Ein naher Verwandter von mir hat auf einem Schießwettbewerb (seriös und oberhalb der Vereinsebene ausgeschrieben) beim nebenher laufenden Glücksschießen ein altes, deaktiviertes Carcano-Gewehr 1891 gewonnen. Baujahr auf dem Lauf 1897, Lauf/Patronenlager innen verschweißt, sonst ist nix an Änderungen erkennbar. Lässt sich ganz normal repetieren und abschlagen. Patronen oder Hülsen passen natürlich nicht hinein.
Verschluss/Schlagbolzen sind offensichtlich unverändert, wir haben das Ding vorhin mal komplett auseinandergenommen. Insofern eine Deko-Abänderung, wie sie wohl bis 1973 gereicht hat, wenn sie von einem BüMa durchgeführt wurde. Sagte jedenfalls die Internetrecherche, und das Ganze sollte Bestandsschutz haben.
Nun die Frage, da er sich das Dingen eigentlich nicht an die Wand hängen möchte und über einen Weiterverkauf nachdenkt:
Ist der Besitzer/Verkäufer irgendwie nachweispflichtig, was die Altabänderung angeht? Das kann er nämlich nicht, da keinerlei Unterlagen über irgendwas vorhanden...Oder muss ein eventueller Verdachtsschöpfer Ihm oder einem neuen Besitzer nachweisen, dass das Gewehr nach Änderung des WaffG in den frühen 70ern unzureichend entschärft wurde (wüsste nicht, wie das gehen sollte...)?
Er möchte sich da nicht für ein paar Euro zu erwartenden Erlöses in die Nesseln setzen, oder gar seine Zuverlässigkeit verlieren. Und wenn das Ordnungsamt erst deswegen angesprochen wird, setzt er möglicherweise etwas in Gang, das er nicht am Hals haben möchte...ebensowenig der Stifter des Dekogewehres.
Gruß+Dank!
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