Person A hat einen Raketenwerfer, einen M190 LAW, das ist ein Übungsraketenwerfer des M72 ... Raketenwerfers. Da es sich beim echten Model um einen Einschüssigen wegwerf Raketenwerfer handelt wird er in abgeschossener Form als Deko-Waffe gehandelt.
Nun zur Frage ist der Besitz eines M190 ohne Rakete also ohne Sprengstoff Treibladung etc. also nur das leere Rohr erlaubt?
Muss das Rohr noch zugeschweißt werde? Oder ist das Ding ganz verboten?
Person A hat das Ding auf einem Schrottplatz gefunden.
Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen!
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