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[NEU] Allgemeine Verwaltungsvorschrift Waffengesetz

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    [NEU] Allgemeine Verwaltungsvorschrift Waffengesetz

    Hallo zusammen,

    seit heute(gestern) ist eine neue "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz" in Kraft getreten.



    WaffVwV2012 (2).pdf:
    Die Datei, die Sie anhängen möchten, ist zu groß. Die maximale Dateigröße für diesen Dateityp beträgt 80,0 KB Bytes. Ihre Datei ist 539,4 KB Bytes groß.

    Ich habe mir mal erlaubt das PDF hochzuladen: http://www.mediafire.com/?83q9l1brwr6sbnk
    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
    GRA - German Rifle Association

    #2
    Danke für die Info!

    Ich habe deine Datei gespeichert und an meinen Beitrag hier angehängt, dann ist sie auf jeden Fall auch dauerhaft über unserem eigenen Server verfügbar.

    Gruß

    Michael
    Angehängte Dateien
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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      #3
      Danke - bezüglich der Regelmäßigkeit des Schießens (18mal) finde ich aber nicht allzuviel oder habe ich es überlesen?
      Zuletzt geändert von jim; 18.04.2012, 11:39.

      Kommentar


        #4
        Zitat von jim Beitrag anzeigen
        Danke - bezüglich der Regelmäßigkeit des Schießens (18mal) finde ich aber nicht allzuviel oder habe ich es überlesen?
        Stimmt schon so.
        "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
        GRA - German Rifle Association

        Kommentar


          #5
          Zitat von jim Beitrag anzeigen
          Danke - bezüglich der Regelmäßigkeit des Schießens (18mal) finde ich aber nicht allzuviel oder habe ich es überlesen?

          Seite 17, Nr. 14.2.1:

          Zu § 14: Erwerb und Besitz von Schusswaffen und
          Munition durch Sportschützen


          [...]

          14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung
          eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
          eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
          darüber, dass

          – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
          den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
          regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
          über das ganze Jahr
          betrieben hat (Nummer 1);
          Ist doch eigentlich recht deutlich, oder nicht?

          Interessant auch dabei die Passage zu 14.3, also das Überschreiten des Regelbedürfnisses und dessen Begründung:

          14.3

          Regelmäßigkeit:
          Der in § 14 Absatz 3 verwendete Begriff „regelmäßig“ kann
          nicht mit dem in Nummer 14.2.1 beschriebenen Begriff des
          § 14 Absatz 2 gleichgesetzt werden, da er nicht an Trainingseinheiten,
          sondern an eine Wettkampfteilnahme anknüpft und
          eine andere Zielrichtung verfolgt. Die Teilnahme an 18 Wettkämpfen
          im Jahr wäre selbst für Sportschützen im Leistungsbereich
          kaum zu erfüllen. Eine „regelmäßige“ Wettkampfteilnahme
          im Sinne des § 14 Absatz 3 verlangt daher nur eine
          gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass
          sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen
          Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen
          lassen es nicht zu, wie bei § 14 Absatz 2 eine konkrete
          Mindestzahl festzulegen.

          Nach § 14 Absatz 3 muss auch die regelmäßige Wettkampfteilnahme
          von der Bescheinigung des Schießsportverbands
          umfasst sein. Die Schießsportverbände müssen ihre Formulare
          für die Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Absatz 3 daher um
          einen Passus ergänzen, mit dem sie bestätigen, dass der Sportschütze
          regelmäßig mit der zu erwerbenden Waffenart an
          Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat, damit die Waffenbehörde
          die Sportwaffe in die WBK eintragen kann. Bei
          Mehrfachmitgliedschaften in verschiedenen Verbänden sollten
          sie alle Wettkampfteilnahmen berücksichtigen.

          Kommentar


            #6
            Weil ich das gefunden habe :

            "Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, wie bei § 14 Abs. 2 eine konkrete Mindestzahl festzulegen"

            Denke auch es ist Verbandsgebunden- es gibt ja auch Vereine die haben nur 1-2 Schießtermine im Monat und nicht 2-3 mal wöchentlich.
            Zuletzt geändert von jim; 18.04.2012, 15:31.

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              #7
              Du solltest auch schauen, unter welchem Abschnitt Du das gefunden hast.

              Da geht es um §14 Abs. 3 WaffG (also dem Erwerb von Schusswaffen für Sportschützen jenseits des Grundbedürfnisses). Dieser Absatz fordert explizit die "regelmässige Teilnahme an Schiesssportwettkämpfen". Wettkämpfe, nicht Training (aka "den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreiben").

              In der von Dir zitierten Passage zu 14.3. wird ja explizit darauf verwiesen, dass gemäß §14 Absatz 2 WaffG (also dem "Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen" innerhalb des Grundkontingents) "eine konkrete Mindestzahl" festgelegt ist - eben die weiter oben schon zitierten "einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr".


              Bitte nicht falsch verstehen, ist auch absolut nicht böse sondern als ernst- und gutgemeinter Hinweis gedacht:

              Richtig lesen, nicht das reininterpretieren was man gerne lesen würde. Insbesondere wichtig bei Gesetzen und Vorschriften, da sich das sonst zur Stoplerfalle entwickeln kann.
              Zuletzt geändert von Fox; 18.04.2012, 15:56.

              Kommentar


                #8
                Zitat von jim Beitrag anzeigen
                Es gibt ja auch Vereine die haben nur 1-2 Schießtermine im Monat und nicht 2-3 mal wöchentlich.
                Option 0: Keinen dieser Termine verpassen, dann hat man zwischen 12 und 24 Termine und damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

                Option 1: Anderen Verein suchen.

                Option 2: Im betroffenen Verein mehr Schiesstermine anbieten.

                Option 3: Bei weiteren Schiessständen/Vereinen als Gastschütze schiessen.

                Option 4: Zumindest mal mit einer Leihwaffe an (Runden)wettkämpfen o.ä. mit teilnehmen, das sind oft schon 3-8 Termine je Jahr, dazu noch ein bisschen Option 0-3.

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                  #9
                  Danke dir Fox für deine Hinweise -hatte ich wirklich so nicht gelesen !

                  Bezüglich den Optionen kann man wirklich mal drüber nachdenken, besonders 3 u. 4
                  Zuletzt geändert von jim; 18.04.2012, 18:36.

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                    #10
                    Man muss aber dazu sagen das es gerade am Anfang einer Schiesssport Hobby Karriere sehr, sehr schwer ist weniger als 12-18x im jahr zu schiessen. Bei mir waren es dann 54 mal, jedoch november+dezember ohne schiessen. Dann wurde mir der Bedürfnisantrag zurückgeschickt weil ich im November+Dezember nicht geschossen habe..... schon recht dumm gewesen. Dann musste ich mir vom Verein erst eine Bestätigung holen das der Stand von November+Dezember aufgrund von starker Kälte und einem Beschädigtem Unterstand aufgrund von Schneemassen nicht möglich war. Der Verband war der DSB
                    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                    GRA - German Rifle Association

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                      #11
                      der DSB ist da ein bisschen hart. Wenn die sehen das in dem einen oder anderen Wintermonat nicht geschossen wurde, könnten die sich eigentlich denken warum: offener Stand bei -15°C.

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