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Raketenwerfer M72 oder M190 Deko Kriegswaffengesetzt

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    Raketenwerfer M72 oder M190 Deko Kriegswaffengesetzt

    Guten Tag liebes Waffenforum,

    Person A hat einen Raketenwerfer, einen M190 LAW, das ist ein Übungsraketenwerfer des M72 ... Raketenwerfers. Da es sich beim echten Model um einen Einschüssigen wegwerf Raketenwerfer handelt wird er in abgeschossener Form als Deko-Waffe gehandelt.

    Nun zur Frage ist der Besitz eines M190 ohne Rakete also ohne Sprengstoff Treibladung etc. also nur das leere Rohr erlaubt?

    Muss das Rohr noch zugeschweißt werde? Oder ist das Ding ganz verboten?

    Person A hat das Ding auf einem Schrottplatz gefunden.

    Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen!

    #2
    Ich habe jetzt meine Unterlagen zu dieser Waffe nicht zur Hand, aber meinst Du etwa das Modell mit dem unterkalibrigen Einstecklauf?
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

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      #3
      Ja genau das, das ist eine Umgebaute M72 zu einer M190 mit der ein M73 Geschoss ( Übungsgranate mit 2 g Sprengstoff ) verschossen werden kann.
      Die Panzerfaust ist abgeschossen und leer, es ist nur das leere Rohr vorhanden.

      Muss das Rohr verschweißt sein oder der Zündmechanismuss entfernt werden?

      Oder handelt es sich generell um ein "Vorrichtung zum abfeuern von Raketen" egal ob geladen oder ungeladen oder sogar unbrauchbar gemacht?

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        #4
        Der Einstecklauf ist kein Einwegteil, er kann mit der passenden Übungsmunition wieder schussfertig gemacht werden. Deshalb gehört er m.E. ausgebaut oder entsprechend demilitarisiert.
        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
        Peter Ustinov

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          #5
          Also ist der M190 keine Einwegwaffe? Wie kann man den M190 entmilitarisieren? Übungslauf ausbauen? Übungslauf zuschweisen? wenn man mit einem Bagger darüber fährt ist das Ding dann noch eine Kriegswaffe?

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            #6
            Wenn Du den Übungslauf vorne und hinten zuschweißt, dürfte das eigentlich reichen.
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #7
              Wenn man den Übungslauf entfert ist es auch entmilitarisiert oder? Ist dies schwierig? Oder hast du eine Vorstellung wie das funktionieren kann?

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                #8
                Der Übungslauf ist, so weit ich weiss, festgenietet. Nieten aufbohren und herausdrücken.
                "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                Peter Ustinov

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                  #9
                  Bist du dir sicher dass das Ding dann endgültig demilitarisiert ist und man damit dann nicht mehr gegen das Kriegswaffen Gesetzt verstößt? Oder gegen irgendein anderes Gesetzt?

                  Bei Person A wurde eine Hausdurchsuch wegen einem Bild auf dem die M190 zu sehen ist, durchgeführt. Der M190 wurde nicht gefunden und Person A hat das Ding auch nicht, doch Person A wird dem Besitzer ausrichten wie er das Ding zu demilitarisieren hat damit es ohne Probleme abgegeben werden kann. Wenn eine Demilitarisierung nicht möglich ist wird das Teil zerstört und vergraben!

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                    #10
                    Die Übungs-LAW's werden ohne den Übungslauf legal auf deutschen Börsen angeboten. Ich habe mir selber mal so ein Teil auf einer Börse gekauft.
                    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                    Peter Ustinov

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                      #11
                      OK vielen Dank!!!!

                      Wenn der Besitzer das demilitarisierte M190 zu den Behörden bringt, um Person A zu entlasten bezüglich des Bildes, wird die M190 eingezogen und der Besitzer angezeigt oder wird der M190 zurück gegeben und der Verdacht auf " illegalen besitz einer Panzerabwehrwaffe" :-) bezüglich Person A fallen gelassen?

                      Deine Einschätzung?

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                        #12
                        Ich bin kein Jurist und würde mich mit einer Einschätzung zu weit aus dem Fenster lehnen, egal ob diese zutreffen würde oder nicht. Es kommt auch immer auf die Bereitschaft der Behörden an einen guten Willen zu zeigen.
                        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                        Peter Ustinov

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                          #13
                          Ok kein Problem, Vielen dank für deine Hilfe! Wäre nett wenn noch Jemand anderes das alles bestätigen kann...

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                            #14
                            Der Innenlauf muss weg oder abgeändert werden, weg ist besser dann bist sicher >Es darf halt kein Geshcoss o,ä. laut Gesetz ladbar sein!

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