So wie Matthias sehe ich es auch, dass es ein Problem mit dem Anschein geben könnte. Die Gründe dürften dafür ja auch klar sein. Nur darf es eigentlich von der Logik her nicht sein, dass es für ein und dieselbe Waffe zwei unterschiedliche Einstufungen geben kann. Auf der einen Seite habe wir eine Einstufung als Kriegswaffe und auf der anderen Seite ist es keine Kriegswaffe, weil vor 2. September 45 erprobt und/oder eingeführt. Und dann soll gleichzeitig der Anschein einer Waffe, die unter die Kriegswaffenliste fällt, auf eine als gleichzeitig "freie" halbautomatische Waffe als Kriegswaffeneigenschaft anwendbar sein. Da stimmt aber was nicht.
Deshalb meine Anfrage nach einer womöglich fehlenden offiziellen Einstufung des russ. SKS mit verständlicher Erklärung.
Hast du jetzt verstanden worauf ich hinaus will?
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