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Frage zur Gelben WBK

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    Frage zur Gelben WBK

    Bin Besitzer der Grünen WBK,

    und habe ein Frage bzgl. der gelben...

    Also...muss ich wenn ich jetzt mir etwas kaufen wollte was auf die Gelbe gehen würde sei es ne Flinte oder Einzelrepetierer, mir ein Bedürfniss besorgen vom bestimmten Verband?

    Brauche ich sozusagen für die erste Waffe auf die Gelbe immer ein Bedürfniss?

    Oder kriege ich den Gelben Schein auch so wenn ich schon den Grünen habe?
    Habe da ein paar Verständnissprobleme.

    Frage euch nur aus dem Grund weil ich von den Leuten wo ich kenne sehr verschiedene Antworten bekomme

    Vielen lieben Dank euch!!!!
    "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
    (Volker Pispers)

    #2
    Also ich bin da jetzt auch kein Experte, aber wenn ich das Waffenrecht richtig verstehe brauchst du da schon eine Bedürfnisbescheinigung. Es gibt für die gelbe WBK ja extra die Bescheinigung nach Paragraph 14.4.

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      #3
      Du kannst die Gelbe im Normalfall auch Blanko beantragen. Das würde ich aber erstmal mit dem Verband abklären.
      Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

      Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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        #4
        Eine Bedürfnisbescheinigung benötigt man für die Gelbe WBK schon. Manche Verbände wollen im Antrag auch eine konkrete Waffe drinstehen haben. Diese sollte dann aber nicht als "Voreintrag" in der WBK drinstehen.
        So meine Erfahrung.

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          #5
          Also ich habe meine Gelbe WBK problemlos blanko bekommen. Vom DSB/WSV bekam ich die Bedürfnisbescheinigung auch ohne Angabe einer konkreten Waffe. Wobei das meine erste WBK war. Ob du ein extra Bedürfnis nochmal für die Gelbe WBK nachweisen musst, wenn du bereits die Grüne WBK hast, weiß ich nicht sicher.
          Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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            #6
            Du mußt nachweisen, daß Du regelmäßig SchießSPORT betreibst, da die gelbe WBK Sportschützen vorbehalten ist.
            Ein Voreintrag für eine bestimmte Waffe ist im WaffG nicht vorgesehen und wird zumindest bei uns von der Behörde (PP) nicht eingetragen.
            Manche Verbände wollen trotzdem wissen, welche Art Waffe (Repetiergewehr, Einzellader Pistole usw.) erworben werden soll. Das exakte Procedere für Deinen Verband wird Dir nur Dein Vorstand verbindlich mitteilen können.

            Schöne Feiertage
            wünscht der Gunner
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              wenn ich das immer so lese , hier beantragen und da beantragen ,

              da bin ich heil froh das ich die jagdprüfung abgelegt habe !!

              hab nix mit bedürfnis und dem ganzen kram zu tun !!

              negativ ist , dass ich nur zwei kurzwaffen ohne bedürfnis eintragen kann aber ,

              mehr möchte ich auch garnicht haben !!

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                #8
                Moin

                Zitat von Gunnery Beitrag anzeigen
                wenn ich das immer so lese , hier beantragen und da beantragen ,

                da bin ich heil froh das ich die jagdprüfung abgelegt habe !!

                hab nix mit bedürfnis und dem ganzen kram zu tun !!

                negativ ist , dass ich nur zwei kurzwaffen ohne bedürfnis eintragen kann aber ,

                mehr möchte ich auch garnicht haben !!
                Das ist natürlich erstmal richtig so.Die gelbe Waffenbesitzkarte ist allerdings eine Möglichkeit für Sportschützen, eine Langwaffe zu dem genannten Zweck des Schießsportes zu erwerben.
                Kaufst Du Dir hingegen eine LW auf Grün ohne vorherige Diskussion mit der Behörde, ist diese zum Zwecke der Jagdausübung erworben. Nicht, das ich erhöhten Reglungsbedarf wollte, das Thema ist lange bekannt,
                Ich war mal bei einem Wettkampf, bei dem sich ein Sportschütze ins Bein schoss. Das war hinterher hochinteressant, Kripo etc. Ich möchte nicht in den Erklärungsbedarf kommen, bei einem Wettkampf eine Waffe zu schießen, für die ich z.B. keinen Munitionserwerb habe, aber 500 Schuß derselben am Tisch stehen. Das gibt mit dem Fragenden eine erquickliche Debatte.......jo Herr Kommisar......können Sie mir glauben.......hier der Jagdschein........darf man, was man will............das braucht es nicht.

                Davon abgesehen, ich habe ein Gelbe, weil ich mit der auch einfach so einkaufen kann, die Eintragung zudem preiswerter ist, und ich das Dingen für den genannten Zweck habe.

                Wegen der Kurzwaffen wirst Du spätesten zur Raubzeugjagd merken, das Du was kleines brauchst.....daas ist dann die Dritte, sofern Du nicht bereits eine .22 hast.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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