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Waffenkauf auf neue gelbe WBK

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    Waffenkauf auf neue gelbe WBK

    Hallo,

    vor einigen Wochen habe ich meine gelbe WBK bekommen.

    Bei der Befürwortung durch den Verband (BDMP) wurde ja auch die genaue Waffenart und Kaliber abgefragt.

    Ich hatte eigentlich erwartet das diese Daten (Waffenart+Kaliber) in der WBK enthalten sind.

    Im Grunde wie bei der grünen WBK als Voreintrag.

    Die gelbe WBK wurde aber blanko ausgestellt.

    Bedeutet das jetzt für mich das ich "einfach so" in den Waffenladen marschieren kann und mir ohne weitere Genehmigung durch den Verband oder Behörde z.B. einen K98 zulegen kann?

    Wenn ich den Text auf der gelben WBK richtig verstehe sollte ein Gewehr dieser Art kein Problem sein.

    Klar ist mir das ich einen Waffenkauf innerhalb von 2 Wochen bei meiner Behörde anzeigen muss und die WBK für den Eintrag vorlegen muss.

    Auch die Regelung von maximal 2 Waffen pro 6 Monaten ist mir bekannt.

    Natürlich habe ich die Möglichkeit die Waffe auch ordnungsgemäß zu schießen und vor allem zu Lagern.

    Wie sieht es aus wenn man sich z.B. mehrere Langwaffen im gleichen Kaliber zulegen möchte.

    Viele Fragen - ich hoffe Ihr könnt mir da einige erhellende Antworten geben.

    Danke und Gruß
    Dirk

    #2
    Zitat von dnwalker Beitrag anzeigen
    [...]
    Bei der Befürwortung durch den Verband (BDMP) wurde ja auch die genaue Waffenart und Kaliber abgefragt.[...]
    Unnötig, aber so isses manchmal.

    Zitat von dnwalker Beitrag anzeigen
    Die gelbe WBK wurde aber blanko ausgestellt.

    Bedeutet das jetzt für mich das ich "einfach so" in den Waffenladen marschieren kann und mir ohne weitere Genehmigung durch den Verband oder Behörde z.B. einen K98 zulegen kann?
    Ja. Steht auch in der Sachkunde. Die hast du ja?

    Zitat von dnwalker Beitrag anzeigen
    Wenn ich den Text auf der gelben WBK richtig verstehe sollte ein Gewehr dieser Art kein Problem sein.[...]
    Aus welchem Bundesland kommst du? Manche sind so "witzig" und fragen bei der Beantragung viel ab und du kannst ankreuzen, was du mit der WBK kaufen können darfst/willst. Egal, steht ja auf der Vorderseite in dem Text.

    Zitat von dnwalker Beitrag anzeigen
    Wie sieht es aus wenn man sich z.B. mehrere Langwaffen im gleichen Kaliber zulegen möchte.
    Sachkunde hast du aber wirklich gemacht und wurde nicht hinterhergeworfen?
    Wobei, gerade letztere Frage ist etwas tricky, denn hier greift wieder der Grundsatz "so wenig [legale, da illegale sind egal] Waffen wie möglich im Volk" und wenn der Sachbearbeiter dann den Eintrag des dritten Teils in 8x57 verweigert, musst du das Bedürfnis nachweisen.

    Könnte so aussehen:
    1. K98 (Ordonnanz)
    2. K98 (Ersatz)
    3. Moderner Repetierer in 8x57 (Präzision
    4. Repetierer (Ersatz)

    oder sowas in der Art. Is hier meine laienhafte Einschätzung und wenn du mal ein Gerichtsurteil gelesen hast, wo der Eintrag der 142. Waffe verweigert wurde, weil der K98 dann die (ka) 8. Waffe im gleichen Kaliber war, dann ... greift hier: Bedürfnis hast ja, aber schon erfüllt mit Waffe, Ersatzwaffe, wasauchimmer.
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #3
      Hallo,

      erst mal danke für Deine Infos...

      Natürlich habe ich eine Sachkunde nur liegt die schon gut 14 Jahre zurück und da hat sich ja doch einiges geändert.

      War auch keine "nachgeschmissene" Sachkunde.

      Ich komme aus NRW.

      Klar im aktuellen Text auf der WBK stehen alle Waffenarten. Aber wenn man so manche alte WBK und die dort vorhandenen Texte ließt wird man schwindelig.

      Man hat ja im Verein nicht nur Leute die bei den gleichen Behörden angesiedelt sind. Man geht ja davon aus das die Texte immer gleich sein sollten - aber nein da gibt es ordentliche Unterschiede obwohl das Gesetz ja nun für alle gleich ist.

      Ja das Urteil habe ich gelesen und kann verstehen das da auch Nachfragen kommen.

      Wenn ich mir alleine den Waffenschrank vorstelle ....;-)

      Gruß
      Dirk

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        #4
        Ah, das erklärt einiges.
        Da es ja die alte und neue Gelbe WBK gibt, du die aber "jetzt" bekommen hast, bin ich komplett davon ausgegangen:

        - Sachkunde ggf. vor paar Monaten abgelegt
        - Gelbe nach §14.4 (WBK für Sportschützen)

        Die "neue" Gelbe ist hier komplett anders als die "alte" und bietet viel weniger Einschränkungen. Dann hat sich gerade bei der Gelben ja massiv verändert und klar, dass die alte Sachkunde nicht das neue Regelement abfragen kann.

        Wurde auch mehr verändert (Altersgrenzen), also lohnt ggf ein Blick.
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #5
          Zitat von derda Beitrag anzeigen
          Sachkunde hast du aber wirklich gemacht und wurde nicht hinterhergeworfen?
          Die Frage ist wirklich berechtigt.

          Kommentar


            #6
            Zitat von derda Beitrag anzeigen
            Die "neue" Gelbe ist hier komplett anders als die "alte" und bietet viel weniger Einschränkungen.
            Die WBK gelb neu hat eine entscheidende Einschränkung, die WBK gelb alt gar nicht kannte: Kompatibilität zu einer SpO/SHB. Also nicht alles, was WBK gelb ist, geht auch auf WBK gelb.

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              #7
              @ CAG

              Die alte galt doch quasi eh nur für Einzellader oder sonstwas und der Rest auf Grün?
              Die Neue darf doch quasi für "alles" was kein HA/Pistole ist. Und darf für alles verwendet werden, was in irgendeinem Verband zulässig ist, egal ob man drin ist oder nicht.

              => Quasi alles gestattet, was man so kaufen kann an Repetierern und so (was halt als Text vorne drauf steht).
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                #8
                Zitat von derda Beitrag anzeigen
                Und darf für alles verwendet werden, was in irgendeinem Verband zulässig ist
                Und genau das ist der Pferdefuß, den es früher nicht hatte. Kaufe mal mit einer WBK Gelb neu eine 9 mm Flobert oder eine .50 BMG, selbst mit einer .338 LM wird es schon schwierig (mit fällt auf Anhieb kein Verband ein, der über 8 mm im SHB hat). Mit der alten alles machbar (wenn auch nur als EL), weil nie nicht nach einer Sportordnung gefragt wurde. Auch unterlag diese nicht der 2/6. Also es ist nicht alles Gold, was glänzt.

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                  #9
                  2/6 war nie geplant, schlecht umgesetzt und gerichtlich dann "geklärt", dass es gilt. Aber ändern will man das ja nicht.

                  Reicht nicht etwa L 2.02.14 vom BDS aus? Es steht ja dort:

                  "Zugelassen sind Einzellader, Repetier- und halbautomatische Gewehre für
                  Patronen, die den Begriff „Magnum“ [...] und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 bzw. ein Höchstkaliber von 11,63 mm/.45 aufweisen. Bei Patronen, die den Begriff „Magnum“ oder dem entsprechende Bezeichnungen nicht im Namen führen, muss unterhalb des Kalibers 9 mm/.354 eine Mindesthülsenlä
                  nge von 68 mm eingehalten werden; oberhalb des Kalibers 9 mm/.354 muss
                  eine Mindesthülsenlänge von 62 mm eingehalten werden."

                  => .50 bmg und .338 Lapua also doch erwerbbar, weil auch ohne Magnum die Hülsenlänge passt?

                  Auch .222 müsste als Freigewehr bei nem anderen Verband, dessen Name mit entfallen ist, kaufbar sein auf Gelb und nicht nur für Jäger...

                  e:/
                  Wenn beim BDS das Waffengewicht problematisch wird, wie wäre es dann mit "Präzisionsgewehr" beim Sächsischem Schützenbund" mit Kalbier "beliebig"?
                  Zuletzt geändert von derda; 13.03.2015, 11:45.
                  Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                  Kommentar


                    #10
                    .338 LM geht bei DSU, Ende ist dort aber auch bei Geschossdurmesser .460, .50 BMG dort auch nicht.

                    Aber ich muss ehrlich sagen, dass mir die neuen Einschränkungen doch das kleinere Übel sind als vorher nur Einzellader. Es sind ja doch i.d.R. Exoten, die nicht gehen.

                    Das blödsinnige 2/6 hat ja derda schon erklärt, hätte durchaus auch ohne sonstige Änderungen der Gelben eintreten können.

                    gruss
                    blackys

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                      #11
                      Ich siehe hier den Beweis eines ganz anderen Problems...."uralte Sachkunde" ewig nicht aktiv..........


                      Ich rate daher allen, NEU machen!

                      es gab soviele änderungen in den letzten 10 Jahren, das wäre mir persönlich zu gefährlich!

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                        #12
                        @ Matthias Horner

                        Richtig, wollte ich nur nicht so laut aussprechen. Oder zumindest wäre es hilfreich, die Sachkunde selbstständig durchzuarbeiten ohne Kurs. Hauptsache, man beschäftigt sich damit. Is ja in der Fassung aus dem Jahre 2010 noch aktuell und ... hilfreich durch vorgegebene Antworten. Für eine Version ohne fette Antworten einfach melden.

                        Wie auch immer: Ich bin froh, dass es die neue Gelbe gibt, ich diese mitbeantragt habe und diese Erleichterung im Waffengesetz überhaupt mal stattgefunden hat, auch wenn alles immer zwei Seiten haben muss. Die Vorteile überwiegen (für mich persönlich).
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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