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Welche WBK? Wo ist der Unterschied?

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    Welche WBK? Wo ist der Unterschied?

    Hallo,

    da ich noch recht neu in der Schützenwelt bin, kenn ich mich noch nicht wirklich mit dem Waffenrecht und den Besitzbedingungen aus. Weiß lediglich das es wohl eine grüne und eine gelbe Waffenbesitzkarte gibt. Aber wo genau liegt der Unterschied? Außer bei der Anzahl der Waffen? Kann man beide beantragen? Habe mal was von einer Sachkundeprüfung gehört. Ist diese zwingend erforderlich? Muss ich auch erst 12 mal mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen haben? Wäre schön wenn zumindenst die ein oder andere Frage beantwortet werden könnte. Danke!

    Gruß

    #2
    Hallo melomanic,

    also, Sachkundeprüfung ist eine der Vorraussetzungen für eine eigene WBK - also zwingend nötig!

    Ich weiß jetzt nicht ob Du schon Mitglied eines Sportschützenvereins bist..wenn nicht such Dir einen in dem die Waffen geschossen werden die Dich interessieren. Sprich willst Du Kurzwaffe schießen(Pistole,Revolver) einen Verein m. 25m Stand der das anbietet. Oder eben Langwaffe - wäre ein 50 u. 100m Stand nötig etc.
    Wenn Du beim Verein angemeldet bist, meldet Dich der Vereinsvorstand dem Verband (z.B. BSSB,DSU etc.) - wenn Du 12 Monate Verbandsmitglied bist (da gibts sehr oft ein Durcheinander - weil viele von 12 Monaten Vereinsmitgliedschaft sprechen,was dem Verband der das Bedürfnis für eine eigene WBK bestätigt aber i.d.R. egal ist u. auf 12 Monaten Verbandsmitgliedschaft besteht!
    Dann sieh zu daß Du die Waffensachkundeprüfung ablegst,am besten u. billigsten ist`s wenn der Verein selber ausrichter der Sachkundeprüfung ist (Kostet bei den Vereinen die ich kenne zwischen 10 u. 30 Euro. Woanders zahlst Du locker 150 - 200 Eur dafür.

    Nach 12 Monaten Verbandsmitgliedschaft u. regelmäßigem Training m. erlaubnispflichtigen Waffen (einmal /Monat oder unregelmäßig 18x /Jahr)
    gehst Du zu Deinem Vereinsvorstand u. redest mit Ihm,daß Du eine eigene WBK beantragen möchtest (m. Vereinswaffen wird man halt auf Dauer nicht froh u. die Ergebnisse sind dementsprechend )

    Der füllt i.d.R. dann den Antrag m.Dir aus,schreibt Deine Trainingszeiten auf u. bestätigt sie m. Stempel u. Unterschrift.
    Der Vorstand schickt dann den Antrag an den Landesverband (bei manchen Vereinen kannst Du das auch nach dem Ausfüllen auch selber machen).

    Jetzt überweist Du die Bearbeitungsgebühr an den Landesverband (Höhe u. Kontodaten kriegst Du beim Vorstand i.d.R)

    Nach 2 Wochen bis zu einem halben Jahr später (ist jetzt kein Witz - mir selber passiert) kriegst Du wenn alles gepaßt hat die Bedürfnisbestätigung vom Verband.
    Mit der gehst Du zum für Dich zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde (LRA oder Polizei je nach dem wo Du wohnst) u. läßt Die die gewünschte WBK (welche Du beim Verband beantragt hast) ausstellen.

    Gelbe WBK (Sportschützen WBK ) für den Erwerb von Einzelladerwaffen m. einer Länge von über 60cm (Langwaffen) sowie für Repetierlangwaffen m. gezogenen Läufen,einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (z.B. Contender Pistolen) u. mehrschüssige Kurz-u. Langwaffen m. Zündhütchenzündung (z.b. Perkussionsrevolver)
    oder eben die Grüne WBK,wobei Du bei der Grünen für jeden Kauf einer Waffe einen Voreintrag darin benötigst (wieder jeweils Bedürfnisantrag an den Verband) Auf die Grüne werden i.d.R. Halbautomatische Waffen,Vordeschaftrepetierflinten u. überhaupt Kurzwaffen eingetragen.
    Auf die Gelbe WBK können Waffen (welche hab`ich ja schon beschrieben) ohne Bedürfnisantrag erworben werden.

    Wichtig: Als Sportschütze darf man nur 2 Waffen im Halbjahr erwerben (2/6er Regel bzw. Erwerbsstreckungsgebot) - insgesamt also 4 Stück /Jahr.

    So das war`s mal auf die Schnelle -
    also üben,üben ,üben - viel Geduld u. einiges an Geld (Einträge,WBK`s kostet alles,dann Waffenschrank,Zubehör,Munition u.s.w. etc.u.ä

    Grüße

    Markus
    Zuletzt geändert von Cmark73; 11.01.2011, 16:53. Grund: @Feindsender - hast recht - mal schnell etwas "entwirrt" wie ich hoffe `-)

    Kommentar


      #3
      Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigen
      Auf Gelbe WBK (wie auch auf die Grüne) können ohne Bedürfnisantrag bis zu 2 Waffen je Halbjahr erworben werden (sieh 2/6 er Regelung oder Erwerbsstreckungsgebot).
      Das klingt etwas verwirrend, finde ich.
      Auf die gelbe WBK kannst du die oben beschriebenen Waffen ohne Voreintrag erwerben. Bei der grünen WBK ist ein Voreintrag notwendig. Jedoch ist in beiden Fällen immer das Erwerbsstreckungsgebot zu beachten!
      Don't eat yellow snow!!!

      Kommentar


        #4
        Danke für die Info's. Ok, das ist dann doch alles komplizierter als ich dachte. Mitglied im Schützenverein bin ich seit letztem Monat. Kann man auch beide WBK's beantragen? Erwerbsstreckungsgebot???

        Kommentar


          #5
          Selbstverständlich kann man auch die Gelbe u. Grüne WBK auf einmal beantragen.

          Das Erwerbsstreckungsgebot soll angeblich den übermäßigen Handel von Waffen durch Sportschützen einschränken (so hat mir das mal mein SB erklärt) u. auch das "Sammeln" von Waffen über die Gelbe WBK verhindern.
          Warum leuchtet mir nicht so ganz ein,verdienen die Ämter doch zum einen an jeder Aus-Um-Eintragung gutes Geld u. benötigt man zum anderen für vielfältige Disziplinen auch verschiedene Waffen.

          Evtl. existiert es aber auch wie ich meine um das wohl angestrebte Ziel "So wenig Waffen im Volk wie möglich" zu erreichen.

          Tatsache ist,daß sich ein Sportschütze deswegen nur 4 Waffen im Jahr auf seine WBK`s (Gelb & Grün) eintragen lassen kann.

          Im übrigen, wenn Du bei einem guten Verein Mitglied bist finden sich bestimmt Leute die Dir behilflich sind u. Dir m.Rat u. Tat zur Seite stehen.
          Mich hat auch erst ein Bekannter längere Zeit zum Schießen mitgenommen ... so lernt man die Verhaltensregeln am Stand am besten,kriegt gute Tipps für`s Training (Waffenhaltung,Handhabung etc.)
          u. auch bei Papierkram wird einem sicher gerne geholfen (zumindestens bei den Vereinen die ich so kenne).
          Evtl. hast Du ja auch Bekannte in Deinem Verein ... oder frag mal Euren Schießsportleiter o.ä. ob es jemanden gibt der sich um die "Neuen" kümmert.
          Frag aber als erstes mal ob Du über Deinen Verein die Sachkundeprüfung ablegen kannst. Da lernst Du schon mal sehr viel über alles was Du gefragt hast !

          Grüße Markus

          Kommentar


            #6
            Als Ergänzung noch vielleicht noch dazu. Es gibt wohl Ämter, die im Schießnachweisheft sehen wollen, dass Du auch min. 12x (bei einmal im Monat) mit dem Kaliber geschossen hast, dass Du mal später erwerben möchtest. Also wenn Du 12x nur KK geschossen hast und dann eine 9mm Pistole beantragen wolltest, würde zumindest bei uns in Sachsen auf der Behörde Dir keiner eine Genehmigung geben.

            Ob dass jetzt so 100% richtig ist oder nicht lassen wir mal dahin gestellt. So dumm finde ich die Regel aber nicht. Zumindest gibt es einen großen Unterschied ob man nur mit KK geschossen hat, oder auch regelmässig mit einer 9mm oder was größeren. Genauso verhält es sich bei einem Gewehr. Zwischen einem KK-Gewehr und einem z.B. K98 (sowas hat wohl jeder Verein als Vereinswaffe) im Kaliber 8x57 liegen Welten in der Schußkraft.

            Mir wurde damals im Lehrgang zur Sachkunde empfohlen, dass ich min. 18x im Jahr mit dem Kaliber schießen soll was ich haben möchte. Daher habe ich immer geschaut, dass ich auch 8x57 und 9mm, sowie .357er geschossen habe. Natürlich kann ich nur 2 Waffen nach Erhalt der WBK bekommen, aber wegen der dritten Waffe die nach weiteren 6 Monate ich mir holen wollte, hatte ich zuvor dieses Kaliber auch regelmässig geschossen.

            Zumindest gab es dann auf meiner Behörde bei Beantragung der WBK eine Überraschung, was sich wieder gegen die Aussage im Lehrgang richtet, dass es diesen nur wichtig war dass man auch GK (Großkaliber) geschossen hat, wenn man sowas wie 9mm oder 8x57 haben möchte. Also unterschieden wird hier zwischen regelmässiges schießen von KK und GK. Hätte mir mit anderen Worten auch eine .308 holen können, weil ich eben oft mit 8x57 geschossen habe.

            Am besten rufst Du aber bei Deiner zuständigen Behörde nochmals an. Oft bekommt man auch von Schützenkameraden was erzählt, was mal zu der Zeit gefordert wurde als diese die WBK haben wollten und dass kann meist Jahre zurück liegen. Zwischenzeitlich hat sich da so manche Auffassung von Amt zu Amt geändert.

            Gruß OlliDD

            PS: Es gibt sogar eine dritte WBK, die "rote WBK". Die ist für Dich erstmal uninteressant, weil diese nur Waffensammler erhalten. Wollte es nur mal erwähnen, so dass Du es zumindest mal gehört hast.

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              #7
              Zitat von OlliDD Beitrag anzeigen
              Ob dass jetzt so 100% richtig ist oder nicht lassen wir mal dahin gestellt.
              Nein, das lassen wir nicht. Warum?
              Bis zum zweiten Absatz deines Postings stimmt nämlich NICHTS!

              Wenn du so etwas in eurem Verein erzählst, dann ist es zumindest mir egal, aber hier fragen Neulinge, die ein Recht auf korrekte Antworten auf ihre Fragen haben.

              Also, bitte nur posten, wenn man vorher nachgedacht hat. Danke.


              PS: Verrätst du uns dein Ordnungsamt?
              Zuletzt geändert von Loki; 15.02.2011, 11:23.

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                #8
                Erwähnenswert ist vielleicht noch:

                ab 21 Jahren darfst du mit entsprechender Sachkunde und den WBK's nur KK-Waffen erwerben

                ab 25 dann Großkaliber

                Ausser du machst zwischen 21 und 25 einen MPU-Test, dann ist auch der Erwerb von GK früher möglich.

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