Ich habe das gute Stück seit September 2006. Damals einfach mal beantragt, weil man mir sagte, dass man ihn nun zum Waffenkauf "braucht", was ja so nicht richtig ist.
Situation 1:
Als ich letztes Mal zur Post gefahren bin (die Post ist bei uns direkt neben der Polizei) hat mich eine Frage einfach mal interessiert. Ich also zu den "Grünen" rein und einfach mal folgendes nachgefragt.
"Moin, ich bin Besitzer des kleinen Waffenscheins. In meinem Schein steht folgendes ... ist berechtig, die auf Seite 3 bezeichneten Waffen zu FÜHREN!!!, darf ich damit jetzt meine Gaspistole, geladen und zugriffsbereit im Handschuhfach liegen haben und beim Verlassen des Autos auch mit mir führen?"
Darauf der Polizist: "Nein, das ist nicht erlaubt, die Waffe darf auch mit dem kleinen WS nur "ungeladen" und getrennt von Munition, also NICHT zugriffsbereit transportiert werden. Für das FÜHREN JEDER WAFFE benötigt man einen "richtigen" Waffenschein und den bekommt in der BRD kaum jemand, der ihn nicht dringend z. B. beruflich braucht."
... Komisch ... Soweit ich weiß darf jeder ab 18 eine SSW kaufen und natürlich auch vom Händler nach Hause transportieren, natürlich ungeladen, verschlossen und von Munition getrennt! Auch ohne kleinen Waffenschein!
WOZU habe ich denn dann, wenn es jeder darf, den Schein beantragt und bezahlt???
Situation 2:
Ich fahre mit meiner Freundin zum Sozialgericht um dort Klage einzureichen. (Das Arbeitsamt hat mal wieder sehr gut und schnell gearbeitet).
Dort saßen 2 Justiz-Beamte in Uniform. Neben Ihnen ein Aushang zum Waffengesetz.
Da dachte ich mir, DIE müssen es nun ja wissen!
Gleiche Frage wie oben gestellt - gleiche Antwort!
Nun meine Frage an euch, wie kann es sein, dass mich der "kleine WS" zum FÜHREN!!!einer SSW berechtigt, mir aber sowohl die Polizei, als auch die Justiz-Beamten sagen, dass man mit ihm keine SSW geladen und zugriffsbereit führen darf!??!??!??
Bitte um eure Hilfe Haben die Beamten keine Ahnung, oder stimmt das, was auf dem kleinen WS steht einfach nicht mehr mit dem aktuellen Gesetzen überein.
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