
Speziell geht es mir um die Schäfte von ATI und Tapco.
Was ich bisher gelesen habe, sind diese Umbauten als sehr heikel anzusehen weil sie evtl. den Anscheinparagraphen erfüllen. Nun lassen mich aber zwei Punkte stutzig werden.
Bei einem Anbieter habe ich zum Tapco-Schaft folgende Anmerkung gelesen:
Stattdessen habe ich einen Feststellungsbescheid zur UMAREX Colt M4 gefunden, welcher sich nach meinem Ermessen so liest, als ob die zum sportlichen Schießen in Ordnung geht. Für das sportliche Schießen bei mir in Sachsen-Anhalt wäre der Lauf zwar 1cm zu kurz aber das AR-15- Aussehen lässt mich vermuten das vielleicht auch der Schaft von ATI möglich wäre.
Falls das Thema in neuerer Zeit schon erörtert wurde, steinigt mich bitte nicht gleich sondern stellt mir nur den Link rein.
Ansonsten freue ich mich auf ein paar erhellende Antworten von Euch. Momentan bin ich nämlich nur noch verwirrt.

Btw. Hat jemand Erfahrung wieviel das BKA für einen Feststellungsbescheid verlangt?
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