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  • derda
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Dein Beispiel hat keinen Zusammenhang und passt nicht zueinander.

    Solltest du auf die Verwendung der alten DDR Waffen anspielen, das ist gesetzlich geregelt.
    [...]
    Warum ? Weil es gesetzlich geregelt ist.
    Also, alles, was nicht gesetzlich erlaubt ist, ist verboten?
    Und die Beispiele: Du hast Österreich angeführt, nicht ich...

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    An einer Rechtsfindung nach Mehrheitsentscheid beteilige ich mich grundsätzlich nicht.

    .... ich kenne eine Reihe Waffen die eben mit dem sprichwörtlichen schweizer Messer reaktiviert werden konnten. Sollte nun heute ein WBK-Inhaber mit einer derartigen Waffe auffallen hält sich mein Mitleid in Grenzen.
    Vielleicht hast du ja ein AZ, welches es in einem Urteil deutlich macht ?

    Ich lese das du damit Waffen älterer Art und Weise der Abänderung meinst, wie Blei im Patronenlager, Holzpfropf im Lauf, Schraube im Magazinkasten usw.

    Ich kann nur jedem Waffenbesitzer schußfähiger Waffen raten keine Dekowaffe älterer Unbrauchbarmachung zu besitzen.

    Von mir ist jetzt auch Ende da einige hier vehement beratungsresistent sind.

    Vielleich sehe ich euch mal beruflich wieder, hoffentlich aber nicht.

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Auf Deutsch: Bauchgefühl. Und mit welcher Grundlage denn? Warum darf manches LG dann 16J haben? Warum sollte dann Altdeko schlechter sein, wenn 16J-Plempen auf WBK gehören nach aktueller Lage?
    Weil mein Bauchgefühl ein anderes als deines ist und ich Jahrzehnte Erfahrung habe Gesetze, Erlasse, Richtlinien, Verfügungen zu lesen i.S. unseres Rechts und diese zu interpretieren.

    Du wirst auch Berufserfahrung haben und zu bestimmten Dingen eine Handlungsweise praktizieren die du auf den ersten Blick immer wieder erkennst.

    Dein Beispiel hat keinen Zusammenhang und passt nicht zueinander.

    Solltest du auf die Verwendung der alten DDR Waffen anspielen, das ist gesetzlich geregelt.

    Auch Zündnadelgewehre unter dem Jahr 1870 dürfen von jedermann ohne WBK besessen, geschossen werden.

    Warum ? Weil es gesetzlich geregelt ist.
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 09.05.2015, 15:32. Grund: Ergänzung

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigen
    Da weiß man gleich was man von dir zu halten hat....
    Was hast du eigentlich für ein Problem ?

    Du beleidigst mich, einen ganzen Berufsstand, pöbelst rum....

    Intellektuell bist du nicht in der Lage meine Worte richtig zu interpretieren und damit die Kausalität ohne deine Ideologie herzustellen.

    Einfach: Du schreibst wirres Zeug.

    Bleib mir einfach vom Hals.

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  • Wehrmann
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Das Thema ist hoch emotional, weil wir schon als kleine Kinder mit einem Stock, Ast herumlaufen und Peng Peng rufen (Eher die Jungs...). Phantasie kann viel bewirken und Dekowaffen leben in dieser Phantasie wieder auf.

    Nüchtern betrachtet ist es ein Haufen Schrott ohne Funktion und wird deshalb Deko- oder Displaywaffe genannt.
    [/B]
    Da weiß man gleich was man von dir zu halten hat. Schrott und "Deko-Waffen als quasi Überbleibsel von Kinderphantasien". Wer jetzt noch nicht gemerkt hat was mit dir falsch läuft dem ist auch nicht mehr zu helfen.
    Ach übrigens, wie war das noch mit den "getroffenen Hunden". Aber so sind halt einige unserer Vorzeigebeamten.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Kannst du, Johann, meine Auffassung teilen das, wenn nur eine aktuelle Richtlinie existiert sich daran auch Waffen mit nicht aktueller Abänderung messen lassen müssen ?

    An einer Rechtsfindung nach Mehrheitsentscheid beteilige ich mich grundsätzlich nicht.

    Wenn ich mir den Link über die Änderungen ansehe gehe ich aber auch nicht davon aus dass diese heute wirklich ein Problem darstellen, aber ich kenne eine Reihe Waffen die eben mit dem sprichwörtlichen schweizer Messer reaktiviert werden konnten. Sollte nun heute ein WBK-Inhaber mit einer derartigen Waffe auffallen hält sich mein Mitleid in Grenzen.

    Johann

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  • derda
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Das mit den alten Dingern wird in Gerichtsverhandlungen geklärt bei denen diese Frage aufgeworfen wird[...]
    Nach meiner und nur meiner Auffassung ist das alles was nicht der aktuellen Richtlinie enspricht nicht legal ist.
    Auf Deutsch: Bauchgefühl. Und mit welcher Grundlage denn? Warum darf manches LG dann 16J haben? Warum sollte dann Altdeko schlechter sein, wenn 16J-Plempen auf WBK gehören nach aktueller Lage?

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    ....Wenn man manche Mandanten anschaut ist der Anwalt kein Gewinner und bekommt nur einen angemessenes Schmerzensgeld, von dem er übrigens Steuern zahlt und seine Kanzleikosten bestreitet....
    Ja das kann ich nachvollziehen.

    Das Thema ist hoch emotional, weil wir schon als kleine Kinder mit einem Stock, Ast herumlaufen und Peng Peng rufen (Eher die Jungs...). Phantasie kann viel bewirken und Dekowaffen leben in dieser Phantasie wieder auf.

    Nüchtern betrachtet ist es ein Haufen Schrott ohne Funktion und wird deshalb Deko- oder Displaywaffe genannt.

    Kannst du, Johann, meine Auffassung teilen das, wenn nur eine aktuelle Richtlinie existiert sich daran auch Waffen mit nicht aktueller Abänderung messen lassen müssen ?

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Das mit den alten Dingern wird in Gerichtsverhandlungen geklärt bei denen diese Frage aufgeworfen wird.
    Das kann natürlich erstmal durch eine Strafe bitter werden. Dann gibt es den Weg durch die Instanzen bis zum obersten Bundesgericht. Das kann dazu führen das es eine bundeseinheitliche Rechtsprechung in der Behandlung von Altdeko gibt.
    Das kann auch zu einer Gesetzesänderung führen.
    Nach meiner und nur meiner Auffassung ist das alles was nicht der aktuellen Richtlinie enspricht nicht legal ist.
    Ich bin aber nicht betroffen, weil ich jede Deko vermeide um nicht wie im geschilderten Fall zum Opfer zu werden.
    Es wird geklärt oder auch nicht weil gelegentlich auch Deko Waffenbesitzer Einsicht zeigen können.
    Wobei da in der Vergangenheit schon einiges abgearbeitet wurde.

    Einer verdient immer. Der Rechtsanwalt ist immer Gewinner.
    Für den Betroffenen wird es tausende Euro kosten, es sei den er findet eine Rechtschutz mit Verwaltungsrechtschutz und dies auch explizit Waffenrecht.
    Wenn man manche Mandanten anschaut ist der Anwalt kein Gewinner und bekommt nur einen angemessenes Schmerzensgeld, von dem er übrigens Steuern zahlt und seine Kanzleikosten bestreitet.

    Kosten im ersten Verfahren und 1000 €.

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Das mit den alten Dingern wird in Gerichtsverhandlungen geklärt bei denen diese Frage aufgeworfen wird.
    Das kann natürlich erstmal durch eine Strafe bitter werden. Dann gibt es den Weg durch die Instanzen bis zum obersten Bundesgericht. Das kann dazu führen das es eine bundeseinheitliche Rechtsprechung in der Behandlung von Altdeko gibt.
    Das kann auch zu einer Gesetzesänderung führen.
    Nach meiner und nur meiner Auffassung ist das alles was nicht der aktuellen Richtlinie enspricht nicht legal ist.
    Ich bin aber nicht betroffen, weil ich jede Deko vermeide um nicht wie im geschilderten Fall zum Opfer zu werden.

    Einer verdient immer. Der Rechtsanwalt ist immer Gewinner.
    Für den Betroffenen wird es tausende Euro kosten, es sei den er findet eine Rechtschutz mit Verwaltungsrechtschutz und dies auch explizit Waffenrecht. Ich bin im VDW und das hat sich gelohnt.
    Ich warte im Augenblick auf eine Verhandlung vor dem BVerwG in Leipzig. Das wird noch so zwei Jahre dauern.
    Zeit muss man auch haben und Geduld, diese Sache dauert schon drei Jahre.
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 09.05.2015, 11:52.

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  • derda
    antwortet
    Nein, ich verwechsle nichts. Ich weiß nur, was der Gesetzgeber (in Bezug auf SSW) als legal und illegal festschreibt. In Österreich gibts keine PTB, also ist der Import illegal. Fertig.
    Dein Deko-Umbau aus Österreich hat den gleichen Charakter, weil andere Gesetze. Nette Info, aber unerheblich für die Diskussion.

    DAS wollte ich sagen. Somit wollte ich den Bogen auf Altdeko und Recht in D spannen, denn Österreich zählt nicht. Und die eigentliche Frage nach der legalen Sache mit Altbesitz und Verkauf von ALT-Deko wurde nicht beantwortet...

    Sprich: Neue Abänderungen pfui, aber was ist mit alten Dingern?

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Dann war das Vorgehen der Beamten illegal, wenn Altdeko legal.... ....muss auch wissen, dass er besser keine PTB-freie aus Österreich kaufen sollte... ... Beamtenbeleidigung....
    Was illegal oder nicht legal oder legal war bestimmen wir beide nicht.

    Es war ein Beispiel, wenn es dir unter den Nägeln brennt such dir den Artikel raus oder nimm Kontakt mit dem VDW auf.

    Es gibt keine PTB in Österreich (behaupte ich einfach mal). Du kannst keine Waffe mit PTB Abnahme mit oder ohne PTB Stempel aus Österreich kaufen.
    Du verwechselst hier auch die Abnahme bei einem Beschussamt zur Kontrolle des Umbaus zur Deko/Salutwaffe mit der Abnahme einer Baureihe von SSW Waffen oder der Einzelabnahme einer SSW.

    Den Tatbestand Beamtenbeleidigung gibt es nicht.

    Eines zum Schluß, jeder macht sich hier sein eigenes Gesetz und seine Wahrheit dazu, jeder behauptet der einzig wahre zu sein der Recht hat.

    Ich kann mittlerweile damit gut auskommen.

    Lass uns jetzt bitte aufhören, denn zum Ursprungsthema sind es schon etliche Postings entfernt.

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  • derda
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    1. Ich habe nie behauptet Altdeko sei illegal

    Ich habe einen Fall geschildert in dem ein legaler Sammler wegen einer Dekowaffe, Karabiner, mit alter Abänderung mit Entzug der roten WBK und seiner Sammlung belangt wurde. In diesem Zusammenhang fiel die Behauptung das ein Waffenbesitzer auf der Höhe der Gesetzgebung sein muss und das ist nicht die Abänderung von vor 25 Jahren. Ich habe auch geschrieben, wenn nur Altdeko besessen wird, vielleicht eine andere Behandlung gewählt wird.
    Dann war das Vorgehen der Beamten illegal, wenn Altdeko legal. Und da du nicht gesagt hast, dass Altdeko (und explizit: NICHT Neudeko nach alter Abänderung) illegal ist...

    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    2. Wehrmann beleidigt eine komplette Berufsgruppe, u.a. Feuerwehrleute, Soldaten, Polizisten, Zoll usw. Das ist eine Frechheit, weil ich auch Berufsbeamter bin.
    Ich habs halt als Nebensatz gelesen und dass er wegen der - also doch illegalen Vorgehensweise der (einzelnen) "Beamtendeppen" (-> artikulierter Frust) bisl generalisiert hat. Gut, ich fühl mich ned angegriffen, klär das mit ihm.

    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    3. Wenn ihr alle so auf Beweise Wert legt. Es steht euch frei den VDW anzuschreiben oder die letzten DWJ zu sichten.
    Aus meiner Sicht: Du hast das Bespiel angebracht und quasi gewarnt, Altdeko auch nur schräg anzuschauen. Gegenbeweise kamen dann in Form des Militaria-Händlers. Sprich: Beweisgrundlage der Rechtmäßigkeit des WBK-Entzuges bei dir. Und DAS klingt aber nach (nicht sooo seltener Rechtsbeugung von Beamten u.a. bayrischen Polizisten z.B. in Augsburg und Rosenheim).

    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    5. Blockwart ist eine handfeste justiziable Beleidigung die jenachdem wer sie hier im Forum macht geahndet wird oder eben nicht.
    Ernsthaft? Du kannst das zur Anzeige bringen? Bulle is ja auch keine Beamtenbeleidigung oder "Oberförster"...

    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    8. Dekowaffen der Firma Türk aus Österreich sind hier definitiv illegal. Ich dachte das dies eine gute Info für Forumuser ist.
    Naja, hat aber mim Thema nichts zu tun, denn Altbesitz und Altbesitzstandswahrung vs. neues nach komplett anderem Recht? Also bitte, das mag als Randnotiz nett sein, aber wer z.B. ne Schreckschuss kauft, muss auch wissen, dass er besser keine PTB-freie aus Österreich kaufen sollte...

    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    9. Ich habe hier die gültige Richtlinie zur Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und die andere Richtlinie zu Unbrauchbarmachung von Waffen eingestellt.
    Na und? Das ist für Neuwaffen, aber was ist mit Altbesitz und so? Wer Neuwaffen kauft, die nicht nach geltendem Recht zerstört wurden, weil ... halt, der begibt sich halt auf diesen Pfad.


    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    11. Vielleicht sollte man allen Beamten den Besitz von Waffen verbieten, auch Jagdschein etc.
    Dazu gibt es sogar Urteile mit dem Tenor das wenn ein Beamter einen Waffenhandel betreibt (legal und allen Prüfungen etc) dies ja so wäre als wenn eine Pfarrer ein Bordell betreibt.
    Lol, wtf? Sind Waffen jetzt illegal oder was? Kirche sagt, dass Ehebruch doof ist, Ehe vor dem Sex (oder wie war das nochmal?) auch nicht toll ist, also versteh ich das mim Pfarrer+Bordell, aber die Analogie ist vollkommener Blödsinn. Aber Beamte halt, ne?

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Ewing1 Beitrag anzeigen
    Er schrieb doch, daß der Lauf vergossen ist.
    Okay, vielleicht nur ein festgerammeltes Geschoß, aber ich denke, den
    Unterschied würde man sehen.
    Er schrieb auch dass noch 2 Jagdwaffen dabei waren.

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  • Ewing1
    antwortet
    Er schrieb doch, daß der Lauf vergossen ist.
    Okay, vielleicht nur ein festgerammeltes Geschoß, aber ich denke, den
    Unterschied würde man sehen.

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