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WBK Bestimmungen/Training

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    WBK Bestimmungen/Training

    Hallo liebe Forengemeinde.

    Ich habe da mal ein paar fragen zum Schützenwesen und den Gesetzlichen Bestimmungen da ich mich zur Zeit sehr für dieses Thema interessiere.
    Nachdem man 1Jahr Aktiv im Schützenverein Trainiert hat (ca18mal im Jahr) , und eine Waffenkundesachprüfung abgelegt hat kann man seine eigene WBK beantragen.Das Grundkontigent für Sportschützen beträgt 2 Kurzwaffen und 3 Langwaffen soviel hab ich schon heraus gefunden.
    Nun zu meinen Fragen. Angenommen ein Sportschütze nutz das Gesamte Grundkontingent und hat zb.folgende Waffen/Kaliber

    1x 9mm Kurz Waffe
    1x 357 Kurz Waffe
    1x KK Lang Waffe
    1x 12/70 Lang Waffe
    1x 308 Win Lang Waffe

    Muß er dann mit allen Waffen 18x im Jahr Trainier um sein Bedürfnis zu behalten und dieses auch belegen?
    Und ab wann ist ein Training ein Training? Gibt es da ein Minimum an Schussabgaben 20-50-100 Schuss pro Training und Waffe oder wie muß ich mir das vorstellen?


    Ich hoffe Ihr könnt mir da ein bißchen Licht ins Dunkel bringen

    #2
    Hallo Nordtown,

    erstmal willkommen im Forum!

    Zuerst einmal sollte gesagt werden, das dieses "Grundkontingent" für 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen gilt.
    Das bedeutet also, das alle anderen Waffen, welche auf die gelbe WBK gehören, zu diesem Kontingent nicht dazu zählen.

    Nein du musst nicht mit allen Waffen jeweils 18x im Jahr schießen.
    Es sieht natürlich nicht schlecht aus, wenn du wenigstens alle mal im Jahr hier und da geschossen hast. Pflicht ist es aber nicht.

    Andererseits sieht es natürlich nicht so schön aus, wenn du von deinen 5 Waffen, 3 Jahre lang immer nur eine benutzt.
    Aber grundsätzlich ist das trotzdem in Ordnung. Da du ja dein Bedürfnis hast, indem du den "Schießsport" aktiv betreibst. Darum geht es.

    Was die Schußanzahl angeht halte ich es persönlich so, das ich eine komplette Disziplin (wie sie in der Sportordnung des jeweiligen Verbandes beschreiben ist) als eine Trainingseinheit ansehe.
    Als Beispiel: Kurzwaffe beim DSB: 5 Schuß Probe, 20 Schuß Präzision, 20 Schuß Duell.
    Du kannst auch mehrere Einheiten an einem Tag Schießen. Denn du trainierst ja für diese Disziplin.

    Gruß
    Sebastian
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Nordtown Beitrag anzeigen
      ... Muß er dann mit allen Waffen 18x im Jahr Trainier um sein Bedürfnis zu behalten und dieses auch belegen?
      Und ab wann ist ein Training ein Training? Gibt es da ein Minimum an Schussabgaben 20-50-100 Schuss pro Training und Waffe oder wie muß ich mir das vorstellen?
      Servus Nordtown,

      wenn du trainierst, trainierst du nach der Sportordnung deines Dachverbands: BDS, DSU ... Ist also davon abhängig.
      Je nach Disziplin kannst du dir das dann ausrechnen, wieviel Murmeln das sind.

      Bedürfniskonform trainierst du natürlich regelmäßig mit allen Waffen. Das Bedürfnis gründet ja auf dem beantragten Zweck.
      Wenn es Sportliches Schießen ist, solltest du dir die Frage eigentlich selbst beantworten können

      Peace,

      Travis
      Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

      Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

      2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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        #4
        Mal ne Frage am Rande,

        wenn ich mein bedürfnis einmal nachgewiesen habe und die gelbe WBK bekommen habe, 3 verschiedene waffen besitze, aber nur eine davon regelmäßig schieße. Die restlichen 2 würde ich dann nur abdunzu mal auspacken und damit etwas für abwechslung sorgen.... muss man das bedürfnis dauerhaft nachweisen können? Sodass das Amt kommen kann und das schiessbuch sehen will wo drin steht das ich 18x im jahr schiesse? Oder ist es nach dem beantragen der WBK egal wie oft ich trainiere?
        "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
        GRA - German Rifle Association

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          #5
          die 18x/12 Monate gelten nur für den Erstantrag. Um das Bedürfnis weiterhin geltend zu machen sollte man schon ab und zu einen Eintrag im Schiessbuch haben. Immerhin kann das Bedürfnis erstmalig nach 3 Jahren geprüft werden und in Folge auch. Wenn du die anderen ab und zu auspackst sollte das eigentlich reichen. Beim Bedürfnisnachweis spielt die benutzte (erwerbspflichtige-) Waffe eher weniger eine Rolle.

          § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
          Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der
          öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
          1. (...)
          2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten
          Zweck glaubhaft gemacht sind.

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