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Einhandmesser und SprengG ??!

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    Einhandmesser und SprengG ??!

    Vor geraumer Zeit wurde dieser Erguß des Bundesbeauftragten Schießsport im VdRBw verteilt:

    Liebe Kameraden,

    ich bitte Sie, die RAG-Mitglieder und alle anderen Verbandsmitglieder in
    Ihrem Verantwortungsbereich zu unterrichten, dass das Führen eines
    Bw-Einhandmessers nach dem SprengG
    im Rahmen einer DVaG/WaG verboten ist.

    Das Bw-Einhandmesser neuer Art ist gemäß WaffG ein verbotener Gegenstand
    und darf deshalb im Rahmen einer DVag/WaG NICHT getragen werden.

    Mit kameradschaftlichen Grüssen

    W..... H..

    Bundesbeauftragter für den Schießsport



    Es macht doch immer wieder Freude, mit welcher Sorgfalt und mit welchem Sachverstand manche Verbandsoberen uns mit Informationen versorgen.

    Meines Wissens berüht das Einhandmesser n.A. in keinster Weise das SprengG, noch ist es ein "verbotener Gegenstand",
    dessen Besitz, Vertrieb oder der Umgang damit einen STRAFTATBESTAND erfüllt,
    vielmehr darf es sogar unter 18 Jahren erworben und besessen, eben nur nicht öffentlich geführt werden.

    Das Rundschreiben ist gut 2 Monate alt, bis heute gab es keinerlei Korrektur oder Widerruf dazu.

    verwundert grüßt
    der Gunner
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    #2
    Hallo Volker,

    das Tragen dieses Messers während einer dienstlichen Veranstaltung ist keineswegs "verboten", ebensowenig wie das Führen eines G36, da Reservisten zu diesen Gelegenheiten den Status eines aktiven Soldaten haben.

    Diese Taschenmesser wurden aber nicht vom Dienstherrn zum Verbleib beim Reservisten ausgegeben, sondern wurden alle privat beschafft.

    Daher rate ich jedem, der auf dem Weg zu einer dienstlichen Veranstaltung ist, das besagte Einhandmesser nicht "am Mann" zu führen.

    Der Bezug auf das Sprengstoffgesetz ist natürlich Unfug, ebenso die Behauptung, diese Einhandmesser wären "Verbotene Gegenstände". Es gibt schlicht ein Trageverbot hierfür, wenn es keinem "sozial anerkanntem Zweck" dient.

    Gruß,

    Bernhard

    Kommentar


      #3
      Man muss diesem Herrn einfach nachsehen, das Messer nichts mit Schiesssport zu tun haben
      Allerdings sollte er das Waff.G. aus dem FF beherschen als B.Bea. und es auch richtig interpretieren können anstatt einen solchen Schwachsinn zu verbreiten!
      No place for second best!
      (Accuracy international)

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