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Anklage unerlaubter Waffenbesitz nach gesetzesänderung

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    Anklage unerlaubter Waffenbesitz nach gesetzesänderung

    Hallo Allerseits

    Ich weiss ich kann keine Rechtsauskunft hier erwarten aber evtl kann mir doch einer hier helfen.

    Folgendes.
    Ich bin beruflich sehr viel im Ausland unterwegs und habe nun
    aufgrund einer Gesetzesänderung die ich nicht mitbekommen habe, eine Anklage
    wegen unerlaubtem Waffenbesitzes im Hause.

    Ich bin legaler Waffenbesitze und habe mir vor jahren eine Vorderschaft repetierflinte gekauft (Moosberg)
    Die wurde von mir auch ordnungsgemäss bei der behörde in hamburg angemeldet. (So weit so gut)

    Nun hat es wohl eine Änderung gegeben nach einem vorfall den ich nur am rande mitbekommen habe.
    JETZT IS MEINE ORIGINAL FLINTE ZU KURZ (Lauflänge)
    Fragt mich nicht wieviel ich habe nie gemessen.

    Rechtsanwalt ist eingeschaltet und es wird zu einem prozess im februar kommen.

    wie hoch sind meine chancen??
    Ich weiss es ist jetzt ein verbotener gegenstand, aber er wurde ja von mir ordnungsgemäss angemeldet und ich habe nicht gewusst das das ding nun verboten ist.
    gibt es da präzedenzfälle oder hat jemand eine idee um diesen verrückten behördenfuzzis zu stoppen.
    es kann ja nicht sein das man gleich zum kriminellen abgestempelt wird.
    Danke für alle antworten
    Zuletzt geändert von Thorsten; 09.12.2010, 00:53.
    Des Maurers Wandeln,
    Es gleicht dem Leben,
    Und sein Bestreben,
    Es gleicht dem Handeln
    Der Menschen auf Erden.

    #2
    Hi Thorsten,

    zur Rechtslage kann ich nur sagen, dass wenn Du Waffenbesitzer nach dem deutschen WaffG bist - in Deinem Fall sogar mit WBK, Du verpflichtet bist, egal wo Du Dich aufhälst, Dich permanent mit dem Waffengesetz und seiner Aktualität auseinander zu setzen. Dieser Pflicht bist Du nicht nachgekommen. Damit musst Du erstmal leben.

    Das verhält sich quasi genauso wie mit der Straßenverkehrsordnung.

    Da schützt Dich grundsätzlich auch keine Ausrede. Vorerst werden erstmal die Fakten zugrunde gelegt und in der gegenwärtigen sensiblen Situation von Waffenbesitz ist es natürlich für die Behörde Pflicht jemanden (aus Sicht der Behörde) wie Dich zur Strecke zu bringen und als Waffenbesitzer auszuschalten.

    Ich denke Du sitzt da ganz schön in der Patsche und nur ein guter Leumund, ein guter Anwalt und Einsicht des Richters kann Dich hier vor größerem Schaden bewahren aber ich fürchte fast das der Besitz von Ewerbscheinpflichtigen Waffen für Dich nach der Verhandlung vorerst in weite Ferne rücken wird.

    Ich wünsche dir alles Gute und würde mich über eine Info über den Ausgang in dieser Sache sehr freuen.

    Gruß
    J.W.
    Gruss
    J.W.
    Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
    und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
    s.o.d.

    Kommentar


      #3
      Damit dürfte ich hier dann ja wohl ziemlich richtig liegen:http://www.waffen-welt.de/showthread.php?t=776

      Selber keine Ahnung haben und andere Anmachen.
      Gruß aus dem Kraichgau

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        #4
        So !!


        Nur zur Info.

        Ich habe gerade mit meiner Frau gesprochen.
        Es war Post vom Gericht dabei.

        Verfahren eingestellt.
        Warum es soweit kommen musste kann ich zwar nicht verstehen
        aber Ende gut alles gut.



        Meine Frage hat sich also erledigt.
        Des Maurers Wandeln,
        Es gleicht dem Leben,
        Und sein Bestreben,
        Es gleicht dem Handeln
        Der Menschen auf Erden.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
          So !!


          Nur zur Info.

          Ich habe gerade mit meiner Frau gesprochen.
          Es war Post vom Gericht dabei.

          Verfahren eingestellt.
          Warum es soweit kommen musste kann ich zwar nicht verstehen
          aber Ende gut alles gut.



          Meine Frage hat sich also erledigt.
          Irgendwie stimmt an der "Story" was nicht!
          No place for second best!
          (Accuracy international)

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            #6
            Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
            zur Rechtslage kann ich nur sagen, dass wenn Du Waffenbesitzer nach dem deutschen WaffG bist - in Deinem Fall sogar mit WBK, Du verpflichtet bist, egal wo Du Dich aufhälst, Dich permanent mit dem Waffengesetz und seiner Aktualität auseinander zu setzen. Dieser Pflicht bist Du nicht nachgekommen. Damit musst Du erstmal leben.

            Das verhält sich quasi genauso wie mit der Straßenverkehrsordnung.

            Da schützt Dich grundsätzlich auch keine Ausrede. Vorerst werden erstmal die Fakten zugrunde gelegt und in der gegenwärtigen sensiblen Situation von Waffenbesitz ist es natürlich für die Behörde Pflicht jemanden (aus Sicht der Behörde) wie Dich zur Strecke zu bringen und als Waffenbesitzer auszuschalten.

            Ich denke Du sitzt da ganz schön in der Patsche und nur ein guter Leumund, ein guter Anwalt und Einsicht des Richters kann Dich hier vor größerem Schaden bewahren aber ich fürchte fast das der Besitz von Ewerbscheinpflichtigen Waffen für Dich nach der Verhandlung vorerst in weite Ferne rücken wird.

            Ich wünsche dir alles Gute und würde mich über eine Info über den Ausgang in dieser Sache sehr freuen.

            Gruß
            J.W.
            Danke für die Antwort.

            Laut Aussage meines Rechtsanwalts:
            Zitat:

            Kann man von einem Nichtrechtswissenschaftler nicht erwarten das er sich ständig über auf dem aktuellen Rechtsstand informiert.
            Des Maurers Wandeln,
            Es gleicht dem Leben,
            Und sein Bestreben,
            Es gleicht dem Handeln
            Der Menschen auf Erden.

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              #7
              Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
              Irgendwie stimmt an der "Story" was nicht!
              Was soll da nicht stimmen ??
              Wenn ich zurück aus Tunesien bin kann ich das schreiben ja mal einscannen (die persönlichen Daten schwärzen) und hier reinsetzen.

              Ich denke es könnte für den ein oder anderen parallelen Fall sicherlich interessant sein, wie andere Gerichte entschieden haben um sich evtl darauf berufen zu können.
              Zuletzt geändert von Thorsten; 09.12.2010, 19:19.
              Des Maurers Wandeln,
              Es gleicht dem Leben,
              Und sein Bestreben,
              Es gleicht dem Handeln
              Der Menschen auf Erden.

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                #8
                Hi Thorsten,

                Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
                Kann man von einem Nichtrechtswissenschaftler nicht erwarten das er sich ständig über auf dem aktuellen Rechtsstand informiert.
                ich kann eigentlich nicht glauben was Dein Anwalt da sagt. Vielleicht wäre das sein Verteidigungskonzept in Deinem Fall gewesen.

                Ich glaube nicht, dass das Verfahren aufgrund dieses Zitates eingestellt worden ist. Ich glaube da eher an das Leumundprinzip - soll heißen Du bist ein unbeschriebenes Blatt und besitzt keine weiteren kriminellen Eigenschaften, die erwarten lassen das Du, nach Änderung des WaffG, bewusst im Besitz dieser Waffe geblieben bist.

                Bezüglich des Zitates kann ich nur nochmals den Vergleich mit der Straßenverkehrsordnung anbringen. Bei einer Änderung in diesem Bereich wird ja auch nicht jeder Verkehrsteilnehmer pers. angeschrieben, sondern muss sich über den gegenwärtigen Stand informieren.

                Das eine Änderung aus diesem Bereich in der Öffentlichkeit wesentlich stärker propagiert wird als eine Änderung im WaffG, liegt in der breiten Masse die dieses angeht.

                Schon bei der Bekanntgabe einer nur geplanten Änderung im WaffG gehen automatisch bei allen Waffenbesitzern die Alarmglocken an, um nicht in eine solche Situation, wie sie Dir widerfahren ist, hineinzuschliddern.

                Ich erinnere da an die Kleinschrotmunition für Kurzwaffen....

                Vielleicht kannst Du ja erfahren, warum das Verfahren eingestellt worden ist. Könnte sogar in dem Brief stehen. Würd mich interessieren...und auch was nun mit Deinem "Verbotenen Gegestand" passiert.

                Gruß

                J.W.
                Gruss
                J.W.
                Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
                und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
                s.o.d.

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                  #9
                  Kleinschrotmunition ist auch verboten ?????
                  Ich glaube ich hab irgendwas verpasst.

                  Was nun mit meiner flinte passiert weiss ich noch nicht.
                  Ich hab die info das es eingestellt ist erst vor kurzer zeit tel erhalten.

                  Meine frau hat es mir vorgelesen.

                  Zu der Flinte:
                  Ich will sie wieder haben und wenn möglich sogar mit sondergenehmigung vom
                  LKA.
                  WArum? 1 Ist es meine. 2. Wurde sie ordnungsgemäss angemeldet und auch nicht von mir verändert.

                  Da sie ja wohl nun zu kurz ist, werd ich höchstens anbieten sie von einem BM
                  bearbeiten zu lassen oder den Lauf gegen einen längeren zu tauschen

                  Mal sehen ansonsten wieder zum Gericht.


                  Ich lass mir nichts mehr von den Behörden gefallen. Hab schon genug ärger mit denen gehabt. Sei es Bauamt Finanzamt.
                  HIER kommt einer der sich wehrt.
                  Des Maurers Wandeln,
                  Es gleicht dem Leben,
                  Und sein Bestreben,
                  Es gleicht dem Handeln
                  Der Menschen auf Erden.

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                    #10
                    Wenn die Mossberg kürzer als 95cm.Gesamtlänge ist und der Lauf kürzer als 45cm.ist,handelt es sich um eine verbotene Waffe, die in den Shredder geht.Warum das Verfahren eingestellt worden ist, erschliesst mir nicht so ganz.
                    Chris
                    No place for second best!
                    (Accuracy international)

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                      #11
                      Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
                      und das nur, weil DU nicht dafür gekämpft hast.


                      Dieser Satz von John Wayne gefällt mir.
                      Des Maurers Wandeln,
                      Es gleicht dem Leben,
                      Und sein Bestreben,
                      Es gleicht dem Handeln
                      Der Menschen auf Erden.

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                        #12
                        Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
                        Wenn die Mossberg kürzer als 95cm.Gesamtlänge ist und der Lauf kürzer als 45cm.ist,handelt es sich um eine verbotene Waffe, die in den Shredder geht.Warum das Verfahren eingestellt worden ist, erschliesst mir nicht so ganz.
                        Chris
                        1. vielleicht weil ich nicht vorbestraft bin.

                        2. Vielleicht weil die Behörde hätte mich informieren müssen. (????)


                        So bald ich zu Hause bin werde ich nachforschen.

                        Das mit dem shredder ist nicht ganz richtig.
                        Es gibt sondergenehmigungen. Mein RA hat mir von Fällen berichtet das es diese genehmigungen gegeben hat.
                        In diesem falle evtl auch möglich
                        Des Maurers Wandeln,
                        Es gleicht dem Leben,
                        Und sein Bestreben,
                        Es gleicht dem Handeln
                        Der Menschen auf Erden.

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                          #13
                          Anhang

                          Mein RA sagt
                          Zitat:

                          Es wird erst ein strafprozess kommen wegen "verbotener Gegenstand"
                          Danach kommt noch ein Zivil oder Verwaltungsprozess gegen die Waffenbehörde.

                          Erst wenn dieser auch gewonnen ist bekomme ich meine Sachen zurück.

                          Ende
                          Des Maurers Wandeln,
                          Es gleicht dem Leben,
                          Und sein Bestreben,
                          Es gleicht dem Handeln
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                            #14
                            Hi Thorsten,

                            da hast du offenbar viel Glück gehabt. Schießt du die Flinte sportlich, oder bist du Jäger?

                            Gruß vom Matcher

                            Kommentar


                              #15
                              Ich hab damit Tontauben geschossen.
                              Es ist keine super waffe dafür aber ich hab sie damals günstig bekommen und besser so als gar nicht.
                              Das ständige repetieren war sehr störend.

                              Ichab mir dann ne winchester gekauft nachdem ich das ok von meiner frau hatte.
                              Seitdem steht die "wurzel allen Übels im Schrank"

                              Nein um aus deine Frage zurückzukommen ich bin noch kein Jäger.

                              Bin aber fleissig im Krebs am lernen. Brauch nur das ok von der Behörde das wieder alles ok ist, dann gehts los
                              Des Maurers Wandeln,
                              Es gleicht dem Leben,
                              Und sein Bestreben,
                              Es gleicht dem Handeln
                              Der Menschen auf Erden.

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