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Dies soll ausdrücklich kein Verkaufsangebot sein, dennoch geht es im Kern darum, ein Gewehr zu veräußern.
Bisher befindet es sich in sehr gutem Originalzustand und hat keinen zivilen Beschuß. Daher meine Frage, was Eurer Meinung nach wohl aussichtsreicher wäre. Der Verkauf, so wie es ist, entsprechend nur an Sammler/Händler, oder die vorherige Fahrt zum Beschußamt. Womöglich würde es jedoch hierdurch für einen Sammler weniger interessant?
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Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!
mit diesem Begriff meine ich die heute gültigen Beschußzeichen, die ja durchweg ziviler Natur sind.
Auf meinem Gewehr sind jedoch nur die militärischen Abnahmemarken aus der Kaiserzeit vorhanden und diese stellen ja keinen gültigen Beschuß dar.
Gruß
Wallander
Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!
Nö. Neben den heutigen zivilen Beschusszeichen sind noch die der Bundeswehr (durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung BWB/WTD 91) und die BMI-Prüfstelle des BGS/Bundespolizei (bei Bundespolizeidirektion St. Augustin untergebracht) gültig. Die BMI-Prüfstelle prüft auch für Waffen der Bereitschaftspolizeien, es hat auch Fälle gegeben in denen die WTD 91 bei größeren Beschaffungen ausgeholfen hat.
Militärischer Beschuss/Abnahme gilt nicht für Waffen zwischen 1939-45, weil dort nicht die Kriterie des Beschussgesetzes erfüllt wurden.
Die von 1906 sind meines Wissens nach gültig. Kann jedenfalls in meinen Unterlagen nichts gegenteiliges finden.
PS.: Die Beschusszeichen BMI und BWB findest du hier, Abbildung 9:
Freie Waffen: Testberichte, Produktvorstellungen, Reportagen, Fachmesseberichte, Anfaenger-Orientierungshilfen, Kaufempfehlungen und Sammlertips zum Thema freie Schusswaffen. Schwerpunkt: CO2- und Druckluftwaffen, sowie Zubehoer.
Hallo Veto11
Richtig, an die Beschußzeichen der Beschaffungsämter hatte ich nicht gedacht, vielen Dank fürs Raussuchen.
Mein bisheriger Kenntnisstand ist der, daß militärische Abnahmezeichen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Siehe hier die Seite Nr.12:
Ist zwar nicht explizit ein Gesetzesverweis, als vielmehr ein Kommentar zu dessen Auslegung.
Solltest Du tatsächlich in Deinen Unterlagen einen entsprechenden Wortlaut finden können, würde es mich freuen.
Gruß
Wallander
Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!
In meinem Kommentar zur WaffG von 1976 sind auch alle damals relevanten Verordnungen und Gesetze zum Waffen-, Sprengstoff und Beschussrecht wiedergegeben und teilweise kommentiert. Da wird nur davon geschrieben, das die WaA-Abnahmen einen erneuten Beschuss erfordern. Beim Beschuss zwischen 1881 und 1939 jedoch wird nicht zwischen zivil und militärisch unterschieden und er wird anerkannt. Abgebildet aus der Zeit sind auch diverse deutsche Beschusszeichen, versuche ich heute mal zu scannen. Da ist keine explizit militärisches dabei.
"J.Gargela - Z.Faktor, Zeichen auf Handfeuerwaffen, Artia Verlag Praha 1985, deutsch im Dausien Verlag Hanau"
Seite 120 ff.
finde ich nun auch unter "Militärzeichen" einige der Zeichen wieder, dort sind diese auch als
"Beispiel eines persönlichen Zeichens der Beschußmeister"
bezeichnet. Unklar bleibt jedoch, ob dieser militärische Beschuß ebenso anerkannt ist.
Vermutlich werde ich jedoch mal bei Beschußämtern nachfragen müssen. Mal sehen, ob man mir da eindeutig antworten wird..
Gruß
Wallander
Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!
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