auf einigen Seiten lese ich, dass ich mit Vollendung des 21. Lebensjahres GK-Waffen beantragen darf. Auf anderen Seite lese ich wiederum das dies nur mit Vollendung des 25. Lebensjahres oder falls das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden muss.
Das stiftet Verwirrung.
Es handelt sich um die Walther PPQ Pistole, im Kaliber 9mm, die ich erwerben möchte.
Ich bin momentan 20 Jahre alt und werde im Dezember diesen Jahres 21.
Eine WBK besitze ich noch nicht, es wäre also ein Erstantrag.
Falls von Nöten, derzeit Wohne ich in Brandenburg, werde demnächst aber nach Berlin umziehen um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Ich wäre euch dankbar falls mir jemand diese Fragen korrekt beantworten kann. Unter Umständen würde ich auch gern eure Erfahrungen zum Antrag der WBK hören. Mir wird etwas mulmig in Bezug auf ein psychologisches Gutachten, falls es denn von Nöten ist.
Grüße
Jamla
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