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  • Simon387
    antwortet
    Boah ich hab keine Ahnung.. die 6 Monate hast du eigentlich immer bei Führungszeugnissen etc.

    Ist halt nervig, wenn man Voreintag immer aus Prinzip warten muss..

    Preis ist aber bei mir gleich

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  • Fieli
    antwortet
    Ich komme gerade von meiner hessischen Behörde und habe nachgefragt. Die ZV ist 6 Monate anzuerkennen. Das geht auf einen Erlass des Ministeriums zurück.
    Warum es jetzt bei einer anderen hessischen Behörde 3 Monate sind ist mir nicht erklärlich. Einer der beiden SA irrt.

    Voreintrag kostet 45 €, mit Muni Erwerb 75 €

    Gruß

    Fieli

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  • Simon387
    antwortet
    Bei meiner hessischen Behörde ist die ZV nur 3 Monate gültig.. daher heißt es jedem Voreintag ZV.. gut timen bringt da gar nichts. Theoretisch geht das alles auch über kleines Führungszeugnis..Aber wird halt so gehandhabt.

    Was man machen kann ist frühzeitig den Antrag abgeben, damit die ZV eingeleitet wird. Dauer ist momentan höchstens 4 Wochen... die 6 Monate sind Geschichte.

    Die aufgezeigte Verfahrensweise ist nicht möglich. du erfüllst ja keinerlei Voraussetzung. Das man nur den Antrag später ohne Bedürfnis einreichen kann und dieses bei Eintragung erst vorlegt ist möglich. Aber ein andere Konstalltion.

    Auch ist nochmal klar zu sagen, dass man die gelbe WBK mit einem Bedürfnis bekommt die entsprechenden Langwaffen oder ggf. Kurzwaffen im Rahmen jeglicher Sportordnung erwerben kann und halt keine gesonderten einzelnen Bedürfnisse braucht. Also nicht wie teils gesagt aber schon korrigiert ohne Bedürfnis. viele Verbände wollen auch eine Angabe von Kaliber etc. Dies interessiert aber die Behörde dann nicht, sondern ist verbandsintern

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  • Fieli
    antwortet
    Mit den 6 Monaten beziehe ich mich auch auf die Auskunft des SA.
    KWS hatte ich auch vorher beantragt um die Wartezeit zu verkürzen.

    Gruß

    Fieli

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  • dcag99
    antwortet
    Eventuell hat sich der Threadersteller auch verhört und es wurde nicht über die WBK geredet sondern den kleinen Waffenschein.

    Im Rahmen der Beantragung des Kleinen Waffenscheins kommt es auch zur Überprüfung der Zuverlässigkeit.

    Diese ist dann 6 Monate "gültig" sprich, wenn du innerhalb von 6 Monaten nach der Überprüfung eine WBK beantragst, benötigt man nicht noch einmal die komplette Zuverlässigkeitsprüfung (speziell die, der Polizei. Weil die dauert lang).

    So wurde mir von meinem Sachbearbeiter auch schon geraten den KWS zu beantragen um die WBK Wartezeit zu verkürzen.
    In meinem Fall verkürzte sich die Zeit von ca 3-6 Monate (so lange braucht bei uns aktuell die Polizei) auf 1 Tag.


    Allerdings würde ich das frühstens 6 Monate vor der WBK Erwerbsmöglichkeit angehen.

    Wichtig: Für das Amt fangen diese 6 Monate Gültigkeit nicht mit der erfolgreichen Beantragung an (sprich wenn du den KWS abholen kannst) sondern vom Tag der Rückmeldung der Dienststelle (sprich Polizei).

    Woher die 6 Monate kommen, weiß ich nicht. Nur, was mir vom Sachbearbeiter gesagt wurde.

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  • Dzilmora
    antwortet
    Nur 6 Monate gültig, wo liest du das raus?

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  • Fieli
    antwortet
    Ich habe noch mal in den Gesetzen und Verordnungen gelesen und bin zu einem verblüffend einfachen Ergebnis gekommen. Bei der grünen WBK wird kein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Voraussetzungen zum Erwerb der ersten Waffe ( dem Ausstellen der WBK ) und dem Erwerb weiterer Waffen gemacht.

    Migliedschaft im Verein und Verband - nachgewiesen durch die Bedürfnisbescheinigung
    Bedürfnis als solches - nachwiesen durch die Bedürfnisbescheinigung
    Regelmäßiges Schiessen - nachgewiesen durch die Bedürfnisbescheinigung
    Sachkunde - nachgewiesen durch Dokumente bei der ersten Waffe, Gültigkeit unbegrenzt
    Zuverlässigkeit und persönliche Eignung - Prüfung durch die Behörde - und die ist nur 6 Monate gültig, also neu wenn abgelaufen.

    Eigentlich logisch


    Gruß

    Fieli

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  • Fieli
    antwortet
    Für jeden Voreintrag in die grüne WBK muss die ZV aktuell sein. So die Auskunft meiner Behörde. Einen Tag vorher hat ein Vereinskamerad die gleiche Auskunft bekommen. Ich habe weder im Waffengesetz noch in den Verwaltungs Vorschriften dazu was gefunden.
    Die Auskunft war aber: " Das lässt der Gesetzgeber nicht zu."

    Gruß

    Fieli

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  • Dzilmora
    antwortet
    Nein,letzter Waffenkauf darf nicht länger als 6 Monate her sein. Ansonsten ZV. Zwar idiotisch aber ist soweit ich weiß nicht illegal. Wobei, müsste mal im WaffG blättern.

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  • Pfälzer
    antwortet
    Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
    Aktuelles zur Dauer der Zuverlässigkeits Prüfung in Hessen.

    Vor einem Jahr war die Wartezeit bei mir 5 Monate.
    Ende Dezember 2016 habe ich einen Voreintrag beantragt. Dazu muste eine neue
    ZV Prüfung her da die alte mehr als 6 Monate her war. Letzte Woche ist das ok von der Behörde gekommen. Also 3 Wochen.
    Das man für einen Voreintrag eine aktuelle ZV braucht, wusste ich auch nicht, aber es ging ja schnell.


    Gruß

    Fieli
    Wird bei euch in Hessen also für jeden Voreintrag eine ZV fällig ?

    Zum Glück gibt's das hier in RLP nicht.

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  • dkp3011
    antwortet
    Zitat von DausO Beitrag anzeigen
    Die gelbe "leer" gleich beim beantragen der grünen mit zu nehmen, spart Geld. Und für ne Waffe, die auf gelb geht brauchst du ja kein Bedürfniss.
    Man benötigt kein weiteres Bedürfnis. Das zugrundeliegende Bedürfnis hat man ja bereits bei Beantragung nachgewiesen. Weshalb es die Gelbe auch erst nach 12 Mon. Verbandsmitgliedschaft und regelmäßiger Teilnahme am Schießen gibt. Also bevor man den Antrag stellt, sollte man sicher sein, dass man die Voraussetzungen auch erfüllt. Sonst wird der Antrag (ggf. kostenpflichtig) abgewiesen.

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  • DausO
    antwortet
    Zitat von mech_commander Beitrag anzeigen
    Macht die "Leer" dann eigentlich Sinn ? Wie lange sind die Bearbeitungszeiten nach Stellung des Antrages ?
    Die gelbe "leer" gleich beim beantragen der grünen mit zu nehmen, spart Geld. Und für ne Waffe, die auf gelb geht brauchst du ja kein Bedürfniss. Also kannste, wenn du die gelbe hast, einfach losziehen und dir eine auf die kaufen.
    Aber bitte immer schön die 2/6er Regelung beachten

    Ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: lass den Mist und wart das Jahr ab. Alles andere macht das Leben nur unnötig kompliziert. Und glaub mir eins: so ein Jahr iss schneller vorbei, als du die Monatsblätter am Kalender abreisen kannst.

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  • Fieli
    antwortet
    Aktuelles zur Dauer der Zuverlässigkeits Prüfung in Hessen.

    Vor einem Jahr war die Wartezeit bei mir 5 Monate.
    Ende Dezember 2016 habe ich einen Voreintrag beantragt. Dazu muste eine neue
    ZV Prüfung her da die alte mehr als 6 Monate her war. Letzte Woche ist das ok von der Behörde gekommen. Also 3 Wochen.
    Das man für einen Voreintrag eine aktuelle ZV braucht, wusste ich auch nicht, aber es ging ja schnell.


    Gruß

    Fieli

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  • dkp3011
    antwortet
    Also wenn der Plan ist, sich mit einer leeren WBK (oder 4mm M20 etc.) dann die dicken Teile auszuleihen: vergiss es, denn es ist nicht erlaubt.

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  • Olympia
    antwortet
    Total abwegig ist die Aussage des Vereinsvorsitzenden nicht.
    Eventuell meinte er ja etwas in der Richtung WBK-pflichtige Waffe ohne Bedürfnis beantragen. Eine solche bedürfnisfreie Waffe kommt mit einem 1 Jahr gültigen Voreintrag auch auf die grüne WBK.
    Vorteil: die Prüfung ob Einträge im Bundeszentralregister etc. vorhanden sind ist bis zur Beantragung einer bedürfnispflichtigen Waffe lange abgeschlossen und der Voreintrag einer bedürfnispflichtigen Waffe kann in die vorhandene grüne WBK umgehend durchgeführt werden. Auch die gelbe WBK könnte, wenn für die grüne WBK die Zuverlässigkeit bereits überprüft wurde, sofort ausgestellt werden.

    Hier mal ein anderer thread in dem ich etwas zur Beschleunigung der Austellung der WBK geschrieben hatte (http://www.waffen-welt.de/showthread...0#post149560)- dort ging es darum, ob es Sinn macht, seinen Antrag auf Ausstellung einer WBK auch ohne Bedürfnisbescheinigung des Verbands abzugeben.

    Bereits jetzt eine WBK für eine bedürfnisfreie Waffe zu beantragen kann insbesondere in Hessen durchaus Sinn machen, da die Bestätigung der dort zentral durchgeführten Prüfung der Zuverlässigkeit für eine WBK so wie ich das gehört und gelesen habe mehrere Monate (!) dauern kann.

    In anderen Bundesländern in denen die Überprüfung der Zuverlässigkeit nur ein paar Wochen dauert, würde ich keine bedürfnisfreie Waffe beantragen sondern einfach kurz vor Erhalt der Bedürfnisbescheinigung den Antrag für die bedürfnispflichtige/n Waffe/n ohne die nachzureichende Bedürfnisbescheinigung abgeben.

    Immerhin kostet der Voreintrag für z.B. einen bedürfnisfreien Revolver in 4mm lang Randfeuer auch ohne eingetragenen Munitionsewerb über 60 Euro.

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