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    #16
    Hallo Platoon,

    den Erbfall regelt im aktuellen WaffG der §20, dort heiß es im Ansatz 3:

    §20
    Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
    [...]
    (3) Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die
    der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff.
    geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des
    § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht
    werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen
    angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. [...]

    wobei im §8WaffG der Erwerb u.a. durch Sportschützen gereglt ist.
    Heißt auf Deutsch, kurz und knapp:
    Ein Sportschütze kann jede (legale) Waffe erben und muß diese nicht blockieren lassen, wenn er selber vorher bereits eine Schußwaffe besessen hat.

    paragraphengeplagte Grüße
    vom Gunner
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #17
      Hallo

      Hab jetzt auch nochmal die Gesetze durchforstet, also Drilling geht definitiv auch für Sportschützen.

      Auszug aus dem Fragebogen zur WBK
      Frage:
      Darf eine kombinierte Langwaffe (z.B. Drilling) zum sportlichen Schießen benutzt werden?
      richtige Antwort:
      Ja, wenn es Sportordnung und Schießstandzulassung erlauben.

      Auszug aus der Sportordnung SSG-Jena
      Schießbahn (gesamte Halle) zum Schießen mit Flinten auf Wurfscheiben, 50 m Schießentfemung
      Es darf mit folgenden Schusswaffen im Kaliber 12/70 und Bleischrot im Durchmesser von 2,5 mm geschossen werden:
      Einlaufflinte,Bockflinte, Doppelbockflinte,Bockdoppelflinte,Drilling und Pumpflinte (nur2Schrotpatronen)

      Nochmals Dank für die Geduld und die Hilfe. Und an Gunner: jetzt kann ich verstehen warum Du paragraphengeplagt bist.

      Carsten

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        #18
        Hallo Carsten,

        ich wüsste jetzt auch nicht, warum man einen Drilling nicht sportlich einsetzen können sollte. Klar, explizit eine "Drilling-Disziplin" gibt es jetzt nicht, aber mit Sicherheit Disziplinen, bei denen man auch einen Drilling einsetzen kann und darf.

        Nichts desto trotz ändert das erstmal nichts an den Erläuterungen, die Dir Gunner und andere Kollegen bereits geschrieben haben. Wenn man als Sportschütze eine WBK hat, dann kann man auch Waffen erben und darf diese unblockiert behalten.

        Aber es ist ja, auch aus eigener, persönlicher Erfahrung heraus, überhaupt nichts Neues, dass mancher Sachbearbeiter dazu neigt seine "Eigeninterpretation" des Waffenrechts zum Gesetz erklären zu wollen. Ich hatte diese Woche auch mal wieder ein Erlebnis auf dem Amt, einen Sachverhalt, der mich eigentlich nicht wirklich trifft bzw. betrifft und mir deswegen auch relativ egal ist. Dennoch habe ich die Meinung der Dame vom Amt erstmal schmunzelnd und ohne weiteren Kommentar zur Kenntnis genommen...

        Ich sage mal so, sollte ich jemals ein Problem damit haben, würde ich ein klärendes Gespräch anstreben, wenn das nicht den gewünschten Erfolg erzielt, würde ich mir den Sachverhalt in schriftlicher Form als rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen und weitere Schritte in Angriff nehmen.

        Gruß

        Michael
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

        Kommentar


          #19
          Hi Leute und Danke,

          der Jagdschein kostet 2000€.
          Kurs beginnt im Oktober und dauert bis April.

          Morgen geh ich zum Dreikönigsschiessen nach Mosbach (falls es das noch gibt) und kläre mal ob ich die von mir gewünschten Waffen dort schiessen darf (Disziplin vorhanden).

          Wenn ja, werde ich mir überlegen, ob ich nicht erstmal in den Schützenverein eintrete und den Jagdschein dann nachhole, wenn zukünftige Beschränkungen für Sportschützen mich zusehr stören.

          Außerdem muss ich nach Erhalt meiner WBK mit meinem Opa darüber sprechen, ob wir die Waffen nicht vorab vererben (sofern das bei Waffen überhaupt erlaubt ist), bevor das Gesetz das vererben weiter einschränkt .

          Gruß und nochmals Danke für eure Hilfe

          Tobias

          PS @gunner:
          hoffe du siehst wieder richtig und nicht nurnoch ausschließlich §§§§§§ - Danke

          Kommentar


            #20
            Zitat von platoon Beitrag anzeigen
            Hallo

            Danke erst mal für die Antworten. Dann hat mein Freund ja zu früh die "Flinte ins Korn geworfen". Werde die Sache aber noch mal bei ihm hinterfragen.
            Interessiert mich nun doch welche Infos genau vom Amt kamen.
            Die Angelegenheit Sportschütze und Diziplin Drilling läßt bei mir aber immer noch die Frage offen ob das machbar / nutzbar ist. Ein- oder mehrläufige Flinte zum TT Schießen ist schon klar, aber wie siehts mit dem dritten Lauf ( Büchsenlauf ) aus ? Da habe ich für Sportschützen keine Diziplin gefunden wo ein Drilling zum Einsatz kommt.

            Grüße Carsten

            Jagdgewehr beim BDS geht, Theoretisch auch jede andere ZF-Disziplin.
            Musst ja nicht alle Läufe in einer Disziplin nutzen........aber, ERBEN kann er als Sportschütze auch ohne Disziplin!

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              #21
              Vorher Vererben nennt man Schenkung, und das lässt das WaffG nicht zu. Der Inhaber muss also (leider) erstmal versterben und das Erbe eröffnet werden.

              Testamentarisch sollte das ganze natürlich schon festgehalten werden.
              Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

              Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                #22
                Jain!

                Habe irgendwann mal was darüber gelesen, aber wo?
                Es gibt anscheinend durchaus die Möglichkeit des vorzeitigen Vererbens (nicht Schenkung),
                denke aber das ist bei Waffen ebenfalls untersagt.

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