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Kleiner Waffenschein - Unklarheiten!

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    Kleiner Waffenschein - Unklarheiten!

    Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob ich es hier richtig gepostet habe, aber ich habe mal ein paar Fragen zum "kleinen" Waffenschein.

    Ich habe das gute Stück seit September 2006. Damals einfach mal beantragt, weil man mir sagte, dass man ihn nun zum Waffenkauf "braucht", was ja so nicht richtig ist.

    Situation 1:

    Als ich letztes Mal zur Post gefahren bin (die Post ist bei uns direkt neben der Polizei) hat mich eine Frage einfach mal interessiert. Ich also zu den "Grünen" rein und einfach mal folgendes nachgefragt.

    "Moin, ich bin Besitzer des kleinen Waffenscheins. In meinem Schein steht folgendes ... ist berechtig, die auf Seite 3 bezeichneten Waffen zu FÜHREN!!!, darf ich damit jetzt meine Gaspistole, geladen und zugriffsbereit im Handschuhfach liegen haben und beim Verlassen des Autos auch mit mir führen?"

    Darauf der Polizist: "Nein, das ist nicht erlaubt, die Waffe darf auch mit dem kleinen WS nur "ungeladen" und getrennt von Munition, also NICHT zugriffsbereit transportiert werden. Für das FÜHREN JEDER WAFFE benötigt man einen "richtigen" Waffenschein und den bekommt in der BRD kaum jemand, der ihn nicht dringend z. B. beruflich braucht."

    ... Komisch ... Soweit ich weiß darf jeder ab 18 eine SSW kaufen und natürlich auch vom Händler nach Hause transportieren, natürlich ungeladen, verschlossen und von Munition getrennt! Auch ohne kleinen Waffenschein!

    WOZU habe ich denn dann, wenn es jeder darf, den Schein beantragt und bezahlt???

    Situation 2:

    Ich fahre mit meiner Freundin zum Sozialgericht um dort Klage einzureichen. (Das Arbeitsamt hat mal wieder sehr gut und schnell gearbeitet).
    Dort saßen 2 Justiz-Beamte in Uniform. Neben Ihnen ein Aushang zum Waffengesetz.
    Da dachte ich mir, DIE müssen es nun ja wissen!
    Gleiche Frage wie oben gestellt - gleiche Antwort!

    Nun meine Frage an euch, wie kann es sein, dass mich der "kleine WS" zum FÜHREN!!!einer SSW berechtigt, mir aber sowohl die Polizei, als auch die Justiz-Beamten sagen, dass man mit ihm keine SSW geladen und zugriffsbereit führen darf!??!??!??

    Bitte um eure Hilfe Haben die Beamten keine Ahnung, oder stimmt das, was auf dem kleinen WS steht einfach nicht mehr mit dem aktuellen Gesetzen überein.

    #2
    Was macht es denn für einen Sinn eine ungeladene SSW zum Selbstschutz mit sich zu führen??? Im Jahre 2003 habe ich für diesen Papier-Fetzen 50 Euro auf den Tisch des zuständigen Polizeipräsidiums legen müssen und wenn die Aussagen von "JackDaniel" zutreffen sollten, käme ich mir doch ein wenig verarscht vor.

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      #3
      Was glaubst du wie verarscht ich mir vorgekommen bin

      Was macht es denn für einen Sinn eine ungeladene SSW zum Selbstschutz mit sich zu führen???
      Sehr sehr sehr wenig! Aber bevor ich irgendwann mal in eine Personenkontrolle komm und die SSW in Handschuhfach habe und deswegen dann die richtige WBK vergessen oder abgeben kann frage ich lieber nochmal nach!

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        #4
        natürlich darfst du die, in dem erlaubten rahmen, führen. d.h., auch geladen und zugriffsbereit. dazu gibts ja den "kleinen" Waffenschein.

        Nur eben nicht auf öffentlichen veranstaltungen, demos, orten mit besonderen waffenbestimmungen, etc...

        gruß

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          #5
          Zitat von Schopy Beitrag anzeigen
          natürlich darfst du die, in dem erlaubten rahmen, führen. d.h., auch geladen und zugriffsbereit. dazu gibts ja den "kleinen" Waffenschein.

          Nur eben nicht auf öffentlichen veranstaltungen, demos, orten mit besonderen waffenbestimmungen, etc...

          gruß
          Dann lege ich meine geladene SSW in Zukunft vor dem Betreten eines Aufzugs oder einer Öffentlichen Veranstaltung "Gesetzeskonform" also auf den Boden (und hoffe das niemand mit der Waffe während meiner Abwesenheit Blödsinn macht)....Manche Gesetze muß man wohl nicht verstehen .

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            #6
            Wäre ja noch schöner, wenn man den KWS zum Kaufe bräuchte. Auch sagt schon der Name, dass man den fürs Führen verwendet...

            Nunja, als ich den beantragt hab, wurde mir das im Rathhaus auch genauso erklärt und auch, dass ich damit auch nicht schießen darf in der Öffentlichkeit (Notwehr natürlich ausgenommen).

            Bei einem musst aber aufpassen: Falls du jemals in eine Notwehrsituation kommen solltest, dann sollte kein Pfeffer geladen sein, sondern CS. Pfeffer darfst nur gegen Tiere einsetzen.
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #7
              Wird aber bei Notwehr toleriert.
              .22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70

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                #8
                hab grad mal in anderer sache bei einem ordnunsgamt auf deren HP geschaut, und das zum thema kws gefunden:



                gruß

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                  #9
                  In dem äußerst seltenen Fall, dass ich das Teil tatsächlich mal Führen möchte, hab ich zuerst 10 CS und dann 5 Pfeffer drinnen, damit ICH sagen könnte, dass erst wenn eine haushaltsübliche Menge CS nichts ausreicht, Pfeffer nachkommt.

                  Dennoch bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich toleriert werden würde, eben weil es nur gegen Tiere erlaubt ist.
                  Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                    #10
                    Ich mein ich will ja auch nicht "Rambo spielen" und die ganze Zeit mit einer geladenen Pistole im Hosenbund rumlaufen.

                    Aber da ich ja den kleinen Waffenschein besitze und eben auch eine SSW würde ich sie halt einfach gerne mitnehmen (wenn es dadurch keine Probleme gibt).

                    Ich bin da ganz eurer Meinung, verstehe jedoch nur nicht, warum die Polizei und die Justiz-Beamten mir nun was völlig anderes erzählt haben!

                    Will halt nur nicht nachher wegen der "SSW" Probleme mit der WBK bekommen, wie schon gesagt, nur weil hier die "Grünen" nicht akzeptieren, was im kleinen WS steht!

                    Kommentar


                      #11
                      Hab ich auch nicht behauptet. Aber es ist dein Recht und ich hab nichts dagegen, wenn du es - gesetzeskonform - wahrnimmst.

                      Wenn die Polizei bei einer Kontrolle meint, Führen wäre nicht erlaubt, hast du das Gesetz auf deiner Seite und kannst daher auch keine Probleme bekommen. Ich hab den Schein eigentlich mit der Intention beantragt, zu Silvester auf die Transportbedingungen scheißen zu können, wenn ich von Haus A nach Haus B tingel.

                      Ab und an hab ich das Teil auch mal Gassi geführt, aber im Sommer ohne Jackentasche find ich das auch ned sinnvoll für mich.
                      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                        #12
                        Hab nur immer Angst, das nachher bei einer Notwehr-Situation aus dem Opfer wieder der Täter wird, weil man ja eine "WAFFE" dabei hatte!

                        Wenn 10 Bürger mit Migrationshintergrund vor dir stehen und dich zusammen schlagen ist alles prima!

                        Wenn du als deutscher Bundesbürger aber dann eine SSW ziehst, um sie abzuschrecken, dann bist du wieder der böse Nazi, der mit seiner Waffe Unruhe stiften wollte!

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                          #13
                          Zitat von JackDaniel
                          ...
                          Wenn 10 Bürger mit Migrationshintergrund vor dir stehen ... aber dann eine SSW ziehst, um sie abzuschrecken..
                          wenn willst Du damit abschrecken? die Lachen sich vermutlich die Hosen voll
                          gesetzten Falles würdest Du besser schauen, möglichst schnell vom Platz zu kommen.
                          "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
                          Zitat von Kerkermeister
                          Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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                            #14
                            Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
                            wenn willst Du damit abschrecken? die Lachen sich vermutlich die Hosen voll
                            gesetzten Falles würdest Du besser schauen, möglichst schnell vom Platz zu kommen.
                            Bevor die lieben Mitbürger mit Migrations-Hintergrund ihre scharfen 9mm-Püster rausholen .

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                              #15
                              Ok, ganz so schlimm ist es hier auf dem "Land" noch nicht, dass hier jede Zweite mit einer 9mm rumläuft

                              Also ich finde auch eine Schreckschusswaffe abschreckend.

                              Wenn mir jemand mit einer Pistole vor dem Gesicht rumwedelt versuche ich nicht es darauf anzulegen zu erfahren, ob da "nur CS-Gas" oder ein Projektil raus kommt

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