Vielleicht kann mir hier ja jmnd. weiterhelfen?
-Aber erst mal ein paar Infos:
Ich bin seit einigen Jahren Sportschütze im DSB in Baden Württemberg und Mitglied im Württembergischen Schützenverband 1850e.V..
Ich bin im Besitz einer gelben und einer grünen WBK und Inhaber von GK-KWen.
Wir haben einen Top-modernen Verein mit allen nur möglichen Ständen (bis 100m), nur leider alte Vereinsstrukturen.

Seit geraumer Zeit finden bei uns Trainingseinheiten von "externen" Schützen statt, an denen ich mich auch beteilige. Diese schießen GK-LW (Selbstlader/Halbautomaten).

Jetzt habe ich mir die Frage gestellt, wie ich über den DSB das Bedürfnis dafür beantragen kann bzw. ob dies überhaupt möglich ist.
Seit 5 Wochen (15.02.2017) ist die neue "Liste B" des DSB in Kraft.
Hier findet sich auf S.277 unter dem Punkt WT 1.6 Großkaliber – Zielfernrohrgewehr Auflage und unter "Waffenart"
Langwaffe / Einzellader und Mehrlader; Freigewehre
(Einzellader bzw. Repetiergewehre) außer
Vorderschaftsrepetierer.
Frage 1.) Verstehe ich es richtig, dass damit auch Selbstlader/HA gemeint sind? In der Sportordnung wird beim DSB nämlich immer nur nach Einzel-/oder Mehrlader differenziert.

Frage 2.) Wie kann ich mein Bedürfniss beim DSB geltend machen wenn ich aus einem Verein komme, in dem nur GK-KW geschossen und nicht GK-LW.
Ich denke nicht, dass hier meine meine GKKW-Einträge geltend gemacht werden können, oder ist es wie bei der Gelben WBK, dass nur mit Erlaubnispflichtigen Waffen (GK) geschossen werden muss!?
Hat hier jemand Erfahrung mit dem Bedürfnis für GK-LW für HA beim DSB?
-Bitte keine Tipps wie: Werd halt Jäger, geh zum BDS, BDMP, o.ä.!
Würde gerne in meinem Verein bleiben und eine GK-LW Sparte für HA etablieren.
Danke schonmal!
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