Auch wenn es warscheinlich schon 100 mal durchgekaut wurde habe ich eine Frage zur Waffenbesitzerlaubnis.
Ich möchte gerne eine solche Waffenbesitzerlaubnis beantragen um eine nicht freie Waffe besitzen zu dürfen.
Ich habe schon einiges dazu gelesen, finde ein paar Sachen allerdings verwirrend.
Man braucht zum beantragen dieser Erlaubnis ein polizeichliches Führungszeugnis, was in meinem Fall kein Problem darstellt, da ich dort keinerlei Eintragungen habe.
Dann muss man wohl ein Seminar (Waffenkunde) besuchen und eine Prüfung ablegen.
Dann kann man diesen Schein wohl beim Landratsamt beantragen.
Ist das in soweit richtig?
Wenn ich einen solchen Schein habe, der mich berechtigt Waffen zu erwerben, kann ich dann jede Waffe für die ich einen solchen Schein benötige erwerben und auf meinen Namen registrieren lassen und wie läuft das ab?
Also bei Frankonia werden z.B Revolver angeboten für die man einen Erwerbsschein braucht, welchen man vor dem Versand einsenden muss (oder eine beglaubigte Kopie) um dann die Waffe erwerben zu dürfen die dann auf den Namen registriert wird.
Ich habe aber auch gelesen das es bei den Karten unterschiede gibt.
Es gibt wohl Karten für Sportschützen, und Jäger oder Sammler.
Bei Sammlern ist es wohl auch so, dass diese nur bestimmte Waffen aus einer bestimmten Zeit die in der Karte angeben ist, besitzen und sammeln dürfen.
Muss man jetzt vor dem Kauf einer Waffe eine Genehmigung einholen, oder berechtigt einen der Schein zum kauf und Besitz der Waffe?
Ich habe gelesen, das man bei einem Waffenschein, also wenn man eine scharfe Waffe in der Öffentlichkeit mit sich führen will (was ich nicht vor habe), einen Nachweis der Notwendigkeit benötigt, ist das beim reinen Waffenbesitz zu Hause auch nötig?
Würde mich freuen wenn hier vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen würde.
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