Jetzt ist die Frage folgende: Wie kann ich Munition für diese Leihwaffe erwerben, wenn sie nicht in der Gelben WBK eingetragen ist, sondern ich das Teil nur momentan über Leihschein erworben habe?
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Munitionserwerb Leihwaffe
Ich habe meine beiden Waffen/Halbjahr bereits auf grüne WBK erworben und möchte jetzt, zwecks Erprobung von einem Schützenkameraden, eine Langwaffe für max. einen Monat ausleihen und, sofern sie sich bewährt, auch nach Ablauf des halben Jahres auch kaufen.
Jetzt ist die Frage folgende: Wie kann ich Munition für diese Leihwaffe erwerben, wenn sie nicht in der Gelben WBK eingetragen ist, sondern ich das Teil nur momentan über Leihschein erworben habe?Stichworte: -
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Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigenHallo Markus,
ganz einfach: Auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch.
Gruß,
Bernhard
ich habs geahnt. Na das kann was werden... Was, wenn es auf dem Schießstand nichts zu erwerben gibt? Mitschütze fragen, kaufen lassen, und jedes mal zum Termin mit tragen lassen bis die Langwaffe eingetragen ist. Manchmal regt mich das WaffG einfach auf...
Danke Dir.
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Zitat von Clausewitz Beitrag anzeigenMitschütze fragen, kaufen lassen, und jedes mal zum Termin mit tragen lassen bis die Langwaffe eingetragen ist.
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Na, laut §12 Absatz 2 verhält es sich bei Munition genauso wie bei einer Leihwaffe.
(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese
1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;
als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von
seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit
GrußWissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigenNa, laut §12 Absatz 2 verhält es sich bei Munition genauso wie bei einer Leihwaffe.
Absatz 1:
Dein Bedürfnis umfassender Zweck ist das Schießen auf dem Stand.
Gruß
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Nein du machst das anders.
Du hast ja sicherlich einen Schützenkameraden der das entsprechende Kaliber kaufen darf.
Diesen bittest du für dich eine kleine Menge zu kaufen.
Du als WBK Inhaber bist laut Gesetz berechtigt Munition von einem anderen Berechtigten zu "erwerben".
Entweder nur zur Lagerung oder des Transports (dann quasi unbefristet) oder für einen Bedürfnis umfassenden Zweck, wie z.B. das Schießen auf einem Stand (dann aber hächstens für einen Monat)
Ende der Geschichte. Laut Gesetz alles rechtmäßig.
Lass dir nur am besten von deinem Schützenkameraden irgendwas schreiben, das notfalls klar ist, warum du in Besitz der Munition bist.
GrußWissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen
Lass dir nur am besten von deinem Schützenkameraden irgendwas schreiben, das notfalls klar ist, warum du in Besitz der Munition bist.
Gruß
grüße von
Verleihnix, ääh: GunnerSie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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