kurze Frage die mir grad beim Durchstöbern anderer Threads gekommen ist:
Dürfte man theoretisch mit seiner Waffe zur Wohnung von z.B. seinen Eltern oder der Freundin fahren (warum auch immer, z.B. Waffe putzen als Ablenkung vom öden Liebesfilm^^)?
Wäre ja zumindest auch eine private Wohnung (mal das Einverständnis des Partners/der Eltern vorausgesetzt) und solange man dort nicht schläft, sollte auch die sichere Aufbewahrung kein Thema sein. Oder muss es explizit die eigene Wohnung sein?
Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Knackpunkt beim Transport liegt, da - je nach Auslegung des WaffG - eventuell der Punkt "sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis des Waffenbesitzers umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG)" nicht erfüllt sein könnte? Damit sind ja normalerweise folgende Fahrten gemeint, in denen "von Zuhause zu anderer Privatwohnung" zumindest mal nicht explizit genannt ist:
- von zu Hause zur jeweiligen Schießstätte und wieder zurück
- von zu Hause zum Waffenhändler/Büchsenmacher und wieder zurück
- von zu Hause zu einem evtl. Kaufinteressenten und wieder zurück
- von einer Schießstätte zu einer anderen und wieder
zurück
Was meint ihr dazu?
Grüße,
Midgekiller
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