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Kurzwaffe und Munition zusammen???

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    Kurzwaffe und Munition zusammen???

    Servus miteinander.
    Mir ist die Tage aufgefallen, dass einige Schützen ihre Kurzwaffe samt Munition in einem abschliessbaren Koffer zum Schiessstand transportieren.
    Dachte dass sei nicht gesetzeskonform?
    Sollten nicht Mun und Waffe getrennt in abschliessbaren Behältnissen transportiert werden?
    Wie ist das jetzt ausgelegt im WaffG?
    Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
    Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
    (Theodor Körner 1791-1813)

    DIE GRÜNEN NEIN DANKE
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    Ich bin Tolerant

    #2
    Aus Faulheit wird das halt oft gemacht. Zulässig ist es nicht. Waffe und Munition müssen getrennt voneinander transportiert werden.

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      #3
      Ja, so ist es ! Kann heut zu Tage schnell ins Auge gehen denn gerade vor Schießstätten werden oft Kontrollen durchgeführt.

      Mike
      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

      Kommentar


        #4
        Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
        Servus miteinander.
        Mir ist die Tage aufgefallen, dass einige Schützen ihre Kurzwaffe samt Munition in einem abschliessbaren Koffer zum Schiessstand transportieren.
        Dachte dass sei nicht gesetzeskonform?
        Sollten nicht Mun und Waffe getrennt in abschliessbaren Behältnissen transportiert werden?
        Wie ist das jetzt ausgelegt im WaffG?
        Tja das ist so eine Sache... getrennt und getrennt ist da nicht das Selbe!
        Zum Einen kann "getrennt" bedeuten, dass es nicht im selben Koffer transportiert werden darf zum Anderen kann "getrennt" auch heißen, dass eine Einlage oder eine Trennwand/doppelter Boden die Waffe von der Munition trennt <-laut des sächs. Verbandsvorsitzenden des BDMP ist das zulässig
        ...ein 3-fach Hoch auf die bürokratische Sprache!

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          #5
          Das ist eine oft falsch interpretierte Stelle des Waffengesetzes, nur mal so nebenbei angemerkt.

          Getrennt von der Waffe bedeutet, gemäß der Rechtsauffassung des Bundeskriminalamtes, welche sicherlich maßgeblich ist:


          Zum Transport einer Schusswaffe müssen folgende Bestimmungen eingehalten werden, ersichtlich im § 12 des Waffengesetzes.

          "...wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird."

          Also bedarf es zum gesetzkonformen Transport der Waffe zum Schießstand der Bedingungen "nicht schussbereit" und "nicht zugriffsbereit".



          Hier nun die Erläuterung dazu:


          "Nicht schussbereit"
          heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf, es darf also keine Munition in der Trommel, oder im Patronenlager oder im in der Waffe eingefügten Magazin sein.

          Zusätzlich ist der Passus "nicht zugriffsbereit" wie folgt zu beachten, eine Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn sie:


          - nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann, d.h mit weniger als 3 Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann

          - in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird, d.h. in einem wirklich abgeschlossenem Behältnis (Schloss) befördert wird. Auch ein PKW-Kofferraum gilt hier!



          Also Klartext:

          Aus Sicht des Waffengesetzes gibt es keine verbindliche Vorschrift für den Transport von Munition, ebenso spricht rechtlich überhaupt nichts gegen den gemeinsamen Transport von Waffen und Munition in einem Transportbehältnis, sofern sich die Munition außerhalb der Waffe befindet und das Transportbehältnis mit einem Schloss verschlossen ist oder sich in einem abgeschlossenem Kofferraum befindet. Es ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube, dass eine räumlich getrennte Transportvariante von Waffen und Munition notwendig wäre, nichts desto trotz ist es gesetzlich nicht gefordert!

          Gruß

          Michael, der sich jeden zweiten Wettkampf diesbezüglich gewissen Diskussionen ausgesetzt sieht.
          Zuletzt geändert von Michael; 04.03.2010, 00:57.
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          “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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            #6
            Hallo Michael,

            ich habe Dir mal einen Link zum Waffentransport rausgesucht:



            Unabhängig davon kann ich beim Waffentransport keine grundsätzlich andere Situation erkennen als bei der Aufbewahrung von Waffen zuhause. Auch in einem A- oder B-Schrank darf keine passende Munition zusammen mit den eingestellten Waffen aufbewahrt werden.

            Entscheidend ist neben dem gewollten Zeitverzug beim Laden (kein Führen einer geladenen Waffe) sicher auch der Aspekt, daß einem Dieb nicht auch noch gleich die passende Munition in die Hände fallen soll.

            Aus meiner Sicht gibt es da gar keinen Spielraum für irgendwelche Interpretationen des Gesetzestextes. Die Munition wird in einem separaten Behältnis transportiert und alle sind zufrieden.

            Gruß,

            Bernhard

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              #7
              Den Text von Bernhard kann ich fast wortgleich aus meinen Sachkundeunterlagen (mein Lehrgang hat gerade begonnen ) entnehmen. Dort heißt es zur Definition "nicht 'schussbereit'" u.a.:

              Mitgeführte Munition für die zu transportierenden Waffen ist in entsprechender Weise getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingeführt zu transportieren, es sei denn, es wird ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis verwendent.
              Für mich ergibt sich dem Wortlaut nach also folgende Interpretation:

              1. Munition muss getrennt von der Waffe transportiert werden und darf erst recht nicht bereits in einem Magazin mitgeführt werden (blauer Abschnitt).

              2. Die Ausnahme wäre, sollte es sich um ein Behältnis handeln, in dem man z.B. mehrere getrennt abschließbare Fächer hätte. So könnte man in einem Koffer Waffe und Munition transportieren, da diese aber in verschlossenen Unterfächern dennoch getrennt wären, wäre das gesetzeskonform (orangener Abschnitt).

              Wenn der Transport in einem verschlossenen Behältnis als ausreichend angesehen würde, wäre der orangene Teil ja überflüssig. Auch wäre es, wie Bernhard bereits bemerkte, etwas wunderlich, wenn der Gesetzgeber bei der heimischen Aufbewahrung im Tresor strengere Voraussetzungen anlegen würde, als beim Transport in einem Koffer oder Futteral et cetera.

              Ich würde daher auch lieber die sichere Schiene fahren und beides getrennt verschlossen transportieren.

              Wie sehen das die anderen?

              Grüße

              Thomas
              Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                #8
                Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen

                Wie sehen das die anderen?
                Der Einzige, der bisher Recht hat, ist Michael.
                Aber was wären die Deutschen, wenn sie sich nicht in übereiltem Gehorsam üben würden.
                Zuletzt geändert von Michael; 16.05.2011, 22:36. Grund: Meinen alten Nickname "Firestarter" gegen Michael ersetzt

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                  #9
                  Hallo,

                  ich habe bis jetzt noch nichts gefunden, wo drin steht, dass Munition in einem verschlossenem Behälter transportiert werden muss. Alles was ich finde ist die Gefahrgutverordnung Straße. Wenn jemand einen Gesetzestext hat oder findet in dem steht, das Mun. verschlossen transportiert werden muss bitte hier einstellen.
                  Frage: Wie transportiert ihr eure Mun. vom Händler nach Hause bzw. wie wird eure Mun verschickt, in einem verschlossenem (mit Schloss) Paket?
                  Gruß aus dem Kraichgau

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                    #10
                    @Bernhard

                    Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
                    Unabhängig davon kann ich beim Waffentransport keine grundsätzlich andere Situation erkennen als bei der Aufbewahrung von Waffen zuhause.
                    doch, ein wichtiger: der rechtmäßiger Besitzer ist, oder zumindest sollte in der Nähe sein, was auf die Aufbewahrung zu hause nicht zutrifft.

                    @Thomas
                    Deinen Text interpretiere ich folgendermaßen: Wenn ich ein entsprechendes Behältnis habe ("es sein denn" wurde damit erfüllt), darf ich die Waffe geladen transportieren.

                    Der von Bernhard verlinkte Text ist IMHO sogar deutlicher: "Mitgeführte Munition für die beförderten Waffen ist in entsprechender Weise
                    getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren. Dies ist nur dann erlaubt, wenn ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis verwendet wird."

                    Zu klären wäre natürlich, wie so ein besonders gestaltetes Behältnis auszusehen hätte. Ich könnte mir darunter einen tragbaren B-Fach vorstellen.

                    Gruß, Andreas

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                      #11
                      Hallo zusammen,

                      wäre es zulässig, Waffen und Munition zusammen in einem Behältnis zu transportieren, hätte der Satz genügt:

                      "Waffen sind stets entladen zu transportieren."

                      Die explizit genannte Trennung von Waffe und Munition kann daher nur als räumliche Trennung gesehen werden.

                      Gruß,

                      Bernhard

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                        #12
                        Immer wenn ich solche Gesetzestexte lese, habe ich das Bedürfniss meinen Keller aufzusuchen und meine Whiskyvorräte zu dezimieren!

                        Meine Kurzwaffe kommt in Ihr Plasteköfferchen, das ein Schlösschen bekommt... Dieses Köfferchen wandert in mein Täschchen... Da mein Pistölchen schon verschlossen transportiert wird, pack ich ein die Munition ins gleiche Fach und verschliess dann die Tasche... Fettisch! Damit bin ich doppelt auf der sicheren Seite...

                        Firestarter hat aber recht: Nirgends wird der TRANSPORT von Munition UND Waffe behandelt! Es wird höchstens auf die zulässige Höchstmenge im Sinne der Gefahrgutordnung hingewiesen mit dem Zusatz in einem verschlossenen Behältnis... Das bedeutet aber für UNS im Umkehrschluss das es Auslegungssache des Kontrollierenden wird, solange wir dann nicht klagen!

                        P.S.: Sprechen wir mal nicht davon, das jeder 5jährige die Bügelschlösser (sind schon von BurgWächter) oder die Sporttasche in ein paar Minuten zersäbelt hätte...
                        Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                        Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

                        Kommentar


                          #13
                          Zum Interpretieren gibt es im Gesetz nicht viel, da ja lediglich die Bedingungen „nicht schussbereit“ und „nicht zugriffsbereit“ vorgeschrieben sind. Eine gesonderte Bestimmung für den Transport von Munition gibt es nicht. Natürlich muss man nicht alles auf´s Extremste ausreizen, aber rein rechtlich wäre es auch in Ordnung, wenn man die geladenen Magazine in der Hosentasche oder einer Plastiktüte trägt und die Waffe selbst, entladen, im verschlossenen Behältnis. Man kann auch geladene Magazine im selben verschlossenen Behältnis mit der Waffe transportieren, solange sich keine Munition in der Waffe befindet...

                          Ich für meinen Teil transportiere meine Waffen und Munition meist „sicherer“ verwahrt, als es das Gesetz eigentlich vorschreibt. Nichts desto trotz ist es teilweise richtig abenteuerlich, welche Schauergeschichten man von anderen Schützen in Bezug auf angebliche Transportvorschriften erzählt bekommt. Auch auf die Qualität mancher Sachkundeausbilder möchte ich lieber nicht eingehen, zwei Bekannte von mir haben erst kürzlich Ihre Sachkundeprüfungen abgelegt, wohlgemerkt bei unterschiedlichen Prüfern. Mit beiden hatte ich recht unterhaltsame Gespräche in Bezug auf Unsinn, der Ihnen dort beigebracht wurde. Da kommen dann so Sachen dabei rum wie: „Nennen Sie drei gem. Waffengesetz verbotene Gegenstände“ – In den zugehörigen Lernunterlagen des Schülers sind dann Schalldämpfer als verbotene Gegenstände aufgeführt und das ist nur ein Beispiel, von der Unmenge an Schmarrn, den ich in seinen Unterlagen gesehen habe.

                          Da gibt es bei uns auch den Vorsitzenden einer örtlichen „Soldatenkameradschaft“, der seinen Leuten einbläut, dass sie zum monatlichen KK-Gewehr Schießen in einem Auto die Gewehre transportieren und im zweiten Auto die zugehörige Munition. Denn es heißt ja getrennt von den Waffen transportieren...

                          Als ich die Leute mal darauf angesprochen habe, dass sie nach „dieser ganz speziellen Transportbestimmung“ ja niemals alleine zum Schießen gehen können, bekam ich folgende Antwort: „Wir machen das schon immer so und dann sind wir auch auf der sicheren Seite, außerdem gehen wir ja immer alle miteinander auf den Schießstand.“ Da ist mir dann ehrlich gesagt wirklich nichts mehr dazu eingefallen, der König hätte seine helle Freude an solchen Untertanen gehabt.

                          Nachdem dieses Thema aber oft zu Diskussionen auf unseren heimischen Schießständen führt, habe ich vorsorglich immer einen Ausdruck der Erklärungen des DSB zum Transport von Waffen dabei. Hier sind die Bestimmungen richtig und einfach verständlich erklärt:




                          Gruß

                          Michael
                          sigpic

                          “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                            #14
                            Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
                            Hier sind die Bestimmungen richtig und einfach verständlich erklärt:
                            Hallo Michael,

                            hier sind die Bestimmungen vielleicht interpretiert, aber nicht erklärt. Ob diese Sichtweise deswegen auch richtig ist steht auf einem ganz anderen Blatt.

                            Der DSB ist nicht der Gesetzgeber.

                            Ich kann´s nur wiederholen:

                            Wäre es zulässig, Waffen und Munition zusammen in einem Behältnis zu transportieren, hätte der Satz genügt:

                            "Waffen sind stets entladen zu transportieren."

                            Letztlich muß aber jeder selber wissen was er tut. Ich persönlich gehe jedenfalls auf Nummer Sicher und transportiere Waffe und Munition getrennt. Nicht wegen irgendwelcher Vorschriften, sondern weil ich keinem Dieb gleich auch noch die Munition zur Verfügung stellen will.

                            Gruß,

                            Bernhard

                            Kommentar


                              #15
                              So weit so gut.
                              Ich denke auch, dass es sinnvoll währe, Waffe und Mun getrennt, in abgeschlossenen Behältnissen zu transportieren. Selbst wenn dies nicht gefordert ist, der Teufel ist ein Eichhörnchen.
                              Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
                              Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
                              Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
                              dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
                              (Theodor Körner 1791-1813)

                              DIE GRÜNEN NEIN DANKE
                              Direkte Demokratie
                              Ich bin Tolerant

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