Folgender Sachverhalt ist gerade bei mir aktuell.
Ein Schützenkollege stirbt und seine Witwe verkauft mit Vertrag die 2 Waffen des Nachlasses an unseren Verein.
Diese Waffen werden danach direkt an mich mit Schenkungsvertrag weiterveräußert.
Muss man diese 2 Waffen zuerst in die gelbe Vereins-BK eintragen lassen damit ich ich sie auf mich umtragen kann oder ist es rein rechtlich auch in Ordnung wenn die Waffen von der WBK des Verstorbenen direkt auf meine WBK umgeschrieben wird?
Zur Info:
Der Verkauf und die Schenkung wurde innerhalb eines Tages vollzogen.
Gruß
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