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DSU Bedürfnisfragen

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    DSU Bedürfnisfragen

    Hallo,
    ich bin derzeit Mitglied im BSSB, besitze die gelbe und grüne WBK. Da die "Spaß-"Disziplinen im BSSB doch rar gesät sind, erwäge ich eine Einzelmitgliedschaft in der DSU. Nach Rücksprache würde meine Zeit bis zur Ausstellung des ersten Bedürfnisantrags auf 6 Monate verkürzt. Nun stellt sich mir die Fragen, wie das mit dem Bedürfnisnachweis bei der DSU gehandhabt wird...

    Brauche ich lediglich den Nachweis, dass ich regulär trainiere (12/18) unabhängig von der beantragten Waffe? Im BSSB ist das leider so, dass beim Antrag auf Langwaffe auch Langwaffentrainings nachgewiesen werden müssen.

    Hintergrund ist folgender: Ich möchte einen Halbautomat beantragen, kann jedoch derzeit nur Kurzwaffen schießen.

    Vielen Dank für die Hilfe
    Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin

    #2
    Es muss mit "erlaubnispflichtigen" Waffen geschossen werden. D. h. du kannst mit mit KK-Langwaffe schiessen und dann selbstverständlich auch einen Revolver in .45 LC beantragen. Der BSSB bewegt sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens.

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      #3
      Klasse, genau das, was ich hören wollte.
      Vielen Dank!

      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
      Der BSSB bewegt sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens.
      Ja, leider.. Alternativen sind hier in der Region leider rar
      Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin

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        #4
        Das macht nicht nur der BSSB... Eher so, als ob manche Vorstände nicht wollen, dass man eventuell "Verantwortung" auf diese abschieben können sollte, wenn das große "Unbekannte" Risiko sich anbahnt, was die Medien immer postulieren.

        Was willst denn machen...
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #5
          Derda,

          das unbekannte Risiko bist du auch mit KK. Egal ob Kurz oder Lang. Ich habe vor meiner WBK immer mit KK geschossen: Antrag beim DSB auf Unterhebler .44-40 und Revolver .357 mag. Kein Problem. Hätten die sich Quer gestellt hätte ich einfach mal gefragt auf welcher Grundlage. Und den Rat gebe ich auch Adamant: nachfragen.

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            #6
            Is ja nicht meine "Logik", aber wenn einer nur 2 HA als Grundkontigent zulassen will oder für Überschreiten des KW-Grundkontingents das Regelement viel strikter anlegt, als gefordert?

            Wenn der DSB/BSSB Gewehr vorschreibt, egal ob es "legal" wäre? Besonders sinnlos wirds beim KK-Schießen, weil die Patrone ja die gleiche ist.

            Klar, nachfragen und so ist nie verkehrt, aber man muss sich ned am Anfang alles schwerer machen.
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #7
              Wenn dein Verein über das Sortiment an KK, GK Kurz und Lang verfügt okay. In meinem Verein gab es nur KK Kurz oder Lang. Hätten die beim DSB mir jetzt mein Bedürfnis verweigert, wäre ich schon etwas aufgebracht gewesen. Vielleicht hätte ich dann auch den schweren Weg des Rechts in Anspruch nehmen müssen. Solange man das Spiel des BSSB mit macht, kommt der vielleicht auf noch ganz andere Ideen.

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                #8
                Wenn einen die Praxis stört, kann man auf jeden Fall dumm fragen. Die eigene Situation schildern. Man hat ja gar nicht gewusst, dass die Reglungen so streng sind und ob man die gesetzliche Grundlage mal benennen könne, nur zur Information. Dann kommt entweder nix oder dummes Zeug, in beiden Fällen: nachhaken, nach Gründen fragen aber immer freundlich bleiben.

                Edit: und uns hier natürlich auf dem Laufenden halten.
                Zuletzt geändert von Rooster Cogburn; 23.06.2015, 07:44.
                "The chinaman is running them cheap shells on me again."

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                  #9
                  Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                  ...Hätten die sich Quer gestellt hätte ich einfach mal gefragt auf welcher Grundlage.
                  Und was hättest Du gemacht, wenn Du keine oder keine befriedigende Antwort bekommen hättest?

                  Kommentar


                    #10
                    Anwalt in Waffenrecht kontaktiert oder noch besser Verband gewechselt. Ist sicher bequemer.

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                      #11
                      Hallo,

                      der SVBB (Schützenverband Berlin-Brandenburg) handelt seit kurzem noch restriktiver als der BSSB, nachdem der SVBB die Auflage dazu von der Waffenbehörde bekam. http://svbb.org/aktuelles/2015/Infobrief_2.pdf

                      In der Folge muss man nun für den Antrag zur Bescheinigung des Bedürfnisses für die gelbe Sportschützen WBK mindestens 24 Schießtermine nachweisen, also für jede Waffenart 12 Trainingstermine. Für die Waffenart, mit der man nicht mindestens einmal im Monat trainieren geht, braucht man 18 Termine. Ist der Schießstand geschlossen, man ist änger im Urlaub oder krank etc., braucht man also sogar 36 Trainingstermine. Das ist im täglichen Lenen nicht zu leisten. Nachwuchsschützen werden also wohl im Bereich des Breitensports kaum noch eine gelbe WBK erhalten, sondern z.B. ihren KK-Einzellader auf eine grüne WBK erwerben müssen.

                      Das übertrifft den BSSB bei weitem, der ein wenig praxisnaher ist und eigentlich "nur" fordert, dass die Trainings überwiegend mit der zu beantragenden Waffenart erfolgt sein müssen. Wie der BSSB das in der Praxis handhabt weiss ich aber nicht. Da gilt wohl leider das was Adamant geschrieben hat.

                      Wie handelt die DSU oder auch BDS und BDMP denn nun für ihre Schützen, die in Berlin wohnen?
                      Es ist ja wohl unwahrscheinlich, dass die Berliner Waffenbehörde nur die SVBB Schützen gäng... äh regelt.
                      Zuletzt geändert von Olympia; 30.12.2015, 16:24.

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                        #12
                        Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        der SVBB (Schützenverband Berlin-Brandenburg) handelt seit kurzem noch restriktiver als der BSSB, nachdem der SVBB die Auflage dazu von der Waffenbehörde bekam. http://svbb.org/aktuelles/2015/Infobrief_2.pdf

                        In der Folge muss man nun für den Antrag zur Bescheinigung des Bedürfnisses für die gelbe Sportschützen WBK mindestens 24 Schießtermine nachweisen, also für jede Waffenart 12 Trainingstermine. Für die Waffenart, mit der man nicht mindestens einmal im Monat trainieren geht, braucht man 18 Termine. Ist der Schießstand geschlossen, man ist änger im Urlaub oder krank etc., braucht man also sogar 36 Trainingstermine. Das ist im täglichen Lenen nicht zu leisten. Nachwuchsschützen werden also wohl im Bereich des Breitensports kaum noch eine gelbe WBK erhalten, sondern z.B. ihren KK-Einzellader auf eine grüne WBK erwerben müssen.

                        Das übertrifft den BSSB bei weitem, der ein wenig praxisnaher ist und eigentlich "nur" fordert, dass die Trainings überwiegend mit der zu beantragenden Waffenart erfolgt sein müssen. Wie der BSSB das in der Praxis handhabt weiss ich aber nicht. Da gilt wohl leider das was Adamant geschrieben hat.

                        Wie handelt die DSU oder auch BDS und BDMP denn nun für ihre Schützen, die in Berlin wohnen?
                        Es ist ja wohl unwahrscheinlich, dass die Berliner Waffenbehörde nur die SVBB Schützen gäng... äh regelt.
                        Reicht es dir nicht aus einem anderen Forum geflogen zu sein, willst du hier jetzt auch noch Unruhe stiften?
                        Gruß aus dem Kraichgau

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                          #13
                          Hallo Nighthawk,

                          bitte unterlasse es mich hier als Störenfried vorzuführen.
                          Was im gun-forum passiert ist, war für den dortigen Admin kein Ruhmesblatt.
                          Und hinterfrage doch mal selbst was dort schiefgelaufen ist. In meinen Augen haben ein paar wenigen Leuten dort meine Beiträge zu ich sage es höflich reaktionären Aussagen nicht gepasst und im Nachgang sahen diese Leute Gespenster wo keine waren (Doppelaccount wo keiner war etc.).

                          Ich habe trotz massiver Verstöße dort durch den Admin gegen Persönlichkeitsrechte kein Fass aufgemacht und nur auf die Löschung von wiederholt veröffentlichten Positionsangaben bestanden, die der Admin aus ihm vorliegenden IP Daten generiert hatte.

                          So, lass mich hier bitte in Frieden, mülle den thread hier nicht auch noch mit off topic Beiträgen zu und bei Fragen wende Dich an die Admins hier.
                          Hoffentlich sind die vernünftiger.

                          Grüße

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                            #14
                            Du holst doch hier Leichen hoch... Wenn die das fordern, dann fordern die das. Punkt aus... wenn es einem nicht passt, soll er klagen und fertig.

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                              #15
                              Klagen sollte wenn überhaupt der letzte Weg sein. Gerade wenn es ein Hobby betrifft, das weiterhin Spass machen soll.

                              Außerdem kan solcb eine Klage Jahre in Anspruch nehmen. Da ist es doch sicherlich sinnvoller ersteinmal z.B. hier zu fragen, welche Erfahrungen es in anderen Verbänden gibt.

                              Und ein Verbandswechsel würde hier sicher nichts helfen, da die Anforderung von der Behörde kommt. Umziehe, naja, keine Alternative.

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