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Zitat von wozzi Beitrag anzeigenGanz einfach: Du übst gerade...
Einen Gesetzestext konnte ich direkt nicht finden. Es sollte aber allgemein bekannt sein das man die Waffen vor unberechtigtem Zugriff schützen muss. Wenn man die Waffen also in der Wohnung liegen lässt und man an der Tür "überwältigt" wird, hat man die Arschkarte wenn am Ende keine Einbruchspuren an dem Tresor zu finden sind."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Scorpac, Du glaubst doch nicht etwa, dass es darum geht mit dem Schränken, oder doch? Die sind dazu da, damit man nicht rechtzeitig an die Waffe kommt. Wenn Du an der Tür überwältigst wirst, so tut ein Akkuschrauber an Deinem Knie als "Überredungshilfe" sein Job sehr gut und es werden keine Einbruchspuren zu finden sein...
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Zitat von wozzi Beitrag anzeigenScorpac, Du glaubst doch nicht etwa, dass es darum geht mit dem Schränken, oder doch? Die sind dazu da, damit man nicht rechtzeitig an die Waffe kommt. Wenn Du an der Tür überwältigst wirst, so tut ein Akkuschrauber an Deinem Knie als "Überredungshilfe" sein Job sehr gut und es werden keine Einbruchspuren zu finden sein..."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Zitat von Sandmann Beitrag anzeigenWieso nicht die Waffe einfach mit an die Tür nehmen wenn man gerade am üben/reinigen ist?
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War heute mal auf dem Amt, wegen einer anderen Angelegenheit. Da hab ich gleich mal nachgefragt wie das der SB sieht, mit der Aufbewahrung
"Ein LWB hat die Verpflichtung dafür zu sorgen das seine Waffen nicht in die Gewalt von unberechtigten gelangen."
außerdem würde er ne saftige Ausrede erwarten, falls man die Waffe beim öffnen der Tür auf einem Tisch liegen hat, oder am Mann tragen würde.
Ich gehe davon aus das es von Amt zu Amt unterschiedlich sein wird, wie die SB's das sehen, riskieren würde ich also nichts. Entweder Tür geschlossen halten oder Waffe wegschließen vor dem öffnen."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
außerdem würde er ne saftige Ausrede erwarten, falls man die Waffe beim öffnen der Tür auf einem Tisch liegen hat, oder am Mann tragen würde.
Gruß aus dem Kraichgau
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Tja, wieder mal ein überaus sachkundiger SB wie mir scheint.
Meiner wurde vor zwei Jahren von der Bußgeldstelle versetzt, weil sein Vorgänger in Ruhestand ging.
Ist auch eine echte "Koryphäe", der Gute."Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
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So ein Sachverhalt wie mit dem Jäger der den Zutritt verweigert steht auch in meinem Sachkundebuch. Bin zur Zeit für die Prüfung am büffeln und da steht:
Zitat:
"Verweigert der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis den Mitarbeitern der zuständigen Behörde den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, in denen er Waffen oder Munition aufbewahrt, verstößt er damit gegen seine Mitwirkungspflich (§ 39), soweit die Weigerung nicht nachvollziehbar begründet wurde. Geschieht dies wiederholt oder vorsätzlich, gilt der Erlaubnisinhaber als nicht zuverlässig im Sinne des §5 Abs.2 und muss mit dem Widerruf seiner Erlaubnisse gemäß §45 Abs.2 rechnen."
Quelle: Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung von André Busche
Und da in nem anderen Post der geschlossen wurde noch die Frage gestelt wurde ob Waffen geladen im Waffenschrank liegen dürfen gibts im selben Buch noch einen Vermerk dazu:
Zitat:
"Die Aufbewahrung geladener Waffen ist nur zulässig in einem Behältniss das mindestens den Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 Stand Mai 1997 nachgewiesen hat -in einem Waffenraum ist die Aufbewahrung geladener Waffen dagegen nicht zulässig"
Quelle: Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung von Andre BuscheZuletzt geändert von Doorgunner; 12.04.2013, 08:47.https://www.youtube.com/watch?v=Qa5MIDsnO3c U.S. Marines Huey Door Gunner
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Das ist jetzt...
... natürlich etwas weit hergeholt. Ich darf innerhalb meiner Wohnung / befriedeten Besitzes, meine Waffe geladen und Zugriffsbereit am Mann tragen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Falls ich also kontrolliert werde und Angst habe, der vermeintliche Polizist ist ein Verbrecher, dann kann ich doch kurz die Türe wieder schließen, meine z.B. USP laden und holstern und so zu SV Zwecken wohl gerüstet die Kontrolle hinter mich bringen. Oder spricht da was gegen ?
Abgesehen davon natürlich, das ich dann der amtlich meistgehasste LWB im Rheinland wäre?
LG
DanielIf you see me comin', better step aside,
a lotta men didn't, a lotta men died.
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Zitat von DanDoor Beitrag anzeigen... natürlich etwas weit hergeholt. Ich darf innerhalb meiner Wohnung / befriedeten Besitzes, meine Waffe geladen und Zugriffsbereit am Mann tragen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Falls ich also kontrolliert werde und Angst habe, der vermeintliche Polizist ist ein Verbrecher, dann kann ich doch kurz die Türe wieder schließen, meine z.B. USP laden und holstern und so zu SV Zwecken wohl gerüstet die Kontrolle hinter mich bringen. Oder spricht da was gegen ?
Abgesehen davon natürlich, das ich dann der amtlich meistgehasste LWB im Rheinland wäre?
LG
Daniel
Du könntest evtl. auch noch nen Helm und ballistische Brille aufsetzen, sowie einen Plattenträger überwerfen und um wirklich safe zu sein, vielleicht gleich noch einen fertiggeladenen Sturmgewehrklon am Single Point Riemen vor der Brust baumeln lassen.
Mal im Ernst: Nicht alles was man theoretisch könnte / dürfte / whatever, sollte man in der Praxis tatsächlich machen.
Just saying
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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