Betreff: bitte rundmailen
Auf DWJ.de ist Text des Entschließungsantrages des Landes
Baden-Württemberg zur Waffengesetzverschärfung nachzulesen
âDer Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. ......
2. Der Bundesrat hält es für erforderlich, über die beabsichtigten
Änderungen hinaus im Dialog mit den Schießsportverbänden zu prüfen, ob
und inwieweit das sportliche mit großkalibrigen Kurzwaffen weiter
eingeschränkt werden sollte. Insbesondere ist dabei zu prüfen, ob unter
Berücksichtigung der Deliktrelevanz von Schusswaffen, die für die
Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind, eine
Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Kurzwaffen zum sportlichen
Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist; dabei ist
vor allem zu untersuchen
- eine Begrenzung der Magazine auf fünf Patronen,
- eine Erschwerung und damit zeitliche Verzögerung des Magazinwechsels,
- eine Begrenzung der Schussenergie von großkalibrigen Waffen.
Außerdem soll geprüft werden, ob der Umgangmit großkalibrigen Kurzwaffen
zum sportlichen Schießen nur zeitlich abgestuft, das heißt erst nach
einer ausreichenden Praxis mit kleinkalibrigen Waffen, zugelassen werden
sollte.
Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhnag zu prüfen, ob dazu die
Allgemeine Waffengeetz-Verordnung entsprechend angepasst werden muss.
Außerdem bittet der Bundesrat, in diesem Sinne die vom
Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnungen kritisch zu überprüfen
und die Genehmigung von Sportordnungen der Schießsportverbände durch das
Bundesverwaltungsamt künftig nur noch im Einvernehmen mit den Ländern zu
erteilen.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Genehmigungen von
Sportordnungen insoweit zu widerrufen, als sie IPSC-Schießen enthalten,
da es sich dabei um Schießübungen einem kampfmäßigen Charakter handelt,
die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert
werden.â
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