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Munitionserwerb Leihwaffe

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    Munitionserwerb Leihwaffe

    Ich habe meine beiden Waffen/Halbjahr bereits auf grüne WBK erworben und möchte jetzt, zwecks Erprobung von einem Schützenkameraden, eine Langwaffe für max. einen Monat ausleihen und, sofern sie sich bewährt, auch nach Ablauf des halben Jahres auch kaufen.

    Jetzt ist die Frage folgende: Wie kann ich Munition für diese Leihwaffe erwerben, wenn sie nicht in der Gelben WBK eingetragen ist, sondern ich das Teil nur momentan über Leihschein erworben habe?

    #2
    Hallo Markus,

    ganz einfach: Auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch.

    Gruß,

    Bernhard

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      #3
      Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
      Hallo Markus,

      ganz einfach: Auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch.

      Gruß,

      Bernhard
      Hallo Bernhard,

      ich habs geahnt. Na das kann was werden... Was, wenn es auf dem Schießstand nichts zu erwerben gibt? Mitschütze fragen, kaufen lassen, und jedes mal zum Termin mit tragen lassen bis die Langwaffe eingetragen ist. Manchmal regt mich das WaffG einfach auf...

      Danke Dir.

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        #4
        Zitat von Clausewitz Beitrag anzeigen
        Mitschütze fragen, kaufen lassen, und jedes mal zum Termin mit tragen lassen bis die Langwaffe eingetragen ist.
        Genau so!

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          #5
          Na, laut §12 Absatz 2 verhält es sich bei Munition genauso wie bei einer Leihwaffe.

          (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese
          1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;
          Absatz 1:

          als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
          a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von
          seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit
          Dein Bedürfnis umfassender Zweck ist das Schießen auf dem Stand.

          Gruß
          Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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            #6
            Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen
            Na, laut §12 Absatz 2 verhält es sich bei Munition genauso wie bei einer Leihwaffe.



            Absatz 1:



            Dein Bedürfnis umfassender Zweck ist das Schießen auf dem Stand.

            Gruß
            Was heißt das jetzt in der Praxis? Ich schicke meinen Leihschein und kann dann Munition erwerben, die ich aber verbraucht haben muss, wenn ich die Waffe zurück gebe?

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              #7
              Nein du machst das anders.

              Du hast ja sicherlich einen Schützenkameraden der das entsprechende Kaliber kaufen darf.

              Diesen bittest du für dich eine kleine Menge zu kaufen.

              Du als WBK Inhaber bist laut Gesetz berechtigt Munition von einem anderen Berechtigten zu "erwerben".

              Entweder nur zur Lagerung oder des Transports (dann quasi unbefristet) oder für einen Bedürfnis umfassenden Zweck, wie z.B. das Schießen auf einem Stand (dann aber hächstens für einen Monat)

              Ende der Geschichte. Laut Gesetz alles rechtmäßig.

              Lass dir nur am besten von deinem Schützenkameraden irgendwas schreiben, das notfalls klar ist, warum du in Besitz der Munition bist.

              Gruß
              Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                #8
                Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen

                Lass dir nur am besten von deinem Schützenkameraden irgendwas schreiben, das notfalls klar ist, warum du in Besitz der Munition bist.

                Gruß
                Nun, das erklärt sich ja bereits über den "Leihschein", den man entsprechend abfassen sollte. Mun dürfte es dann vom Vorbesitzer oder 'nem Vereinskameraden geben, die Du dann getrost selber verwahren und benutzen kannst.

                grüße von
                Verleihnix, ääh: Gunner
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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