diese Frage richtet sich an alle, die sich mit der genauen Rechtslage auskennen und nicht nur vermuten.
Ich besitze ein (F) Luftgewehr mit maximal 7,5J. Bei mir zuhause zu schießen ist so gut wie unmöglich, da ich in einem dicht bebauten Wohngebiet wohne.
Die nächsten Schießstände sind aber leider etwas weiter entfernt. Nun hatte ich überlegt, was für Auflagen man alles erfüllen muss um einen Schießstand ausschließlich für (F)-Luftgewehre betrieben zu dürfen?
Als Räumlichkeit könnte man sich evtl. einen alten Bunker auf ehemaligem Militärgelände organisieren (eingezäunt, verschließbar, nicht einsehbar, in Gebäude). Doch was gehört noch dazu um eine Gruppe oder einen Verein zu gründen? Welche Auflagen muss man erfüllen? Welche Versicherungen braucht man?
Es geht nicht um einen vollwertigen Schießverband sondern einfach ein Treffpunkt zum Pilken.
Gruß Manny
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