Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Waffen Fund hinter der Badewanne !
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Zitat von Organer Beitrag anzeigen
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenWusste ich irgendwie...
Grüße danke für eure Hilfe !
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Zitat von Organer Beitrag anzeigenHabe mit der Polizei geredet, Waffen kommen morgen zur Polizei und werden vernichtet schade um so ein Stück Geschichte aber Gesetz ist Gesetz...
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Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigenWarum sollte eine Alt-Dekowaffe nicht mehr zulässig sein? Bei Sauer Militaria werden die weiterhin noch so verkauft!! Und die bringen bei egun auch wesentlich mehr ein als die " neuen " Dekowaffen. Damals als der Gesetzgeber diese Abänderungen für ausreichend hielt, gab es eben noch nicht soviel verblödete Beamte wie heute.
Da lehnte eine Deko Waffe an der Wand mit vier Löchern und keinem Stahlstift an der Mündung und Rumms war alles beschlagnahmt.
Warum und womit ?
Mit Recht und Gesetz !
Klar, wenn das bei Egun verkauft wird ist das alles rechtens.
Lies DWJ. Ich bin im VDW. Ich habe Rechtschutz und bin informiert
Glaube was du möchtest....
Schliesslich sind das alles verblödete Beamte.
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Habe mit der Polizei geredet, Waffen kommen morgen zur Polizei und werden vernichtet schade um so ein Stück Geschichte aber Gesetz ist Gesetz
Aber danke für eure Hilfe !
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Warum sollte eine Alt-Dekowaffe nicht mehr zulässig sein? Bei Sauer Militaria werden die weiterhin noch so verkauft!! Und die bringen bei egun auch wesentlich mehr ein als die " neuen " Dekowaffen. Damals als der Gesetzgeber diese Abänderungen für ausreichend hielt, gab es eben noch nicht soviel verblödete Beamte wie heute.
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenManche verlangen sogar noch eine Gebühr für die Vernichtung.
Bei Erben -oder wie hier- Fundsachen wird im Allgemeinen auf die Gebühr verzichtet.
gruss
blackys
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Zitat von Travis Beitrag anzeigenIch hab da keine Ahnung, aber nur mal so aus dem Bauch gefragt, wieso sollte die Polizei "nach Eigentumsübergang" die Waffen noch bis zum Verkauf hin aufbewahren müssen? Kann ja unter Umständen Monate dauern. Ist die sichere Verwahrung dann nicht eher eine Problem des neuen Eigentümers?
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Zitat von GGG Beitrag anzeigenWarum ???
Nix wird vernichtet. Als Finder hat man einen Anspruch auf den Fund.
Man kann der Polizei sagen, daß man das Gewehr an einen Berechtigten verkaufen möchte. Die behält dann die Waffe nur solange, bis entweder der rechtmäßige Eigentümer sich meldet oder Du einen Berechtigten gefunden hast, der das Gewehr abkauft.
Die Frage ist halt nur, ob man sich den Aufwand antun möchte und was finanziell dabei rausspringt.
Danach hast du 5kg Schrott.Zuletzt geändert von Kerkermeister; 05.05.2015, 11:56.
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Zitat von johann Beitrag anzeigenZumindest das mittlere von den abgebildeten Waffen, ein Erma M 1 dürfte im Handel noch ~ 150 € im Ankauf bringen.
Die Waffe aber bitte nicht selbst hinbringen, erstmal mit der zuständigen Behörde (i. d. R. Landratsamt od. Stadtverwaltung) Kontakt aufnehmen.
Johann
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Zitat von GGG Beitrag anzeigenDie behält dann die Waffe nur solange, bis entweder der rechtmäßige Eigentümer sich meldet oder Du einen Berechtigten gefunden hast, der das Gewehr abkauft.
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Zitat von johann Beitrag anzeigen.....Zumindest das mittlere von den abgebildeten Waffen, ein Erma M 1 dürfte im Handel noch ~ 150 € im Ankauf bringen.......
Die Dinger bringen weit weniger im Verkauf!
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenAlles wird vernichtet (leider) und dann ist es für dich erledigt.
Nix wird vernichtet. Als Finder hat man einen Anspruch auf den Fund.
Man kann der Polizei sagen, daß man das Gewehr an einen Berechtigten verkaufen möchte. Die behält dann die Waffe nur solange, bis entweder der rechtmäßige Eigentümer sich meldet oder Du einen Berechtigten gefunden hast, der das Gewehr abkauft.
Die Frage ist halt nur, ob man sich den Aufwand antun möchte und was finanziell dabei rausspringt.
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Das "E.W.B." auf dem Schaft steht für "Einwohnerwehr Bayern"
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Zumindest das mittlere von den abgebildeten Waffen, ein Erma M 1 dürfte im Handel noch ~ 150 € im Ankauf bringen.
Die Waffe aber bitte nicht selbst hinbringen, erstmal mit der zuständigen Behörde (i. d. R. Landratsamt od. Stadtverwaltung) Kontakt aufnehmen.
Johann
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