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Simonov SKS 45
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Zitat von derda Beitrag anzeigen
Das ist einfach nur eine zusätzliche Einschränkung, die nur fürn Stand gilt.
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenNun, selber gross? Hast denn Händler danach gefragt? Oder nach der Freigabe fürs sportliche schiessen?
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So, der BKA Mensch hat mir das Gutachten zugeschickt. Bzw. eher die Bestätigung das es ein Gerichtsurteil dazu gibt was besagt das man das SKS sportlich schießen darf. Jedoch nur mit abgebauten Bajonett. Das Bajonett zu fixieren ist nicht erlaubt. Es muss so, oder so, ab."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Zitat von Kaja Beitrag anzeigenJa, habe ich. Er sagte, aufgrund dieses Schreibens sind die SKS für den Sport zugelassen. Von Bajonett ab hat er nichts gesagt.
Muss ab, glaub es oder nicht
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wozu an dem Thema abarbeiten?
Ich habe schon vor etlichen Wochen gesagt, es gibt dieses Gerichtsurteil, welches auch bei Bedarf von der Firma Sch.... zu bekommen ist. Da steht klar drin, wie zu verfahren ist.
Ab und fertig. Außerdem schießt ihr mit dem, was vorne rauskommt und nicht mit dem Bajonett.
Zum Schönfinden ist es ja zu Hause in nullkommanichts wieder drauf, denn im Schrank haben darfst Du es ja 😉
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Zitat von Bullshark Beitrag anzeigendenn im Schrank haben darfst Du es ja 😉
da streiten sich die Geister....
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Ich finds interessant, dass wir uns über so nen Mini-Mist "streiten" müssen, dass wir über kleinste Details und Auslegungen stolpern können und andere sich am Bahnhof ne Voll-Auto AK kaufen für weniger Geld, Zeit und Aufwand...
Die deutschen Gesetzgeber gehen halt ohne Liebe an Gesetze, denn es muss ja alles abgedeckt sein, jeder Sonderfall geregelt und der Sonderfall der Ausnahme juristisch geformt und total übertrieben ausgelegt werden muss, wobei ... Ach, Regierung: KISS ist die Lösung! Weniger Gerichtsprozesse, weniger Säumnisklagen und Bürokratie.
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Fragen zum SKS
Hallo zusammen,
die letzten Seiten zum SKS sind sehr interessant zu lesen, ich beabsichtige mir später auch ein SKS zuzulegen. Eine Frage habe ich jedoch noch zur Munition, laut Waffengesetz ist <40mm Hülsenlänge für Langwaffen doch als nicht zulässig für das sportliche Schießen eingestuft, das bezieht sich dann aber nur darauf, wenn das SKS auch eine verbotene Waffe wäre?
Ich bin Sportschütze und würde das SKS später im Reservistenverband gerne nutzen, wie verhält sich das, ist das möglich, kann jemand mit Erfahrungswerten weiterhelfen?
Gruß und Dank
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Mooooooooooooooooment mal. Zum sportlichen Schießen sind Patronen mit Hülsenlänge unter 40 mm natürlich zugelassen.
Wie wäre denn sonst .22 l.r. erlaubt? Oder generell Kurzwaffenmunition? Bitte kurz den dummen Paragraphen lesen:
"halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, [...] wenn
[...]
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
[...]"
Es geht hier nur um halbautomatische Langwaffen, die den Anschein von Kriegswaffen haben und somit ausgeschlossen sind. Das blöde Gerangel um den SKS hat mit dem Stichdatum 02.09.1945 zu tun, denn Kriegswaffen, auch halbautomatische Langwaffen sind "böse", wenn bei Armeen eingeführt, außer natürlich wenn vor diesem Datum...
So, und jetzt muss der Verband nur noch eine Disziplin haben, wo die 7,62x39 eingeschlossen ist oder einen eigenen Wettbewerb dafür hat. BDS dürfte da was im Angebot haben.
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