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    Direkte Weiterveräußerung

    Hallo,

    Folgender Sachverhalt ist gerade bei mir aktuell.

    Ein Schützenkollege stirbt und seine Witwe verkauft mit Vertrag die 2 Waffen des Nachlasses an unseren Verein.
    Diese Waffen werden danach direkt an mich mit Schenkungsvertrag weiterveräußert.
    Muss man diese 2 Waffen zuerst in die gelbe Vereins-BK eintragen lassen damit ich ich sie auf mich umtragen kann oder ist es rein rechtlich auch in Ordnung wenn die Waffen von der WBK des Verstorbenen direkt auf meine WBK umgeschrieben wird?

    Zur Info:
    Der Verkauf und die Schenkung wurde innerhalb eines Tages vollzogen.

    Gruß

    #2
    Frag Deine Behörde, wie die das gerne hätten. Sollten die besser wissen als die meisten hier im Forum.
    Und wenns denn einer weiß, heißt das noch lange nicht, daß es Deine Behörde auch so handhabt.
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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      #3
      Hallo,
      die Erbin hat nach Annahme des Erbes 1 Monat Zeit, entweder die Waffen an einen Berechtigten zu veräußern oder eine WBK nach §20 WaffG zu beantragen.

      Die Waffen können direkt auf Deine WBK eingetragen werden, wenn Du erwerbsberechtigt bist. Also wenn Du die entsprechenden Voreinträge oder eben eine gelbe WBK hast.

      Sie muss Dir die Waffen nicht verkaufen, auch schenken geht. Das hat die Behörde nicht zu interessieren. Ihr macht halt einen Kaufvertrag und gut ist!

      Gruß,
      dakota

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        #4
        Klammern wir mal die steuerrechtliche Komponente bei der Ausgangskonstelation aus:

        Wenn man das Gesetz genau nimmt, ist zunächst die Überlassung der Waffen durch die Witwe an den Verein bei der zuständigen Waffenbehörde unter Vorlage der WBK anzuzeigen. Wenn diese zwei Waffen der Gesamtbestand waren, wird die Anmeldung samt WBK zur dortigen Waffenakte genommen. Ob dafür eine Gebühr anfällt, hängt von der Gutwilligkeit des Sachbearbeiters ab.

        Der Verein hat nun den Erwerb und die Weitergabe der Waffen bei seiner zuständigigen Waffenbehörde anzuzeigen. Bei Erwerb und Weitergabe am selben Tag spricht zwar eine gewisse statistische Wahrscheinlichkeit dafür, daß ein Eintrag in die Vereins-WBK dabei nicht stattfinden wird - das ist aber behördenabhängig. Für dieses Manöver fällt aber in jedem Fall eine Gebühr an.

        Und zu guter Letzt hat der Erwerber seiner Waffenbehörde natürlich noch den Erwerb der Waffen anzuzeigen und sie in seine WBK eintragen zu lassen. Auch dafür fällt eine Gebühr an.

        Und um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: In die WBK des endgültigen Erwerbers wird natürlich der Verein als Überlasser eingetragen, auch wenn die Behörde des Vereins darauf verzichtet, den Gesamtvorgang in die Vereins-WBK einzutragen.

        Damit ist das Grundkonstrukt -nicht nur unter steuerrechtlichen Komponenten- nicht sehr sinnvoll. Unter Umständen produziere ich nicht nur eine Gebühr mehr (die Abmeldegebühr Witwe/Verein). Wenn der Verein die Waffen an sich nicht übernehmen darf (etwa weil er auf seine gelbe WBK innerhalb der letzten sechs Monate bereits zwei Waffen gekauft hat), hat der Vereinsvorstand unabhängig von der Steuerfrage richtige Probleme.

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          #5
          Nach einem längeren Gespräch mit dem Ordnungsamt der Wittwe (anderer Landkreis) und meinem zuständigen Ordnungsamt ist die Sachlage nun soweit geklärt und äußert sich so:

          -Zwischeneintrag ist zwingend erforderlich, wird jedoch kostenlos durchgeführt und die Waffen gleich wieder ausgetragen
          -es fallen nur für meine Eintragungen die üblichen Gebühren an.

          Ob der Zwischeneintrag nun auch wirklich erfolgt zeigt sich übermorgen.
          Da hab ich einen Termin. Zum Erstaunen: Die Eintragung auf meine WBK wird das Ordnungsamt des anderen Landkreises durchführen.

          Was für eine steuerrechtliche Rolle?

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            #6
            Vergiss die steuerrechtliche Rolle.

            Was mich aber verwundert, sind 2 Dinge:

            - Was soll das mit dem Zwischeneintrag? Als Erbin kann sie die Waffen, wenn sie sie nicht selber nehmen will, an einen Erwerbsberechtigten veräußern. Es steht nirgends, dass das ein Verein sein muss. Es geht an JEDEN Erwerbsberechtigten. Soll heißen gelbe WBK oder passender Voreintrag!

            - Was machen die da in Deiner WBK? Hoffentlich haben die es mit Deiner Behörde abgesegnet, denn die sind formal für Dich nicht zuständig, können also auch gar nichts eintragen. Zudem dürften die das Problem haben, dass sie es gar nicht in die EDV reinbekommen, da sie nicht auf Deine Stammdaten zugreifen können. Seltsam...

            Gruß,
            dakota

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              #7
              -Ich habe beim meinem Ordnungsamt nachgefragt, und der zuständige Beamte hat keine Einwände gegen die Eintragung durch den anderen Landkreis. Die Meldung von diesem an mein Ordnungsamt ist entscheidend, dass die Waffe an mich veräußert wurde.

              -Das mit der EDV scheint auch kein Problem zu sein, da alle auf neue Software umgestiegen sind und laut Auskunft auch Daten aus anderen Landkreisen abfragen kann.

              -Die Dame selber kennt mich nicht und wollte auch die Waffen an niemanden direkt weitergeben, den sie nicht kennt. Der Verein soll entscheiden, in welche Hände es kommt.
              Mein OSM überschreibt mir nun die 2 Waffen weil schlicht und einfach kein Platz mehr im Schützenhaus ist.

              Morgen ist Termin, ich halte euch auf dem Laufenden!

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                #8
                Zitat von harryhirschlein Beitrag anzeigen
                Was für eine steuerrechtliche Rolle?
                Wenn ein Verein Waffen ankauft, um sie dann an ein Mitglied zu verschenken, kann dies -je nach Ankaufspreis bzw. Wert der Waffen- zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

                Tatsächlich ein kleineres Problem ist, daß u.U. auch die Schenkung für den Beschenkten steuerpflichtig ist.

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                  #9
                  So nun mein Bericht:

                  -Wie schon angedeutet wurden die Waffen heute beim Ordnungsamt des anderen Landkreises auf meine WBK ordnungsgemäß nach Rücksprache mit meinem Ordnungsamt umgeschrieben

                  -Die steuerliche Rolle spielt in diesem Fall glaub weniger die Rolle. Die Waffen wurden jeweils für einen obligatorischen Euro weiterveräußert.

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