ich hätte eine Frage zum Europäischen Feuerwaffenpass. Ich habe gelesen, dass man damit die darin eingetragenen Waffen in ein anderes EU-Land (+Schweiz) mitnehmen darf, ohne vom jeweiligen Land eine Erlaubnis einholen zu müssen.
Wie verhält es sich nun, wenn ich meine in Deutschland legal und als Sportschütze besessene Vorderschaftrepetierflinte mit nach Österreich nehmen will, die aber dort verboten ist? Muss ich nun doch die Gesetze jedes Landes abklappern, oder darf ich das in diesem Fall trotz Verbotes in Ö?
Anderes Beispiel: Dürfte ich als Schweizer mein dort legal gekauftes und in meinen Europ. FWP. eingetragenes sehr kurzes AR15 (z.B. gesamtlänge<60cm) (Kurzwaffe im Kal.<6,3mm, in Deuschland verbotene Waffe) trotz des Verbotes vorrübergehend nach Dtl. einführen?
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