Ein Guter Bekannter und Vereinskamerad ist kürzlich verstorben.
Jetzt hat mich seine Frau gefragt ob seine Kurzwaffen verkaufen kann.
Es handelt sich um eine Colt Sportpistole und einen Taurus Revolver beide im Kaliber .22 lfb.
Meine Fragen dazu: Kann ich einfach die Waffen bis zum Verkauf bei mir lagern, und welche Fristen sind einzuhalten.
Das Ordnungsamt hat der Witwe eine Frist gesetzt bis die Waffen aus Ihrem Haushalt zu entfernen sind. Wenn ich diese Waffen bei mir einlagere dann gelten diese doch als entfernt und bei mir fängt doch dann ggf. eine neue Frist an zu laufen bis wann diese Waffen zu verkaufen sind.
Gibt es da was verlässliches im Gesetz oder ist das vom SB Abhängig?
Vielen Dank für Antworten
Gruß Andreas
Kommentar