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  • derda
    antwortet
    Zitat von Organer Beitrag anzeigen
    schade um so ein Stück Geschichte aber Gesetz ist Gesetz
    Aber danke für eure Hilfe !
    Welche Hilfe denn? Dass die Waffen nicht vernichtet hätten werden müssen, sondern an einen Berechtigten verkauft werden könnten? Dass egun möglich gewesen wäre oder Bekannte?

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  • Organer
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Wusste ich irgendwie...
    Das war eigentlich relativ ob ich den Karabiner behalte oder nicht, die meinten wenn ich auf Nummer sicher gehen soll dann ja wenn nicht dann nicht. Und Rechtschreibfehler kannst du behalten Kerkermeister habe kaum Zeit jetzt groß Dadrauf zu achten. Nicht böse gemeint.

    Grüße danke für eure Hilfe !

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Organer Beitrag anzeigen
    Habe mit der Polizei geredet, Waffen kommen morgen zur Polizei und werden vernichtet schade um so ein Stück Geschichte aber Gesetz ist Gesetz...
    Wusste ich irgendwie...

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigen
    Warum sollte eine Alt-Dekowaffe nicht mehr zulässig sein? Bei Sauer Militaria werden die weiterhin noch so verkauft!! Und die bringen bei egun auch wesentlich mehr ein als die " neuen " Dekowaffen. Damals als der Gesetzgeber diese Abänderungen für ausreichend hielt, gab es eben noch nicht soviel verblödete Beamte wie heute.
    Frag doch mal den Sammler, welchen genau das seine komplette KW-Sammlung gekostet hat.

    Da lehnte eine Deko Waffe an der Wand mit vier Löchern und keinem Stahlstift an der Mündung und Rumms war alles beschlagnahmt.

    Warum und womit ?

    Mit Recht und Gesetz !

    Klar, wenn das bei Egun verkauft wird ist das alles rechtens.

    Lies DWJ. Ich bin im VDW. Ich habe Rechtschutz und bin informiert

    Glaube was du möchtest....

    Schliesslich sind das alles verblödete Beamte.
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 05.05.2015, 16:49. Grund: Ergänzung

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  • Organer
    antwortet
    Habe mit der Polizei geredet, Waffen kommen morgen zur Polizei und werden vernichtet schade um so ein Stück Geschichte aber Gesetz ist Gesetz
    Aber danke für eure Hilfe !

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  • Wehrmann
    antwortet
    Warum sollte eine Alt-Dekowaffe nicht mehr zulässig sein? Bei Sauer Militaria werden die weiterhin noch so verkauft!! Und die bringen bei egun auch wesentlich mehr ein als die " neuen " Dekowaffen. Damals als der Gesetzgeber diese Abänderungen für ausreichend hielt, gab es eben noch nicht soviel verblödete Beamte wie heute.

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  • blackys
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Manche verlangen sogar noch eine Gebühr für die Vernichtung.
    Jo, die Stadt verlangt bei uns auch ggf. 25,00 EUR für die Vernichtung, allerdings je nach Einzelfall. Will ein Berechtigter (Jäger/SpoSchü o.ä.) nur ungeliebten/wertlosen Überbestand loswerden, wird auch die Gebühr fällig (ist allerdings oft billiger als beim Büchser).

    Bei Erben -oder wie hier- Fundsachen wird im Allgemeinen auf die Gebühr verzichtet.


    gruss
    blackys

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Travis Beitrag anzeigen
    Ich hab da keine Ahnung, aber nur mal so aus dem Bauch gefragt, wieso sollte die Polizei "nach Eigentumsübergang" die Waffen noch bis zum Verkauf hin aufbewahren müssen? Kann ja unter Umständen Monate dauern. Ist die sichere Verwahrung dann nicht eher eine Problem des neuen Eigentümers?
    Manche verlangen sogar noch eine Gebühr für die Vernichtung.

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von GGG Beitrag anzeigen
    Warum ???

    Nix wird vernichtet. Als Finder hat man einen Anspruch auf den Fund.
    Man kann der Polizei sagen, daß man das Gewehr an einen Berechtigten verkaufen möchte. Die behält dann die Waffe nur solange, bis entweder der rechtmäßige Eigentümer sich meldet oder Du einen Berechtigten gefunden hast, der das Gewehr abkauft.

    Die Frage ist halt nur, ob man sich den Aufwand antun möchte und was finanziell dabei rausspringt.
    Offensichtlich hat er nur Interesse an dem 98er und da springt nichts raus. Der Büchsenmacher wird um die 150,-€ für die Unbrauchbarmachung und in etwa das gleiche für die Vorführung beim Beschussamt, welches seine Marke einlasert oder einschlägt, verlangen. Die Bestätigung für die ordnungsgemäße Abänderung.

    Danach hast du 5kg Schrott.
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 05.05.2015, 11:56.

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    Zumindest das mittlere von den abgebildeten Waffen, ein Erma M 1 dürfte im Handel noch ~ 150 € im Ankauf bringen.
    Die Waffe aber bitte nicht selbst hinbringen, erstmal mit der zuständigen Behörde (i. d. R. Landratsamt od. Stadtverwaltung) Kontakt aufnehmen.

    Johann
    In NRW die Polizei und mit 150,-€ vielleicht in Einzelteilen und die spielt nicht Aufbewahrer.

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  • Travis
    antwortet
    Zitat von GGG Beitrag anzeigen
    Die behält dann die Waffe nur solange, bis entweder der rechtmäßige Eigentümer sich meldet oder Du einen Berechtigten gefunden hast, der das Gewehr abkauft.
    Ich hab da keine Ahnung, aber nur mal so aus dem Bauch gefragt, wieso sollte die Polizei "nach Eigentumsübergang" die Waffen noch bis zum Verkauf hin aufbewahren müssen? Kann ja unter Umständen Monate dauern. Ist die sichere Verwahrung dann nicht eher eine Problem des neuen Eigentümers?

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  • lopo
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    .....Zumindest das mittlere von den abgebildeten Waffen, ein Erma M 1 dürfte im Handel noch ~ 150 € im Ankauf bringen.......

    Die Dinger bringen weit weniger im Verkauf!

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  • GGG
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Alles wird vernichtet (leider) und dann ist es für dich erledigt.
    Warum ???

    Nix wird vernichtet. Als Finder hat man einen Anspruch auf den Fund.
    Man kann der Polizei sagen, daß man das Gewehr an einen Berechtigten verkaufen möchte. Die behält dann die Waffe nur solange, bis entweder der rechtmäßige Eigentümer sich meldet oder Du einen Berechtigten gefunden hast, der das Gewehr abkauft.

    Die Frage ist halt nur, ob man sich den Aufwand antun möchte und was finanziell dabei rausspringt.

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  • GGG
    antwortet
    Das "E.W.B." auf dem Schaft steht für "Einwohnerwehr Bayern"

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  • johann
    antwortet
    Zumindest das mittlere von den abgebildeten Waffen, ein Erma M 1 dürfte im Handel noch ~ 150 € im Ankauf bringen.
    Die Waffe aber bitte nicht selbst hinbringen, erstmal mit der zuständigen Behörde (i. d. R. Landratsamt od. Stadtverwaltung) Kontakt aufnehmen.

    Johann

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