Da sich bei mir jetzt der Waffenerwerb nähert, hätte ich noch eine Frage zur Gelben WBK!
Da ich in einem anderen Verband bin wie mein Verein, ist der Weg zur WBK etwas holpriger als normalerweise. Welcher Verband bescheinigt in diesem Fall das Bedürfnis zur Gelben? Kann das mein Verband machen, oder muss das zwingend der machen, in dem der Verein Mitglied ist? Mit der Grünen ist es kein Problem, das ist abgeklärt, macht mein Verband ohne Probleme bei genug Schießterminen, aber ist das bei der Gelben (rechtlich) genauso möglich? (Obs der Verband dann letztenendes macht ist die andere Frage)
Der Gesetzestext dazu sagt mir nicht allzuviel, er erwähnt zwar den Verband, aber nicht, ob er zwingend mit dem des Vereins übereinstimmen muss.



(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
Vielen Dank im Vorraus
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