Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Waffentransport zwischen zwei Wohnungen
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Es freut mich, dass hier so rege diskutiert wird inzwischen
Das Thema, ob man jetzt seine Aufbewahrungsorte zu jeder Zeit melden muss oder nicht ist ziemlich interessant und es scheint wohl keinen Konsens zu geben. Vielleicht ist das vom Gesetzgeber ja auch gar nicht so wirklich geregelt? Hab zumindest noch nie was davon gelesen, dass der genaue Ort bekannt sein muss. Nur, dass die Möglichkeit zur ordnungsgerechten Verwahrung vorhanden ist muss nachgewiesen werden, das ist schonmal klar. Aber ehrlich gesagt war das ja auch schon wieder über die Beantwortung meiner Frage hinausgeschossen.
Ich wollte in meinem Anfangspost schließlich nicht in einem anderen Privathaushalt eine Waffe lagern, sondern diese lediglich für ein paar Stunden dort hintransportieren und danach wieder nach Hause fahren. Wenn man da die ganze Zeit anwesend ist und nicht pennt, bedarf es ja auch keiner sicheren Aufbewahrung
Von den bisherigen Meinungen gehe ich bisher eher davon aus, dass das im Normalfall wohl nicht erlaubt sein dürfte, aber in der Praxis wohl öfter anders gehandhabt wird bzw. sogar offiziell toleriert wird...
Cheers, Midgekiller
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Zu melden wo die Waffen gelagert sind ist eine Bringschuld gegenüber der Behörde. Jetzt einfach wo anders Bunkern, als dort wo bei der Behörde angegeben, kann Ärger machen muss aber nicht.
Waffg §36
(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.Zuletzt geändert von Dzilmora; 13.09.2015, 22:44.
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Ich denke, dass man mit seinen Waffen nicht zu anderer Leute Wohnungen bringen darf, wenn es nur "just for fun" ist. Wie sieht es denn aus, wenn ich Waffen vom Aufbewahrungsort (andere Wohnung, Verein, etc) in meine Wohnung bringe und danach wieder zurück zum Aufbewahrungsort? Als Grund könnte ich mir Waffenpflege oder Umbauarbeiten/Wartung vorstellen... oder ggf will ich Waffen aus dem Verein holen und bei mir 1-2 Stunden verbringen, bevor ich mich auf den Weg zum Büchser, Wettkampf oder ähnliches mache..."Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
- Gregory Bateson (1904-1980)
"Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
- Karl Marx (1818-1883)
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Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigenIst vom "Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt.
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Ich richte mich nach dem Satz "Bedürfnis umfassten Zweck" und die eigene Waffe reinigen, dürfte davon "umfasst" sein.
WaffVwV Zu § 12: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
12.1 Zu § 12 Absatz 1:
12.1.1
Aus Gründen der Rechtsklarheit hat es der Gesetzgeber als erforderlich
angesehen, in den Regelungen des § 12 – wie hier in
Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a – ausdrücklich auch den Umgang
„im Zusammenhang“ mit dem vom Bedürfnis umfassten
Zweck zu gestatten. Damit sollen Tätigkeiten gestattet werden,
die zur Nutzung der Waffe gehören und auf die sich daher auch
das Bedürfnis erstreckt. Beispielsweise wird ein Sportschütze
eine fremde Sportwaffe mit Gebrauchsanweisung zu Hause
darauf prüfen können, ob ein Erwerb für ihn als Sportschütze
günstig ist. Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im
Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang
(etwa die Tätigkeit als „Türsteher“ in einer Diskothek
durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe). Auch dürfen
Waffen, die z. B. als Sammler erworben wurden, zum
Schießen auf eine Schießstätte mitgenommen werden. Denn
auch Sammler haben zuweilen ein Interesse daran, das Schießverhalten
ihrer Waffen zu testen, weil es sich um eine verkehrswesentliche
und wertbestimmende Eigenschaft handelt.
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Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigenNa dann mach mal.
Du kennst die gültigen Regeln und Bestimmungen offenbar nicht,
läßt Dich deshalb von einer ahnungslosen Aufsicht ins Bockshorn jagen,
kaufst schnell ein unnötiges Zusatzbehältnis,
berichtest das alles ausführlich in einem Forum
dann
fragst Du nach einer Problemlösung für Waffenkoffer, die nicht in den Kofferraum, sondern nur auf den Beifahrersitz passen
und
fragst hinterher verwundert um was es geht, wenn man Dir sogar mit Zitat antwortet.
Also da kann ich auch nicht mehr weiterhelfen.................
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Zitat von HelGerd Beitrag anzeigenWenn Du es so genau weißt, warum fragst Du dann ?
Du kennst die gültigen Regeln und Bestimmungen offenbar nicht,
läßt Dich deshalb von einer ahnungslosen Aufsicht ins Bockshorn jagen,
kaufst schnell ein unnötiges Zusatzbehältnis,
berichtest das alles ausführlich in einem Forum
dann
fragst Du nach einer Problemlösung für Waffenkoffer, die nicht in den Kofferraum, sondern nur auf den Beifahrersitz passen
und
fragst hinterher verwundert um was es geht, wenn man Dir sogar mit Zitat antwortet.
Also da kann ich auch nicht mehr weiterhelfen.................
Zu 2) Doch, aber den Gesetzestext nicht auswendig. Aufsicht ? Wo hab ich was von Aufsicht gesagt ? Muß nix schnell kaufen, hab alles, was man braucht zum Transport.
Zum Schluß ) Du mußt mir ganz bestimmt ned helfen.
Ganz zum Schluß ) Täusch ich mich, oder gibt es ein Problem zwischen uns ?MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er,)
Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015,Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
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Zitat von Simon387 Beitrag anzeigenKontrollen werden doch idR nicht angekündigt... Das hat ja gerade den Charme einer Kontrolle
Dann stehen die halt vor der Tür, warten und keiner is da, weil man ja irgendwie die Kohle verdienen muss, um sich das Leben und auch Hobby leisten zu können...
Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigenSind dies Fakten oder nur Hörensagen ?
Also bei einer Verdachtsunabhängigen Kontrolle [...] hat sich vorher keiner bei mir angekündigt, und auch keiner Waffenbestände mit WBKs oder Listen angeglichen. [...] Alles nur Panikmache !
Und irgendwann lernen die Leute schon, wann wer daheim ist und wann nicht. Siehe "Arbeitszeiten".
Ich halte die Kontrollen für den größten Mist. Jeder Inhaber einer schwarzen WBK braucht sich niemals fürchten, weil kein Mensch in seine Wohnung darf, aber bei mir/uns?
Und wenn die in ihren Arbeitszeiten kommen würden, hätten sie bei mir ... Pech. Ich werd ganz sicher ned frei nehmen, damit die mal Kontrolle spielen dürfen.
Im Verein: Kontrolle. Unangekündigt. Was war? Frau war daheim, er - tadaaaa - musste arbeiten. Sind dann zu seiner Arbeit gefahren, weil die Frau denen mangels Schlüssel nicht den Schrank ziegen "konnte". Durfte sie ja nicht, also Schlüssel und Besitzer in der Arbeit besuchen und so.
Ehrlich, die Kontrollen funktionieren nicht unangekündigt. Und angekündigt sind sie Schwachsinn.
Aber erzähl das mal den Grünen. Und der SPD. Und den Leuten, denen gesagt wurde, dass es ganz doll viel sicherer wird dadurch.
Transport von a) nach b) geht nicht, wenn einfach nur so. Müssen sie halt zu dir kommen. Kauf oder Verkauf is was anderes.
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Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigenAufsicht ? Wo hab ich was von Aufsicht gesagt ? Muß nix schnell kaufen, hab alles, was man braucht zum Transport.
Ist der Beitrag 4 von Dir oder nicht ?
Kontrolleur auf meinen Fehler aufmerksam.
hab dann gleich am einen Verkaufsstand ne kleine Tasche gekauft und an die Gewehrtasche gebaut,Zum Schluß ) Du mußt mir ganz bestimmt ned helfen.
Ganz zum Schluß ) Täusch ich mich, oder gibt es ein Problem zwischen uns ?
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Nun denn, Freunde fürs Leben werden wir wohl nicht mehr, aber ich werds überleben.MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er,)
Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015,Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
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Immer schön, wenn sich zwei finden
Munition ist halt nicht geregelt, und dann sollte Verpackung reichen, Sache erledigt. Beim Transport hab ich ja schon gelesen, entweder Schloss oder Kofferraum, wobei Schloss auch Kabelbinder sein kann...
Was auch immer, Transport einfach so geht halt nicht, man muss die Leute zu sich bestellen...
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