Grüße danke für eure Hilfe !
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Waffen Fund hinter der Badewanne !
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
Grüße danke für eure Hilfe !
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Zitat von Organer Beitrag anzeigenschade um so ein Stück Geschichte aber Gesetz ist Gesetz
Aber danke für eure Hilfe !
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Wenig Ahnung aber viel Gerede !
Zunächst wurden hier wie immer bei einem solchen Thema Fragen beantworte die nie gestellt wurden !
Durchaus ist ein Selbstbehalt bei der Behörde anmeldbar sofern man nicht selbst eine EWB hat. Kennt man einen EWB mit entsprechender EWB, kann man diese Fundwaffen dem EWB überlassen und dann innerhalb einer Frist die Fundwaffen der Behörde melden. Eine Vernichtung ist niemals vorprogrammiert. Ich wurde als bearbeitender Vertreter einer Ordnungsbehörde schon oft zu solchen Fundorten gerufen und in der Regel trotz Belehrung des Finders über seine Eigentumsrechte die Waffen für die Lehrsammlung oder für die Vernichtung mitgenommen da die Finder i.d.R. froh sind, wenn der Knallstock aus dem Haus ist. Bei Vollautomaten erfolgt keine Belehrung sondern eine sofortige Übernahme. Das ganze natürlich immer mit Protokoll. Eine spätere Herausgabe an den Finder nach Übernahme durch uns, ist nur per Antrag über das Innenministerium möglich. (zumindest in Brandenburg)
MikeIch suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
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Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigenTja, sowas nennt man halt Rechtsbeugung. Und wenn man da per Anwalt nicht gegen vorgeht dann wird daraus eben "Recht". Da sag ich nur; selber schuld. Wir nähern uns immer mehr der Bananenrepublik Dummland.
Was soll er für ein Wind wegen Verkauf machen wenn hier beschlossen wurde dass die einzige halbwegs brauchbare Waffe keine 150 € bringt?
Johann
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Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigenTja, sowas nennt man halt Rechtsbeugung.
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Zitat von Organer Beitrag anzeigenGesetz ist Gesetz
Die Polizei bewahrt die Waffe nicht ewig für Dich auf, das ist klar. Aber erstmal ist sie eine Fundsache. Und die Polizei bzw. das zuständige Amt muss normalerweise erstmal schauen, ob die Waffe eventuell irgendwo vermisst wird, oder ob sonstwie irgendwie ein Eigentümer ausfindig gemacht werden kann. Fundsachen müssen ja eigentlich auch 6 Monate aufbewahrt werden, bevor sie dem Finder gehören. Das ist ja schonmal einige Zeit. Solange steht die Waffen dann halt in der Asservatenkammer rum.
Findest Du in der Zeit einen Berechtigten, z.B. für den Erma M1, dann kann derjenige die Waffe erwerben.
Wie gesagt, es ist halt die Frage, ob es sich finanziell lohnt.
Aber vernichtet werden MUSS die Waffe nicht. Man kann sie auch retten.
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Zitat von johann Beitrag anzeigenWo wird hier Recht gebeugt?
Was soll er für ein Wind wegen Verkauf machen wenn hier beschlossen wurde dass die einzige halbwegs brauchbare Waffe keine 150 € bringt?
Johann
Gruß
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Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigenWenn ich nicht schon so ein Teil hätte würde ich es dir glatt abkaufen. Aber manche werfen ihr Geld halt lieber in die Tonne. Na ja ist ja nicht meines.
Johann
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Zitat von Organer Beitrag anzeigen.....vielleicht kann ich ja den alten Karabiner der mit Blei befällt ist behalten....
Hier bekommst du Schrott mit Brief und Siegel: http://www.zib-militaria.de/epages/6...20Waffen%22/WHZuletzt geändert von Kerkermeister; 06.05.2015, 15:58.
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Zitat von johann Beitrag anzeigenDamit ist die Frage nach der Rechtsbeugung immer noch nicht beantwortet, oder war das eben nur das für Waffenbesitzer typische reflexhafte losbellen.
Johann
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Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigenBist du etwa auch Waffenbesitzer? Wenn ja, so hast du dich ja mit dieser Aussage nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Johann
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenFrag doch mal den Sammler, welchen genau das seine komplette KW-Sammlung gekostet hat.
Da lehnte eine Deko Waffe an der Wand mit vier Löchern und keinem Stahlstift an der Mündung und Rumms war alles beschlagnahmt.
Warum und womit ?
Mit Recht und Gesetz !
Klar, wenn das bei Egun verkauft wird ist das alles rechtens.
Lies DWJ. Ich bin im VDW. Ich habe Rechtschutz und bin informiert
Glaube was du möchtest....
Schliesslich sind das alles verblödete Beamte.
festgeschrieben?
Ich hab zwar auch den VDW-Rechtsschutz, möchte aber trotzdem nicht
riskieren, daß sich mal in meine Sammlung etwas einschleicht, was zu Problemen führen könnte.
Ich habe da leider noch keine definitive Aussage finden können.Gruß aussem Harz
Chris
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