habe nun meinen Wiederladerschein zu Hause liegen, bei der Durchsicht bin ich auf folgende, vom Amt eingetragene, Auflagen gestoßen.
1. Der Lagerort des Pulvers ist dem Kommandanten der örtlichen Feuerwehr anzuzeigen
2. Eine Haftpflichtversicherung, Deckung Personenschäden 1.000.000 Euro, Sachschäden 250.000 Euro ist abzuschließen
Habt ihr ebenfalls Auflagen dieser Art in euren Scheinen drin stehen? Wenn ja, wie seid ihr diesen Auflagen nachgekommen? Die Frage ist mehr interessehalber gestellt, ich werde meinen SB noch mal dazu kontaktieren und nachfragen, wie und in welcher Form er diese Meldung an den Feuerwehrkommandanten haben möchte.
Ich bin normalerweise relativ gelassen in solchen Sachen und grundsätzlich gehe ich natürlich davon aus, dass es sich beim örtlichen Feuerwehrkommandanten um einen zuverlässigen und gewissenhaften Menschen handelt. Dennoch finde ich es ein wenig „strange“, dass ich einer „wildfremden Person“ Informationen dieser Art geben soll. Was ich wo lagere, etc.pp…
Wenn ich gehässig wäre, müsste ich mich eigentlich fragen, wie stellen die nun zukünftig sicher, dass diese Informationen nicht in falsche Hände geraten? In diesem Zusammenhang stößt mir auch ein wenig sauer auf, dass zu Sylvester irgendwelche „Batterien“ an Jedermann verkauft werden, die mehrere 100 Gramm Schwarzpulver pro Stück enthalten. Ob die Käufer dieser Batterien ebenfalls entsprechende Versicherungen abschließen und den Lagerort beim örtlichen Feuerwehrkommandanten anzeigen? Wie lagern die Käufer diese Teile, wenn sie an Sylvester nicht vollständig verbraucht werden… Fragen über Fragen…

Ansonsten bin ich soweit zufrieden, als Menge habe ich 10kg bewilligt bekommen, keine Auflagen bezüglich Kaliber bzw. nur in der WBK eingetragene Waffen, meine gewünschten Lagermöglichkeiten wurden auch ohne Beanstandung akzeptiert.
Gruß
Michael
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