ...)

                  Was nicht geht und den umfaßten Zweck nicht einschließen würde, wäre ein Besuch mit Waffe zum Stammtisch o.ä.

                  unbewaffnet grüßt
                  der Gunner
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #10
                    Hallo Leute!

                    Habe zu diesem Thema vielleicht was interessantes vom BDMP gefunden. In deren Sportortdnung steht folgendes geschrieben:

                    C.1.3 Holster
                    Die Waffe darf nicht verdeckt getragen werden. Es sind nur
                    sportliche Holster oder Dienstholster herkömmlicher Art zu
                    verwenden. "Taktische Holster" und "Westernholster" mit
                    zusätzlicher Schnürung um den Oberschenkel sowie "Cross-
                    Draw-Holster" oder Schulterholster sind nicht zugelassen. Das
                    Holster muss an der Seite der Schießhand des Schützen so
                    befestigt sein, dass das Griffstück der Waffe sich nicht tiefer als
                    eine Handbreit unterhalb des Hüftknochen befindet. Die
                    Mündung der geholsterten Waffe muss innerhalb eines Radius
                    von einem Meter abwärts zeigen. Waffen sind ungeladen und
                    entspannt im Holster zu tragen (Pistolen ohne Magazin)
                    . Ein
                    Verstoß gegen diese Regel führt zur sofortigen Disqualifikation.
                    Das Verlassen des Schießstandes, des markierten Geländes
                    bzw. des Sicherheitsbereiches mit geholsterter Waffe ist
                    verboten
                    und führt ebenfalls zur sofortigen Disqualifikation.

                    Jetzt bleibt hier nur die Frage ob der Standbetreiber an diese Sportordnung auch ausserhalb von Wettkämpfen gebunden ist und ob sowas ähnliches auch in den anderen Sportordnungen steht.

                    Gruß Marc

                    Kommentar


                      #11
                      Ach Leute

                      ich glaube das mit der örtlichen Abstimmung "Im Verein" ist die beste Lösung. Bei uns läuft keiner mit dem Holster (ob mit oder ohne Waffe) aus dem Schießstand. Obwohl er sich ja unter gleichgesinnten befindet. Die Örtlichenkeiten bei uns erlauben einen Vorraum zum Schießstand, einen Auswerterraum, einen Luftdruckwaffenstand, einen Clubraum und eine Gaststätte. Wir haben uns dazu entschlossen, dass über den Vorraum hinaus keine Waffe unverpackt mehr getragen wird (Punkt). Ebenso vorgefüllte Magazine sind bei uns nicht erlaubt. Geladen wird generell am Schützenstand.
                      Dies dient nicht dem WaffG sondern unser aller Sicherheit. Uns gehts damit allen gut und wir sind zufrieden. Denn Schusswaffen sind nach wie vor gefährlich....

                      Gruß
                      J.W.
                      Gruss
                      J.W.
                      Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
                      und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
                      s.o.d.

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                        #12
                        Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
                        Denn Schusswaffen sind nach wie vor gefährlich....
                        Das glaube ich kaum. Erst neulich lag bei mir zu Hause eine Kurzwaffe fast den ganzen Tag auf dem Tisch und sie hat mir nichts getan. Ehrlich.

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                          #13
                          Schön diese ganze Geschichte doch ich möchte wirklich zu gern mal wissen, wozu diese Ursprünglich Frage zu dem Thema eigentlich gestellt wurde.


                          Grüße Mike
                          Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Loki Beitrag anzeigen
                            Erst neulich lag bei mir zu Hause eine Kurzwaffe fast den ganzen Tag auf dem Tisch und sie hat mir nichts getan. Ehrlich.
                            ..."fast den ganzen Tag". Fledermäuse schlafen auch den ganzen Tag und dann ... in der Dämmerung ...Fazit: deine Waffe ist nachtaktiv. Dann aber würde ich wirklich vorsichtig sein und einen grossen Bogen um besagten Tisch machen. Ehrlich

                            Öööhmm, ich sehe den Zweck der Frage auch nicht. Allerdings kenne ich deutsche Verhältnisse/Gesetze nicht und auch nicht die örtlichen Gegebenheiten, spreche aus der Warte eines CH-Schützen (25Meter und Schiesskeller): Nach oder zwischen Aufenthalt(en) am Stand wird die Waffe im Koffer versorgt.
                            Zuletzt geändert von PapaTango; 17.09.2010, 17:16.
                            Gruss
                            Peter

                            Kommentar

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