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Bedürfnisbescheinigung - ab wann bekommt man die jetzt genau ?

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  • Cmark73
    antwortet
    Hallo,

    habe Heute mit unserem Vereinsvorstand ein längeres Gespräch geführt..er hat alles versucht um das Problem mit der Ablehnung meines Bedürfnisantrages zu klären. Es ist im Endeffekt ganz kurz erklärt,warum ich noch fast ein halbes Jahr bis zu einem neuen Antrag warten muß

    Der für meinen Antrag zuständige Herr (nicht der jenige der mir das Ablehnungsschreiben geschickt hat) war Monatelang im Krankenhaus und dann auf Kur In der Zeit lag meine Mitgliedsmeldung unbearbeitet auf irgend einem Schreibtisch !! Bekam noch einiges an "Interna" von der Verbandsleitung erzählt und da wundert mich jetzt gar nichts mehr

    Mein Vorstand hat sich natürlich ausdrücklich beschwert - ihm wurde aber gesagt das selbst die einschaltung eines "Vermittlungsausschußes" nichts anderes bringen würde . Ich hätte eben Pech gehabt sei ihm am Telefon gesagt worden

    Na, blos gut das der zuständige Herr nicht das zeitliche gesegnet hat, sonst würde ich bis in alle Ewigkeit auf eine Bedürfnisbestätigung warten können!

    Zumindestens kostet mich der ganze "Spaß" jetzt nichts mehr, Papierkram brauch ich auch nicht mehr neu einzuschicken. Einfach anrufen wenn 12 Monate ab Ausstellung meines Schützenpasses abgelaufen sind, und die Bedürfnisbestätigung wird geschickt.

    Also ist wieder Waaaarten angesagt..aber was solls - morgen Abend ist unsere Vereinsmeisterschaft KK u. GK Kurzwaffe (das baut mich wieder auf)

    Weihnachtliche Grüße vom noch immer unbewaffneten, aber nichts desto trotz ausgiebig schießenden Markus

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  • Cmark73
    antwortet
    Hallo fleischi,

    ohje....ist schon "starker Tobak" ...wenn ich daran denke ,daß ich u.U. auch so lang warten muß

    Bin - bevor ich Mitglied wurde ja schon ca. 2 Jahre unregelmäßig mit meinen Bekannten zum Schießen zu unserem Verein gefahren (als Gastschütze).

    Was mich echt sehr ärgert ist, daß es einem der Verband noch wesentlich schwerer macht als eigentlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben wäre!

    Ich habe gestern Abend mit unserem Vereinsvorstand geredet und der hat mir versprochen das er sich meinem Problem mit dem abgelehnten Bedürfnisantrag annimmt. Er hat mir versichert,das er die Meldung an den Verband etwa 4 Wochen nach Vereinsbeitritt abgeschickt hat.
    Ist ihm schleierhaft warum mein Antrag abgelehnt wurde, er weiß ja auch das ich schon mehr als lange genug im Verein aktiv bin.
    Hab`ihm den Brief vom Verband mitgegeben und er will als erstes mit dem Herrn vom BSSB telefonieren.

    Bin dann mal gespannt ob er was erreichen kann.

    Schöne Grüße Markus

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  • fleischi
    antwortet
    der witz an der sache ist der, dass der bssb vorschreibt: du mußt ab dem ausstellungsdatum deines schützenausweises 12 monate regelmäßig schießen gehen, erst dann kannst du die anträge stellen.

    es gelten vorher weder die einträge im schießbuch noch sonstige termine.
    ich dachte auch es reichen die eintrgäe vom schießbuch; hat mir im verein zumindest jeder so gesagt.

    bei uns im verein ist man ja auch erst mal 6 monate mitglied auf "probe" bis die vorstandschaft entscheidet ob du dann aufgenommen wirst oder nicht.
    bis die dann meinen aufnahmeantrag bearbeitet und zum bssb geschickt haben vergingen nochmal monate.
    ich war bis zu dem tag als ich meinen schützenausweis bekam bereits mehr als 12 monate regelmäßig schießen. das zählte aber nicht. erst ab jetzt gingen die 12 monate vom bssb los.

    das hieß für mich gute 2 jahre bis zur antragsstellung beim bssb.

    ich hatte natürlich die anträge nach den ersten 12 monaten gestellt. die wurden natürlich abgelehnt mit der begründung: ich sei noch keine 12 monate mitgleid im bssb. (hier gilt das ausstellungsdatum des schützenausweises)
    die kohle die ich für zwei anträge überwiesen hatte war zum teil auch weg.


    auszug vom bssb:


    2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“ entweder mittelbares Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BSSB die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt
    oder das mittelbare Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im DSB, aber noch keine 12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen DSBVerein)  die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die Bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen. Eine Anerkennung von Zeiten in einem anderen anerkannten Dachverband ist nach Prüfung möglich, die Mindest-zeit beim DSB/BSSB ist jedoch mindestens 6 Monate

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  • mbsoldier
    antwortet
    Hallo Markus,

    besonders die anfallenden Gebühren sind sehr ärgerlich. Komischerweise musste ich seinerzeit keine Gebühren zahlen

    Das Problem, dass Vereinsmitglieder erst später dem Verband gemeldet werden ist nichts Neues. In meinem Verein wurde dieses Prozedere vor Jahrzehnten mal bis auf die Spitze getrieben (an Bedürfnis usw. hat damals noch keiner gedacht). Neue Mitglieder wurden über Jahre hinweg nicht gemeldet. Somit musste der Verein auch keinen Verbandsbeitrag bezahlen. Den Beitrag hat er aber immer schön vom Mitglied kassiert um seine eigenen Finanzen aufzumöbeln. Erst nach einem Vorstandswechsel wurden dann die Mitglieder auch dem Verband gemeldet. Peinlich wurde es als teilweise Ehrungen für Langjährige Mitgliedschaft anlagen. Die Mitglieder wollten sich stolz ihre Ehrennadel für 25 Jahre Mitgliedschaft im DSB abholen (schließlich waren sie ja 25 Jahre im Verein) ….im DSB waren sie aber erst 22 Jahre…mehr als Peinlich so was.

    Grüße
    mbsoldier

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  • Michael
    antwortet
    Wir konnten unsere Schießzeiten / Trainingstermine ebenfalls nachweisen, aber ohne Verbandszugehörigkeit zählt es leider nicht.

    Markus, ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen! Halt uns bitte auf dem Laufenden wie sich die Sache entwickelt.

    Gruß

    Michael

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  • Cmark73
    antwortet
    Hallo zusammen,

    danke erstmal für Euren Zuspruch.....tut gut zu wissen,das ich nicht als einziger Probleme mit Verband und "Antrags-Marathon" habe

    Bin mittlerweile wieder etwas ruhiger

    @Michael ...richtig BSSB ist ein "Ableger" des DSB - leider!

    Ich kann selbstverständlich anhand meines Schießbuches meine Trainingszeiten seit September 2007 lückenlos nachweisen (ist aber wohl nicht das Problem des BSSB`s) Auch die Vereinszugehörigkeit nachzuweisen geht ganz einfach anhand meines Kontoauszuges mit der Abbuchung des Mitgliedsbeitrages.

    Werde also erstmal am Freitag mit meinen Vorstand reden. Wenn der einräumen sollte, das er selber die Meldung an den Verband verschludert hat werd`ich wohl nichts machen können.
    Hat er aber die Meldung fristgemäß (4 Wochen) nach Beitritt rausgegeben,lasse ich mir die neuerliche Wartezeit von bald 6 Monaten nicht ohne Wiederspruch gefallen! Habe wegen der 4 Monate (Sept.- Dez.2007) noch den vollen Jahresbeitrag bezahlt, nur um den WBK Antrag eher stellen zu können.

    Ist schon irgendwie zum Haare-raufen - ich dachte immer Verband und Verein würden zusammenarbeiten ...aber das genaue Gegenteil ist wohl eher der Fall !


    Schöne Grüße Markus

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  • ElFunghi
    antwortet
    Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen

    @Sebastian

    BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) ist dem DSB angegliedert.

    Gruß

    Michael
    Dann wundert es mich irgendwie nicht

    Gruß

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  • Michael
    antwortet
    Hallo Markus,

    das Ganze tut mir wirklich für Dich leid!

    Ich kann Dir von der Geschichte ebenfalls ein Liedchen singen: Bei Fleischi war es haargenau das Gleiche, inklusive der teilweisen Rückerstattung der gezahlten Beiträge, ebenfalls BSSB. Vielleicht schreibt Er ja noch etwas dazu.

    Bei mir war der Fall ähnlich gelagert, lange Zeit schon im Verein und regelmäßig beim Training, aber von selbigem erst nach rund 6 Monaten beim Verband angemeldet worden. Und beim BSSB gilt 12 Monate ab Mitgliedschaft im Verband!

    Der Wechsel zu einem anderen Verband bringt Dich aber auch nicht wirklich weiter, m.W.n. musst Du mindestens 6 Monate in einem Verband sein, bevor dieser ein Bedürfnis bescheinigen kann. Bitte korrigiert mich, sollte ich hier etwas Falsches behaupten.

    @Sebastian

    BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) ist dem DSB angegliedert.

    Gruß

    Michael

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  • ElFunghi
    antwortet
    Ich würde da auch einfach mal anrufen, und denen die Sachlage erklären.
    Dennoch würde ich vorher mit deinem Vorstand sprechen, wenn die es wirklich verkaspert haben, dann sieht es schlecht aus.

    Hast du evtl. in dieser Zeit ein Schießbuch geführt?
    Falls ja, dann würde ich das mal kopieren und an den zuständigen beim Verband schicken um nachzuweisen das du schon über ein Jahr ausgiebig Schießt.

    Das vergrößert deine Chancen.

    Wenn sich der Verband aber quer stellt, wird dir nichts andere übrig bleiben als es so hinzunehmen.

    Nichts desto trotz würde ich dir eh zu einem anderen Verband raten.

    Gute Chancen hast du bei der DSU (www.d-s-u.de) , oder beim BDS (www.bdsnet.de). BDMP wäre sicher auch noch eine Möglichkeit. Oder, um überhaupt mal an Bedüfnisse ranzukommen einfach der DSB.
    Im DSB kannst du aber nur als Vereinsmitglied Mitglied werden. Einzelmitgliedschaft bieten sie nicht an.

    Gruß

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  • MrSheepy
    antwortet
    Ruf die Leute an! Mehr als Nein sagen geht da auch nicht...

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  • Cmark73
    antwortet
    Hallo ElFunghi,

    werde unserem Vorstand den Ablehnungsbescheid kommenden Freitag in die Hände drücken....da ist ein Freundschaftsschießen bei einem Nachbarverein angesetzt. Es gibt da eh nur zwei Möglichkeiten. Entweder unser Vorstand hat versäumt mich beim Verband zu melden (da sprech ich ihn als erstes drauf an), oder beim Verband wurde was verschusselt.

    Das Hauptproblem ist für mich,das ich alle Vorgaben erfüllt habe - mich akktiv in unserem `Verein engagiert hab`, regelmäßig und in mehr als ausreichender Anzahl beim Training war und trotzdem auf "Gedeih und Verderb" der Entscheidung des Verbandes "ausgeliefert bin Nur machen kann ich wahrscheinlich nichts,außer den Fehler anderer auszusitzen !
    Was mich zudem ärgert ist der "Ton" in dem das schreiben vom Verband gehalten ist (so schön von oben herab).

    Immerhin schreiben die noch, ich hätte 4 Wochen Zeit ihnen meine Bankverbindung mitzuteilen und den Wunsch nach einer teilweisen Rückerstattung der Gebühren ,dann würden sie mir 10 Euro (von den 40 bezahlten) zurücküberweisen . Darunter noch der Zusatz,wenn sie innerhalb dieser Zeit nichts hören gehen sie davon aus ,das ich das Geld nicht mehr möchte

    Ob es wohl was hilft,wenn ich den Herrn vom Verband mal anrufe ? Aber der sieht sich jedenfalls auf der gerechten Seite und lacht sich ein`s.


    Grüße Markus

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  • ElFunghi
    antwortet
    Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    hab`gerade eine "schöne" Weihnachtsbotschaft vom BSSB - Adelsried (dem mein Verein angehört) bekommen Mein Antrag auf Bedürnisbestätigung einer WBK wurde abgelehnt


    Begründung: Ich wäre noch keine 12 Monate Verbandsmitglied!!

    Jetzt bin ich seit August 2007 Mitglied in meinem Sportschützenverein....im September 2007 wurde der Beitrag und die Aufnahmegebühr abgebucht.

    Der "nette" Herr Gerhard Furnier vom BSSB schrieb mir,daß ich ja erst seit 27.05.08 Mitglied im Verband wäre !! Ich versteh`im Moment die Welt nicht mehr

    Da fahr ich nun ewige Zeiten zum Stand, mach`alles was man nur machen kann und nun sowas !

    Da vergeht einem irgendwie die ganze Lust und Freude am Schießsport...wenn ich dran denke was ich bisher schon an Zeit, Geld und Nerven inverstiert habe

    Aus der Traum von der eigenen SpoPi bei der in Kürze anstehenden Vereinsmeisterschaft.....das ganze nächste Jahr keine eigene Sportflinte für`s Wurfscheibenschießen und wieder ewiges geborge und ausleihen der Waffen und Kauf der meist teuren Munition am Stand !

    Müst schon entschuldigen das ich Euch "vorjammere"...aber muß mit etwas Frust von der Seele schreiben .


    unbewaffnete Grüße Markus
    Hm das tut mir leid für dich.

    Aber da hat wohl dein Vorstand etwas versagt?
    Wenn du Mitglied im Schützenverein bist, sollte der erste Schritt sein, dich auch bei einem Verband anzumelden.

    Zumindest war das bei uns immer so.

    Was sagt denn dein Vorstand dazu?

    Gruß

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  • Cmark73
    antwortet
    Bedürfnisantrag abgelehnt....Hab`die Schnauze grad`echt voll !!

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    hab`gerade eine "schöne" Weihnachtsbotschaft vom BSSB - Adelsried (dem mein Verein angehört) bekommen Mein Antrag auf Bedürnisbestätigung einer WBK wurde abgelehnt


    Begründung: Ich wäre noch keine 12 Monate Verbandsmitglied!!

    Jetzt bin ich seit August 2007 Mitglied in meinem Sportschützenverein....im September 2007 wurde der Beitrag und die Aufnahmegebühr abgebucht.

    Der "nette" Herr Gerhard Furnier vom BSSB schrieb mir,daß ich ja erst seit 27.05.08 Mitglied im Verband wäre !! Ich versteh`im Moment die Welt nicht mehr

    Da fahr ich nun ewige Zeiten zum Stand, mach`alles was man nur machen kann und nun sowas !

    Da vergeht einem irgendwie die ganze Lust und Freude am Schießsport...wenn ich dran denke was ich bisher schon an Zeit, Geld und Nerven inverstiert habe

    Aus der Traum von der eigenen SpoPi bei der in Kürze anstehenden Vereinsmeisterschaft.....das ganze nächste Jahr keine eigene Sportflinte für`s Wurfscheibenschießen und wieder ewiges geborge und ausleihen der Waffen und Kauf der meist teuren Munition am Stand !

    Müst schon entschuldigen das ich Euch "vorjammere"...aber muß mit etwas Frust von der Seele schreiben .


    unbewaffnete Grüße Markus

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  • Besucher
    antwortet
    Danke für eure Hilfe!

    MfG Besu

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  • Götterbote
    antwortet
    Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
    Du musst Dir halt Bescheinigen lassen das Deine Waffenausbildung bei der Bundeswehr nach §7 WaffG durchgeführt wurde... Entweder bei der Hauptverwaltungsstelle anfragen oder bei der Kasernenleitung der Kaserne in der er stationiert war.

    Ein Freund von mir hat das so gemacht, war aber einiges an rennerei bis er den Stempel hatte.
    So einfach ist das normalerweise nicht. Meine Behörde akzeptiert eine Sachkunde von der BW nur durch ein vorliegendes Lehrgangszeugnis zum abgeschlossenen Lehrgang Waffen und Geräteverwalter mit Ausbildung zum Waffeninstandsetzer.

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