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Frage zu Klappschäften bei Flinten

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    Frage zu Klappschäften bei Flinten

    Meine Frage betrifft die Mindestlänge von 95cm bei Vorderschaftrepetierflinten. Steht irgendwo explizit und auch so formuliert, dass diese Mindestlänge bei eingeklappten Schaft bestehen muss?
    Ich finde diesbezüglich nichts konkretes.
    ECRA

    Patronensammlervereinigung

    #2
    Die Mindestlänge muss in der kürzest möglichen Verwendungsform bestehen, sprich wenn die Waffe mit eingeklappten Schaft schussfähig ist, dann gilt es.

    Siehe Anlage 2 - Waffenliste:

    "1.2.1.2
    Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;"




    Diese Bedingungen gelten z.B. auch für Halbauto- / Pumpflinten, wie die SPAS-12:



    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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      #3
      Genau darum geht´s mir....

      "kürzest möglichen Verwendungsform"
      Wenn ich einen Schaft montiert habe ist ja auch das Schießen mit diesem Schaft originär angedacht, nicht ohne. Also ist doch, wenn ich sehr spitzfindig bin, vom Verwendungszweck doch auch nur der ausgeklappte Schaft maßgebend, oder? Verstehst du worauf ich hinaus will...?
      ECRA

      Patronensammlervereinigung

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        #4
        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
        Genau darum geht´s mir....



        Wenn ich einen Schaft montiert habe ist ja auch das Schießen mit diesem Schaft originär angedacht, nicht ohne. Also ist doch, wenn ich sehr spitzfindig bin, vom Verwendungszweck doch auch nur der ausgeklappte Schaft maßgebend, oder? Verstehst du worauf ich hinaus will...?
        Worauf Du hinaus willst verstehe ich sehr wohl, dennoch bin ich mir äußerst sicher, dass die "kürzest mögliche schussfähige Form" gemeint ist. Einfach aus dem Grund heraus, dass es sich hier wieder um eine "Paranoia-Regelung" handelt, mit der man verhindern will, dass die "bösen Sportschützen" so kurze Repetierflinten haben, die man schussbereit, versteckt unter dem Mantel tragen könnte. Das kommt davon, wenn man Gesetze nach dem eingehenden Studium von Hollywood-Action-Reißern erlässt...

        Übrigens: Für Doppelflinten gilt diese Bestimmung natürlich nicht, die müssen nur die normalen Kriterien für Langwaffen erfüllen, also länger als 60cm und Lauf + Verschluss länger als 30cm. Ist ja auch logisch und voll nachvollziehbar - Die "Pumpgun" ist viel, viel, viel gefährlicher, obwohl sie die gleiche Munition verschießt...

        Gruß

        Michael
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          #5
          Gerade beim Googeln folgenden Link gefunden, darin heißt es:

          "Vorderschaftrepetierflinten, deren Gesamtlänge in der „kürzest möglichen Verwendungsform“ – nach Auffassung des BKA „in schussfähigem Zustand“ geringer als 95 cm beträgt"

          WILD UND HUND – seit 1894 das Jagdmagazin mit dem höchsten Anspruch an Information und Unterhaltung. JETZT regelmäßig mit Jagdfilmen auf Pareygo.de



          Gruß

          Michael
          sigpic

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            #6
            Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
            Worauf Du hinaus willst verstehe ich sehr wohl, dennoch bin ich mir äußerst sicher, dass die "kürzest mögliche schussfähige Form" gemeint ist.
            Was vom Gesetzgeber wohl gemeint ist weiß ich auch. Das ist schon klar.
            Nur besteht ja gemeinhin ein dezenter Unterschied zwischen dem was gemeint ist und dem was dann tatsächlich geschrieben steht

            Und ich finde die Formulierung "kürzeste Verwendungsform" in bezug auf Klappschäfte durchaus dehnbar und diskussions würdig......

            Nachtrag edit:
            Das hat das BKA dann wohl auch gemerkt......
            Zuletzt geändert von KESSELRING; 26.01.2010, 12:59.
            ECRA

            Patronensammlervereinigung

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              #7
              Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen

              Und ich finde die Formulierung "kürzeste Verwendungsform" in bezug auf Klappschäfte durchaus dehnbar und diskussions würdig......
              Klar, aber im Falle eines Falles möchte ich nicht mit den Herren vom BKA diskutieren wollen.

              Hier ist es auch noch zu finden:



              Gruß

              Michael
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                #8
                *grummel*

                der link war genau das was ich gesucht und gehofft hab nicht zu finden
                ECRA

                Patronensammlervereinigung

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                  #9
                  da gibts nur eins...
                  auswandern!
                  "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
                  Zitat von Kerkermeister
                  Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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                    #10
                    Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
                    da gibts nur eins...
                    auswandern!



                    siehe unten !
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

                    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                      #11
                      Ja... Am besten nach: ÖSTERREICH!

                      Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                      Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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