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Schwierigkeitsgrad Pulverschein nach §27

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    Schwierigkeitsgrad Pulverschein nach §27

    Hallo ihr, aus gegebenem Anlass mal eine Frage zum Pulverschein, es geht hier explizit nur um den Pulverschein nach § 27, nicht um dem Wiederladerschein.

    Wie anspruchsvoll ist das Ganze und welche Vorbereitung ist nötig.? Gibt es den Fragenkatalog zu Prüfung eventuell online?

    Danke euch! Gruß Markus

    #2
    Einen Pulverschein gibt es so wenig wie einen Wiederladeschein.

    Das Dokument nennt sich Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.

    Die Erlaubnis gibt es für verschiedene Tätigkeiten als da im wesentlichen sind:

    Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen
    Schießen mit Vorderladerwaffen
    Gebrauch von Hand-, Stand und Kanonenböllern

    Für alle drei Hauptanwendungsgebiete gibt es Fachkundeprüfungen die sich evtl. noch weiter aufschlüsseln.

    Einen offiziellen Fragenkatalog gibt es nicht, jedes Amt hat seine eigenen Fragen. Es gibt Bücher zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfungen.

    Manche fallen durch und viele schaffen die Prüfungen ohne Vorbereitung im ersten Anlauf. In etwa ist es das Niveau einer Sachkundeprüfung für Sportschützen.

    Je nachdem welche Tätigkeiten die Erlaubnis umfasst, erhält man die Erlaubnis zum Umgang (erwerben, besitzen, verwenden etc.) mit Nitrozellulosepulver, Jagdschwarzpulver, Böllerpulver oder Zündern.

    Worum geht es dir?
    Zuletzt geändert von Frodo; 09.03.2014, 16:26.

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      #3
      Also Wiederladen und Vorderlader sind relativ einfach wenn man vorher schon etwas Verständnis und Interresse hat, was bei Sportschützen eigentlich der Fall sein dürfte. Dann reicht das was man im Kurs lernt meiner Meinung nach leicht um die Prüfung zu bestehen. Die Fragen hat es bei uns (Bayern) übrigens vorher nicht gegeben, die kriegt anscheinend auch keiner.
      .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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        #4
        Wir haben für unseren §27 Schein im Vorfeld Lernunterlagen zugeschickt bekommen und uns dazu verpflichtet (und mussten das auch Unterschreiben) ein paar Stunden vor Beginn des Kurses die Unterlagen zu lesen. Der eigentliche Kurs (Wiederladen und VL) war an zwei Tagen abgehandel und wäre auch ohne Vorbereitung zu schaffen gewesen. Ich glaube, dass ist aber im Augenblick nur eine Vermutung, dass die Vorabeit vor Beginn des Kurses dazu gut war, dass der Kurs seine Gesetzlich vorgeschriebene Stundenzahl erreicht hat.

        Gruß,
        David
        "Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
        - Gregory Bateson (1904-1980)

        "Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
        - Karl Marx (1818-1883)

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          #5
          Ich möchte VL Und WL machen und habe das Fachkundebuch sowie eigene Unterlagen von Frankonia zugeschickt bekommen.
          Da muss ich mich zu nichts verpflichten. Es steht im Begleitschreiben das empfohlen wird die Unterlagen intensiv durchzuarbeiten.
          Das werde ich auch machen.

          Allerdings zeigt mir ein Schützenkollege schon mal vorab wie das Wiederladen funktioniert.

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            #6
            Habe meinen Schein gerade (also vor 2 Monaten) gemacht.
            Vorder-/Wiederlader/(Böller).
            Das ist eine Menge Information und wenn man neu zum Hobby gekommen ist lohnt sich ein intensives Vorabstudium - ich habe in der Woche vor dem Lehrgang jeden Abend 1-2h die Materie durchgearbeitet und die wichtigsten Sachen herausgeschrieben (kann ich mir besser merken). Wer von klein auf auf dem Schießstand großgeworden ist, der braucht das natürlich nicht.
            Mir hat es sehr geholfen, im Kurs gab es dann nichts Unbekanntes und es war dann nur so etwas wie eine Auffrischung.
            Hätte ich vorher NICHTS getan (insbesondere ganz ohne Vorkenntnisse, und ich hatte durch meine Zeit beim Bund Einige) hätte mich die Fülle der Informationen im Kurs dann vermutlich erschlagen (wir hatten Mädels mit im Kurs die sich schon mit Zügen und Feldern schwer getan haben...).
            Die PRÜFUNG war dann wieder lächerlich einfach - man war sehr bemüht niemanden durchfallen zu lassen - ggf. im Einzelgespräch danach. Das ist aber wahrscheinlich abhängig vom Prüfer.

            Fazit: Vorabstudium mach Sinn - nicht nur für den Kurs, sondern insbesondere für die Anwendung später. Waffensprengungen wurden hier ja schon genug vorgezeigt...

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              #7
              Zwar schon etwas älterer Fred, aber auch hier gern ein paar Infos:

              Die Erlaubnis heißt "Erlaubnis nach § 27 SprengG". Umgangssprachlich meist Pulverschein, Sprengpappe o.ä. genannt.
              Sie hat nichts mit einem Waffensachkundelehrgang zu tun. Ich halte den Lernaufwand für geringer, weil beim WSK-Kurs der Schwerpunkt im theoretischen Teil liegt, beim FKS (Fachkunde-Spreng) eher im praktischen Teil. Das fällt den meisten einfacher.

              Die WSK betrifft das Waffenrecht, der FKS das Sprengstoffrecht, was auch sein Nachteil ist. Denn die Voraussetzungen sind andere, die erst die Teilnahme ermöglichen.
              Mindestalter zur Teilnahme ist 21 Jahre, wobei speziell für Jäger Ausnahmen gemacht werden können.
              Sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nötig. Sie muss schon zum Lehrgangsantritt vorliegen und kostet leider 40 - 80 €, je nach Landkreis.
              Eine WBK oder WSK ist nicht Voraussetzung. Auch der VL Schütze mit freiem Vorderlader würde diese Erlaubnis benötigen. Ebenso ist es zulässig, wenn man seine eigene Munition fertigen will, um diese dann mit Leih-, bzw. Vereinswaffen zu verschießen.

              Im Gegensatz zur WSK hat bei allen Lehrgängen die Behörde einen Pflichtbeisitz, dessen Kosten der Lehrgansgträger zu bezahlen hat. Daher sind die Kurse auch teurer.

              Hat man die Prüfung geschafft, so braucht man zur Beantragung der eigentlichen Erlaubnis noch einen Bedürfnisnachweis. Jäger haben es einfach, da ihr Jagdschein schon das Bedürfnis impliziert. Sportschützen benötigen eine formlose Bestätigung des Vereines (nicht Verband), dass sie seit mindestens 6 Monaten Mitglied sind und am regelmäßigen Training mit GK-Waffen und/oder VL teilnehmen.
              Die Ausstellung der Erlaubnis kostet zwischen 100 und 200 € und ist 5 Jahre gültig. Den kann man dann ohne neuen Kurs oder UB-Bescheinigung verlängern lassen.
              In der Erlaubnis wird ein Pulverkontigent eingetragen. Meist sind es in der Gegend 10 Kg, die auf den nächsten 5 Jahren verbraucht werden dürfen. Jeder Kauf wird in dieses Heftchen eingetragen, so dass jeder Erwerb nachvollziehbar bleibt. Größeren Bedarf kann man sich in der Regel problemlos eintragen lassen.

              Kosten:
              Unbedenklichkeit 40 - 80 €
              Kurs zusammengefasst Wiederladen und VL ca. 180 €
              (Da die Kurse meist nicht um die Ecke stattfinden, Fahrtstrecke und ggf. Übernachtung einplanen!)
              Erlaubnis 100 - 200 €
              Sinnvolle Erstausrüstung zum Wiederladen ab ca. 500 €

              Man darf jedoch nicht auf die Idee kommen, die Kosten für Lehrgang, Erlaubnis und Werkzeug mit dem Verkauf von wiedergeladenen Patronen zu refinazieren. Die 27'er Erlaubnis verbietet einen gewerblichen Handel mit Munition. Gewerblich handelt auch derjenige, der mit Gewinnabsicht verkauft.

              PS: Ich vergaß:
              Ein guter Lehrgangsträger versendet weit vor Beginn umfangreiche Unterlagen zum Selbststudium. Diese sind in aller Regel auf den Kurs passend zusammengestellt und sollten gelesen werden.
              Durchfaller kommen vor, sind aber in der Regel selten. Da sollte man sich nicht den Kopf verrückt machen lassen. Wer mit Interesse, Spaß und wachem Verstand an den Kurs geht, besteht auch ohne Probleme.
              Zuletzt geändert von Floppyk; 30.04.2015, 13:16.

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                #8
                Zitat von Floppyk Beitrag anzeigen
                Man darf jedoch nicht auf die Idee kommen, die Kosten für Lehrgang, Erlaubnis und Werkzeug mit dem Verkauf von wiedergeladenen Patronen zu refinazieren. Die 27'er Erlaubnis verbietet einen gewerblichen Handel mit Munition. Gewerblich handelt auch derjenige, der mit Gewinnabsicht verkauft.
                Da könnte man jetzt trefflich darüber streiten.

                Verkaufen an dritte darf man nicht, aber zum Selbstkostenpreis für bestimmte z.B. Vereinsmitglieder wiederladen und da kann so eine Patrone schon mal recht teuer werden ohne dass Gewinn erzielt wird.

                Johann

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                  #9
                  Zitat von johann Beitrag anzeigen
                  Da könnte man jetzt trefflich darüber streiten.

                  Verkaufen an dritte darf man nicht, aber zum Selbstkostenpreis für bestimmte z.B. Vereinsmitglieder wiederladen und da kann so eine Patrone schon mal recht teuer werden ohne dass Gewinn erzielt wird.

                  Johann
                  Wie ich schrieb, mit Gewinnabsicht verkaufen ist unzulässig. Ob man eine Abgabe an Vereinsmitglieder für sich selbst verantworten will, bleibt dann dem Wiederlader überlassen. Ich empfehle das nicht.

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                    #10
                    Zitat von Floppyk Beitrag anzeigen
                    ...Sinnvolle Erstausrüstung zum Wiederladen ab ca. 500 €....
                    Damit kommt man heutzutage nicht mehr weit und wer billig kauft, kauft zweimal. Da sollte man nicht sparen....

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                      #11
                      Zitat von Floppyk Beitrag anzeigen
                      ....Ob man eine Abgabe an Vereinsmitglieder für sich selbst verantworten will, bleibt dann dem Wiederlader überlassen. Ich empfehle das nicht.
                      Konnte ich, habe das aber dem Amt formlos angezeigt.
                      Ich habe das dem Verein zum Selbstkostenpreis verkauft, welcher dann ohne Gewinn an Mitglieder abgegeben hat. Die Hülsen gingen dann an mich zurück....

                      50 Schuß .38 Spezial mit 158grs Blei Rundkopf für 5,-DM gefertigt auf einer RCBS Green Machine.

                      Damit ist keine Rock Chucker gemeint ! Das Ding hieß so ! Habe ich heute noch, ist museumsreif.
                      Zuletzt geändert von Kerkermeister; 30.04.2015, 13:44.

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                        #12
                        Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                        Konnte ich, habe das aber dem Amt formlos angezeigt.
                        Das nimmt dich aber nicht aus der Haftung, wenn dem Schützen seine Kanone um die Ohren fliegt.
                        Aber führen wir das nicht weiter aus.

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                          #13
                          Zitat von Floppyk Beitrag anzeigen
                          Das nimmt dich aber nicht aus der Haftung, wenn dem Schützen seine Kanone um die Ohren fliegt.
                          Aber führen wir das nicht weiter aus.
                          Stimmt

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