Messer im Waffengesetz sind im aktuellen Messermagazin thematisiert:
Es geht mal wieder um $ 42 a WaffG. Ein Waffenrechtsexperte namens
Dirk Ostgathe ist zu dem Schluss gekommen, dass dieser § aus formalen Gründen ungültig ist.
Kurz gesagt geht es darum, dass das WaffG den Umgang mit Waffen regelt ,
die in $ 42a erwähnten Messer jedoch keine Waffen sind und dass das Trageverbot deshalb nicht ins Waffengesetz gehört.
Der Bund hätte seine Gesetzgebungskompetenz überschritten
und es wäre Aufgabe der Länder, Trageverbote zu erlassen.
Kann man im MM nachlesen.
Ich bin gespannt, ob, und was passiert.
stefan
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