Als "bloss" WBK-Besitzer darf ich doch sozusagen meine WBK-pflichtige Waffe auf meinem Besitztum mit mir führen aus was weis ich aus was für Gründen?
So blöd es sich jetzt auch anhört aber, dürfte ich also auch sozusagen mit der Waffe in nem Holster in meinem Bett damit schlafen oder schliesst mein "Schlafprozedere" mein Führungsrecht auf eigenem Besitztum aus?
Mir ist es schon bewusst mit Lagerung im Tresor etc..
Ich will des net jetzt irgendwie für mich nutzen oder so, aber ich würde mich freuen wenn mir einer von euch schlauen Köpfen mir eventuell eine Erklärung einen Verweis oder Link zu etwas bzgl. dessen geben könnte.
Vllt. habe ich auch einfach nur einen Logikfehler in meiner Denkweise
Mfg
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