in wenigen Tagen jährt sich die Ermordung von fünfzehn überwiegend jungen Menschen durch einen offensichtlich psychisch Gestörten.
In Folge dieser Tat wurde letztes Jahr das Waffengesetz dahingehend verschärft, dass es nun rechtmäßig sei, unangemeldete Kontrollen der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen beim Waffenbesitzer durchzuführen.
Nach meiner Überzeugung widersprechen diese Anlaß-unabhängige Kontrollen der in Art. 13 GG grundgesetzlich geschützten Unverletzlichkeit der Wohnung, da konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung regelmäßig nicht vorliegen.
Derzeit wird, wie ihr wohl wisst, eine dahingehende Verfassungsbeschwerde vorbereitet.
Was also tun, wenn zwischenzeitlich die Kontrolleure vor der Türe stehen?
Mein Rat: Sie dort stehen lassen.
Die Kontrolle darf nicht gegen den Willen des Waffenbesitzers durchgeführt werden. Auch die implizierte „Drohung“, im Falle einer Weigerung von einer „Unzuverlässigkeit“ ausgehen zu müssen, ist ein „stumpfes Schwert“:
Selbstverständlich seid ihr bereit, der Behörde die sichere Aufbewahrung euerer Waffen nachzuweisen: Durch Fotos der Waffenschränke und entsprechende Kaufbelege.
Mehr gibt´s nicht, es sei denn, man könnte konkret vorbringen, dass Waffen unvorschriftsgemäß untergebracht seien.
Solltet ihr euch dennoch dazu entscheiden, einer Kontrolle vor Ort zuzustimmen, gebe ich euch noch zwei Ratschläge:
1. Fragt vorher nach, ob diese Kontrolle kostenpflichtig ist. In einigen Bundesländern wurde hierfür angeblich schon einige hundert Euro verlangt.
2. Kontrolliert wird nur die sichere Aufbewahrung der Waffen, nicht die Waffen selbst. Für einen etwaigen Abgleich der Waffennummern mit der WBK gibt es keine Veranlassung.
Natürlich steht es euch frei, ob ihr meine Auffassung teilt und wie ihr gegebenenfalls handeln wollt. Grundsätzlich sollte aber die sichere Aufbewahrung euerer Waffen sowieso eine Selbstverständlichkeit sein.
Gruß,
Bernhard
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