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Waffentransport zur Schießstätte und anschliessend kurzer Stop in Gaststätte
Waffentransport zur Schießstätte und anschliessend kurzer Stop in Gaststätte
Hallo Leute ,
habe eine blöde Frage !
Habe bei der Sachkunde gelernt, Waffe von Zuhause DIREKT zur Schießstätte und DIREKT nach Hause ! Jetzt haben wir diskutiert und jemand meinte: "Nach dem Training kurz etwas Essen gehen, Waffenkoffer mitnehmen, und dann nach Hause wäre OK!" Wie sieht Ihr das ? Habe im Waffengesetz nichts brauchbares gefunden. Ist doch noch Legal oder ?
"Wenn man das Fahrzeug länger verlässt und die Schusswaffe im verschlossenen Behältnis nicht mitnimmt,
ist es eine nicht rechtmäßige Aufbewahrung. Ein kurzer Stopp (z.B. Raststätte) ist aber erlaubt! Es sollte
nicht von außen erkennbar sein, dass man Schusswaffen transportiert. Besonders sicher ist es, wenn man
einen klassifizierten Stahlbehälter (A oder B Behälter) im Fahrzeug eingebaut hat. " 200kg+ 1er schrank auf dem hänger bei den jetzigen gesetzeslage
Wobei nach AKTUELLER Gesetzeslage A- oder B-Behältnisse nicht mehr der Norm entsprechen, der Hinweis ist somit veraltet.
Derzeit gelten 1'er oder 0'er als das non plus ultra.
Anscheinend ändert sich in letzter Zeit kaum etwas schneller als das deutsche WaffG
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
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