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ich bin noch relativ neu hier, habe aber gleich mal eine Frage zum Thema Jäger / Jagdschein.
Meines Wissens nach hat der Jäger eine Waffenbesitzkarte.
Er darf Langwaffen zur Jagd nehmen soweit klar. Aber auch Kurzwaffen bei der Jagd einsetzen? Meines Wissens nach ja um angeschossenes oder verletztes Wild per Fangschuß erlösen zu können.
Aber ist eine Pistole zum Beispiel nicht eine Sportwaffe und nicht für die Jagd zugelassen?
Servus, es ist ziemlich egal ob man mit einer Sportwaffe jagen geht, es müssen nur die gesetzlich geforderten Energien und Geschossdurchmesser eingehalten werden.
Das heißt für den Fangschuss auf Schalenwild mindestens 200 Joule, aus welcher Kurzwaffe die kommen ist egal solange legal. Für die Fallenjagd reicht die 22LfB, da könnte man theoretisch auch eine Walther GSP verwenden.
Falls Du Sportschütze bist, bekommst Du Waffenerwerb nach Bedürfnis zugeteilt.
Du musst aktiv sein und kannst Waffen beantragen, die gemäß der Sportordnung Deines Verbandes für eine Disziplin zugelassen sind.
Als Jäger gilt Dein gelöster Jahresjagdschein als Bedürfnisgrund.
Und als Jäger stehen Dir zwei Kurzwaffen zu.
Bist Du Beides gilt auch Beides.
Man möge mich korrigieren, aber so habe ich es als (Noch-)Nichtjäger verstanden.
"Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
Mal rein Interessehalber.....
Was passiert mit den Waffen nach Ablauf des Jahresjagdscheins, meines Wissens 3 Jahren?
Also das Bedürfnis (Jagdschein) wegfällt...
Angeln im Karpfenteich ist wie Saujagd im Schweinestall.
Ich schieße lieber auf wehrlose Scheiben mit: 5,6x15R, 8x57IS, 9x19, 9x29R, 9x33R
-.. .--- ----. ..-. --.-
Mal rein Interessehalber.....
Was passiert mit den Waffen nach Ablauf des Jahresjagdscheins, meines Wissens 3 Jahren?
Also das Bedürfnis (Jagdschein) wegfällt...
Wenn du einen Jahresjagdschein hast, gilt der ein Jahr . Wenn du einen Jahresjagdschein
für drei Jahre hast ,gilt der für drei Jahre und ist etwas günstiger .
Nach Ablauf und nicht Verlängerung meldet sich die Behörde recht schnell und stellt
das Waffenbedürfniss in Frage bzw fragt nach dem Grund . So geschehen bei einer Bekannten nach Ablauf des Jagdscheines innerhalb von zwei Monaten . Sie hatte es schlicht vergessen und dann aber nachgeholt . Es gibt aber Fälle , bei längerer Krankheit zum Beispiel , da genügt der Behörde eine kurze Information und es passiert erstmal nix .
Sehr schnell sind die Behörden aber bei z.B. Führerscheinentzug wegen Alkohol am
Steuer oder Drogen etc . Dieses finde ich auch zwingend notwendig .
Angeln im Karpfenteich ist wie Saujagd im Schweinestall.
Ich schieße lieber auf wehrlose Scheiben mit: 5,6x15R, 8x57IS, 9x19, 9x29R, 9x33R
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