Leider kam ich die letzten Jahre aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu, etwas in's Schießbuch einzutragen
und auch nicht dazu, dem "Bedürfnis" nachzugehen zu schießen.
Seit Anfang des Jahres bin ich wieder voll da und auch dabei.
Und mir schleicht sich allerdings eine mögliche Frage des netten Ordnungsämtlers nach dem "Bedürfnis" um's Genick...
welches ja die vergangenen Jahre wegen nicht gewesen wohl auch nicht vorhanden.
Muß ich nun wieder ein Jahr brav und regelmäßig schießen, in's Schießbuch eintragen und dies abstempeln lassen?
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