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Dieser behauptete, das legale Führen einer Waffe mit dem F im Pentagon wäre komplett unmöglich, da für diese keine Waffenscheine ausgestellt würden. Darauf entgegnete ich aber, dies wäre aber mit dem Jahresjagdschein aufgrund Paragraph 13 Abs. 6 WaffG möglich (während der Jagdausübung, irgendeine Verwendung wirds für eine Waffe mit F wohl schon geben), er meinte aber, dies gelte nur für erlaubnispflichtige Waffen.
Sehe ich das richtig, wenn nein, warum nicht?
Der § 13 Absatz 6 WaffG wäre z.B. eine Möglichkeit, wonach ein Luftgewehr mit F im Fünfeck schussbereit und zugriffsbereit geführt werden darf.
Ansonsten führen tagtäglich Sportschützen ihre Luftgewehre nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, wenn sie sie zwischen dem Schießstand und zuhause hin- und her bringen. Und komme jetzt bitte keiner das sei ja ein Transport und kein Führen.
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