Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Wartezeit wegen WBK Antrag noch normal??
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Zitat von brommer28 Beitrag anzeigenDann versteh ich nicht warum mir der SB das mit dem Polizisten fragteSeit dem Alkoholdelikt (ja es war betrunken gefahren) hatte ich nichts mehr. Ich war ja auch schon vor zwei jahren zuverlässig beim kl. WS. wenn es denn dieselbe Zuverlässigkeitsüberprüfung wie bei der WBK sein sollte?!
"36.7 § 36 Absatz 3 Satz 1 stellt klar, dass die Maßnahmen zur
sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für
eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Es besteht
also eine „Bringschuld“ des Waffenbesitzers bzw. Antragsstellers,
da die Nachweispflicht unabhängig von einem behördlichen
Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweisführung
gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde
bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den
Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.
§ 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein,
verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen
Schusswaffen, Munition oder verbotenen
Waffen überprüfen zu können."
Bevor Du deine WBKs bekommst, kommt wir immer vorher jemand dein Aufbewahrungsbehältnis kontrollieren - und das ist auch gut so!
Deine "1000" Bilder können ja auch sonst wo her sein.
Bei Antragsstellung hatte ich damals die Rechnung über den Tresor mit eingereicht.
Ca. zwei Wochen nach Antrag wurde ein Termin vereinbart und zwei Polizisten kamen zu besuch, haben sich alles angeschaut und alle Informationen über den Tresor in ein internes Formular eingetragen.
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Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigenDas kann eine andere Behörde nicht?
Johann
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Zitat von johann Beitrag anzeigenDas sollte eigentlich nur die Behörde können die für den Vollzug des WaffG zuständig ist, also die Behörde die die WBK ausgestellt hat oder jetzt z. B. wegen Umzugs zuständig ist.
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Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigenDarum geht es nicht.
Zitat von dakota Beitrag anzeigen...
Aber bei uns ist nicht der PVD für den Waffenkram zuständig, sondern die Ortspolizeibehörde. Hat Vor- und Nachteile, auch für den Waffenbesitzer. Bei (leichten) Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften z.B. können wir auch von einem Bußgeld absehen und nur eine Frist zur Nachbesserung setzen.
...
Nachtrag:
Die Ordnungswidrigkeit selbst ergibt sich hier aus dem WaffG. Die Formvorschriften über das Bußgeldverfahren ergeben sich aus dem Ordnungswidrigkeitengestz (OWiG), das umfasst mehrere Abschnitte des Gesetzes.
Von einem Bußgeld kann, wie richtig erwähnt, in leichteren Fällen abgesehen werden und auf eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld erkannt werden. Das wird im Abschnitt II, §§ 56-58 OWiG behandelt. Und natürlich gilt das für alle Verwaltungsbehörden, hier Waffenbehörden. Unterschiede* kann es nur dann geben, wenn die oberste Dienstbehörde der Verwaltungsbehörde dazu nicht die nötige Ermächtigung erteilt hat. Nachlesen und bei Fragen melden:
(*) Mit Unterschied ist hier nur einer zwischen den Waffenbehörden verschiedener Bundesländer gemeint!Zuletzt geändert von Veto11; 24.09.2014, 15:42.
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Zitat von Veto11 Beitrag anzeigenIst schon komisch wenn er mit PVD das übliche meint, nämlich den Polizeivollzugsdienst. Würde mich arg wundern wenn der in irgendeinem Bundesland Waffenbehörde wäre. Vielleicht klärt er das mal auf.
So weit ich weiss ist beispielsweise in Hamburg die Landespolizei Waffenbehörde. Da es sich dabei nicht um eine Orts- oder Kreispolizeibehörde handelt, ist für die Kontrollen nach §36 WaffG der Polizeivollzugsdienst zuständig. Diese Kollegen aber haben bei einem festgestellten Verstoß diesen auch nach Maßgabe des Gesetzes zu ahnden. Das Entschließungsermessen wird hier zumeist eng ausgelegt.
*Bitte um Korrektur, wenn ich mich irren sollte*
Wenn ich als Vertreter der Ortspolizeibehörde die Kontrollen durchführe, so gilt für mich neben dem WaffG auch die Anweisung des IM, dass die erste aufsuchende Kontrolle einen "beratenden" Charakter haben soll. Stellen wir Verstöße gegen §36 fest, so haben wir mehr Handlungsspielraum. Das reicht von verbindlichen Zusagen (festgehalten im Protokoll), den Missstand binnen angemessener Frist zu beheben bis hin zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens bei eklatanten Verstößen.
Genauso handhaben wir es bei der Abgabe von Waffen zur Vernichtung. Wir hatten schon den Fall, dass Erben bei dem Abriss / Umbau eines Hauses Waffen gefunden haben und diese dann zu uns brachten. In diesen Fällen ist es mir *fast* egal, wie die Waffen z.B. transportiert wurden, ich stelle da keine großen Fragen. Wichtig ist in erster Linie, dass sie abgegeben wurden.
BTW, ich kam darauf, dass die Dame vom Amt mit dem Besuch des Polizisten evtl auch gemeint haben könnte, ob bereits eine Kontrolle nach §36 WaffG durchgeführt wurde.
Gruß,
Gerd
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Zitat von dakota Beitrag anzeigenAber gerne!
So weit ich weiss ist beispielsweise in Hamburg die Landespolizei Waffenbehörde. Da es sich dabei nicht um eine Orts- oder Kreispolizeibehörde handelt, ist für die Kontrollen nach §36 WaffG der Polizeivollzugsdienst zuständig. Diese Kollegen aber haben bei einem festgestellten Verstoß diesen auch nach Maßgabe des Gesetzes zu ahnden. Das Entschließungsermessen wird hier zumeist eng ausgelegt.
*Bitte um Korrektur, wenn ich mich irren sollte*
Wenn ich als Vertreter der Ortspolizeibehörde die Kontrollen durchführe, so gilt für mich neben dem WaffG auch die Anweisung des IM, dass die erste aufsuchende Kontrolle einen "beratenden" Charakter haben soll. Stellen wir Verstöße gegen §36 fest, so haben wir mehr Handlungsspielraum. Das reicht von verbindlichen Zusagen (festgehalten im Protokoll), den Missstand binnen angemessener Frist zu beheben bis hin zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens bei eklatanten Verstößen.
Genauso handhaben wir es bei der Abgabe von Waffen zur Vernichtung. Wir hatten schon den Fall, dass Erben bei dem Abriss / Umbau eines Hauses Waffen gefunden haben und diese dann zu uns brachten. In diesen Fällen ist es mir *fast* egal, wie die Waffen z.B. transportiert wurden, ich stelle da keine großen Fragen. Wichtig ist in erster Linie, dass sie abgegeben wurden.
BTW, ich kam darauf, dass die Dame vom Amt mit dem Besuch des Polizisten evtl auch gemeint haben könnte, ob bereits eine Kontrolle nach §36 WaffG durchgeführt wurde.
Gruß,
Gerd
sehe ich das richtig, dass Du als Angehöriger der Ortspolizeibehörde kein Polizeivollzugsbeamter bist?
Johann
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Das siehst du genau richtig. Ortspolizeibehörde ist ein in BW und anderen Bundesländern üblicher Begriff für Teile der Verwaltung im ursprünglichen Sinne.
Schon im Mittelalter taucht der Begriff von der guthen Polizey in Kanzleischriften im Sinne von öffentlicher Verwaltung auf. Leitet sich ab vom griechischen Politeía, der Staat.
@ Gerd
Ist in Hamburg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders als in Berlin. Hier sind dem LKA, Abteilung Staatsschutz, zwei Verwaltungsbehörden angegliedert. Einmal die Versammlungsbehörde und dann die Waffen- und untere Jagdbehörde.
In den Achtziger Jahren gab es mal ein Gutachten das damals ehemaligen Bundesverfassungsrichters Benda, das dazu geführt hat das aus verfassungsrechtlichen Bedenken andere Verwaltungsbehörden aus dem Bereich des Polizeipräsidenten ausgegliedert wurden. Z.B. Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsbehörde, Führerscheinbüro, Ausländerbehörde, Tierfang etc. Na ja, eine eigene, abendfüllende Geschichte.
Zurück zum Thema, die Verwaltungsbehörden unter dem Dach der Polizei sind mit Verwaltungsbeamten und -angestellten besetzt, die haben mit dem Vollzugsdienst nichts zu tun.
Während die Dienststellen des Polizeilichen Staatsschutzes mit der Bekämpfung der politisch motivierten Straftaten beauftragt sind, befassen sich die Dienststellen des Ordnungsbehördlichen Staatsschutzes u.a. mit dem Versammlungswesen, den Belangen rund um das Waffen- und Jagdrecht sowie der Auskunft zu personenbezogenen Daten.
Sollte etwa bei den Lagerungskontrollen ein PVB dabei sein, ist das auch bei uns ein Fall von Amts- oder Vollzugshilfe.Zuletzt geändert von Veto11; 24.09.2014, 20:38.
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Aha, also wieder was gelernt.
In BW ist das Ganze dezentraler aufgebaut. Die Ortspolbehörde der Großen Kreisstädte und der kreisfreien Städte sind die Waffenbehörden, ansonsten das Landratsamt. Das wiederum ist auch für die genannten Städte die Jagdbehörde. Zum Glück kenne ich den Kollegen vom LRA ganz gut, da reicht oft ein Telefonatum beispielsweise festzustellen ob ein Kunde noch einen gültigen Jagdschein besitzt.
Gruß,
Gerd
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Ähh, ihr seid ja auch ein Flächenstaat. Die zentrale Waffenbehörde mit genau einer Dienststelle ist bei uns durchaus sinnvoll. Wirklich zentral gelegen und gut zu erreichen, genügend Personal um quasi keine Wartezeiten beim Besuch zu haben. Ich selbst habe nur ein einziges mal warten müssen, zehn Minuten. In anderen Verwaltungen mit Publikumsverkehr sieht es bei uns aber katastrophal aus, ich glaube fast die Waffenbehörde ist die einzige die funktioniert.
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Zitat von Veto11 Beitrag anzeigenPublikumsverkehr sieht es bei uns aber katastrophal aus, ich glaube fast die Waffenbehörde ist die einzige die funktioniert.
Der Polizeivollzugsdienst rückt i. d. R. überall dort aus wo die Verwaltungsbehörden keinen eigenen Außendienst haben.
Johann
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Zitat von Veto11 Beitrag anzeigenDie Bevölkerungszahlen sind ja leicht zu ergoogeln, aber die die Zahlen zur Waffendichte? Hast du da was zur Hand? Bzw. was sagt die Waffendichte, da habe ich gerade Zahlen zu gefunden, über die Anzahl der LWBs aus? Und das dann in Relation zur Anzahl der Bearbeiter in der Waffenbehörde.
nicht mehr wirklich aktuell, im Westen teilweise ein Rückgang, in Sachsen steigende Zahlen.
Der Rückgang dürfte an der Bereinigung des Altbestands, der für Berlin ja nicht so hoch sein kann liegen.
Wenn sich hinter jeder Ruf Nr. in Berlin auch eine Planstelle befindet sind sie dort personell gut ausgestattet.
Johann
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Danke für die Tabelle.
Und ja, diese Planstellen sind sogar besetzt! Das klappt sogar so gut, das man als Bürger von Urlaub und Krankheit der Sachbearbeiter quasi nichts bemerkt.
Rückgang, Altbestand? Von Altestand kann man eigentlich nur bei den West-Berlinern sprechen. Streng überwacht gab es immer DSB-Vereine die maximal KK geschossen haben, einige wenige Jäger, viele Vorderladerschützen die im US-Rod 'n Gun Club waren, und etliche die dann zusätzlich in Wessiland GK schossen und ihre Waffen dort am Zweitwohnsitz hatten. Die haben ihr Geraffel natürlich sobald möglich nach Berlin geschafft, nur weilen altersbedingt viele von denen inzwischen nicht mehr unter uns...
Das kann sich auf die Anzahl der Waffen, also die Waffendichte ausgewirkt haben, auf die Anzahl der LWBs eher nicht.
Ich bin ja aucherst seit '91 dabei, würde aber eher von einer Zunahme an Sportschützen sprechen. Sind bei uns nur eher Erwachsene und nicht Jugendliche. Bin selbst im BDS und im VdRBw, habe etwas Einblick beim BDMP und der DSU, jedoch keine Ahnung was in unseren DSB Vereinen abgeht.
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